NicoleWendt
Well-known member
- 20 April 2006
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der schuldner muss mit einer uebernahme einverstanden sein, ansonsten bist du in der klemme und zahlungspflichtig.
Das ist leider sachlich und rechtlich völlig falsch, Peter.
Es reicht eine einfache Information an den Schuldner, er hat dabei keinerlei Mitspracherecht.
