Konnan Statement ... Casino-In.de Klamm-Anteile.de Goldencashbank.de Spielcasino24.com

Falsch BlueBaron,


gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb von 14 Tagen auch Widerspruch eingelegt werden.

Der Fall aus SternTv gestaltet sinch etwas anders, weil die " alte " Dame diese 14 tage verpasst hatte, und dann kann man tatsächlich nichts mehr machen, da der Vollstreckungsbescheid dann rechtskräftig wird, d.h. es kann vollstreckt werden.
 
Ach ja stimmt. Sie hatte dort auch nochmal 14 Tage die sie verpennt hatte.
Sorry, Ihr habt Recht!

Na ja, die Beweise sprechen aber ja ohnehin für Herby, sodass er sicherlich zu seinem Recht kommt.
Ich finds aber gut, dass Herby hier berichtet, und damit auch anderen Usern Mut macht etwas zu unternehmen. :)
 
Ach ja stimmt. Sie hatte dort auch nochmal 14 Tage die sie verpennt hatte.
Sorry, Ihr habt Recht!

Na ja, die Beweise sprechen aber ja ohnehin für Herby, sodass er sicherlich zu seinem Recht kommt.
Ich finds aber gut, dass Herby hier berichtet, und damit auch anderen Usern Mut macht etwas zu unternehmen. :)

Genau das wollte ich damit auch meinen :yes:

Nicht aufgeben ;)
 
Sollte dieses nicht passieren dann bekomme ich einen Title wo ich 30 Jahre Zeit habe immer wieder mal einen Gerichtsvollzieher vorbei zu schicken der dann versucht etwas zu pfänden ( egal ob Lohn/Bares/Gegenstände usw )
Den Titel hast du, klar ... nur ob die weiteren Gerichtsvollzieherbesucher von der RS übernommen werden, ist eine andere Frage. Soweit ich informiert bin, tut sie dies leider nicht, die müsstest du dann selber tragen. Die RS übernimmt laut meiner Info nur einen VB ... will mich da aber jetzt nicht unbedingt festlegen. :-?

Ich kann nur jedem sagen das Er die gleichen Schritte machen soll denn nur so habt Ihr eine Chance um an Eure Lose/Geld zu kommen :yes:[/B][/COLOR]
Da stimme ich dir im vollen Umfang zu, kommt aber auch wieder die Höhe des zu schuldenden Betrags selbst an ... zumindest ist aber eine Anzeige drinnen, die ist eh kostenlos.
 
Du kannst selbst danach noch gegen die Vollstreckung vorgehen, wenn Du zum Beispiel verhindert warst und Dich nicht wehren konntest. Das ist aber dann nochmal um einiges komplizierter...

Vollstreckungsrecht ist ne ziemlich spannende Sache, aber dass ist ja hier kein Rechtsberatungsthreat. Nur ein paar Tipps, falls Ihr mal so ein Ding bekommt:

Immer Widerspruch einlegen, auch wenn die anderen im Recht sind. Erstmal spart das Zeit (zum Beispiel um das Geld anderswo aufzutreiben) und zum anderen kann man in einem Gerichtsverfahren oft eine gütliche Einigung finden. Die Gläubiger sind oft genervt dem Geld weiter hinterher zu rennen und stimmen dann auch einer geringeren Zahlung zu, wenn sie sofort kommt und von jemand anderes (Oma, Opa, Geschwister, Freund). An das Geld kommen die nämlich sonst nicht ran. Manchmal sind Forderungen auch verjährt, was man selber gar nicht weiß. Auch das kann einen retten.

Tommek
 
Du kannst selbst danach noch gegen die Vollstreckung vorgehen, wenn Du zum Beispiel verhindert warst und Dich nicht wehren konntest. Das ist aber dann nochmal um einiges komplizierter...

Vollstreckungsrecht ist ne ziemlich spannende Sache, aber dass ist ja hier kein Rechtsberatungsthreat. Nur ein paar Tipps, falls Ihr mal so ein Ding bekommt:

Immer Widerspruch einlegen, auch wenn die anderen im Recht sind.

hi,

was soll denn bitte so ein hinweis?!

es gibt sicherlich gründe, wenn jemand sowas bekommt - da hängt auch immer noch jemand dran, der vorher leistungen erbracht hat und nun um ehrlich verdientes geld geprellt wird!

sorry, aber das kanns nun echt nicht sein!
 
hi,

was soll denn bitte so ein hinweis?!

es gibt sicherlich gründe, wenn jemand sowas bekommt - da hängt auch immer noch jemand dran, der vorher leistungen erbracht hat und nun um ehrlich verdientes geld geprellt wird!

sorry, aber das kanns nun echt nicht sein!

ich sehe das wirklich ganz genauso weil ich denke,ganz einfach,
wer mißt gemacht hat der soll dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Ohne wenn und aber
 
Er wird ja so oder so zur Rechenschaft gezogen wenn er im Unrecht ist. Also warum soll man denn nicht einen Einspruch einlegen dann ist die Sache doch schön juristisch und sauber geklärt.
 
hi,

zeit? n haufen kohle, die der schuldner ggf. nie zurückzahlen kann?
beschäftigung von gerichten mit solchen nichtigkeiten, wo es durchaus wichtigere sachen gäbe als 200euro (oder 2000euro) in losen?

kann man noch wesentlich weiter führen, die liste...

...und wenn man etwas bestellt, den preis vorher kennt, genauso die zahlungsmodalitäten und das auch haben will,

dann ist die rechtslage doch wohl eindeutig, oder seh ich das jetzt so falsch? :roll:
 
Ich hab niemanden zum faken aufgerufen (bezieht sich auf die Renos). Vielmehr habe ich Hinweise gegeben, wie man sich auf einen Mahnbescheid hin verhalten sollte. Es geht hierbei nur darum, wie man sich in Notsituationen verhalten sollte. Nicht jeder, der Schulden hat, ist gleich ein Faker. Erstmal gibt es auch Mahnbescheide außerhalb von klamm und zum anderen auch Leute, die mit Mahnbescheiden nur so um sich werfen.

Ich wollte und will keinen zum Faken annimieren. Aber in einer Zeit wo bei klamm Gott und die Welt nach Mahnbescheiden ruft, es tausende Anleitungen gibt, haben auch die Betroffenen mal ein Recht zu erfahren, was man dann tuen sollte.

In diesem Fall hier, ist ein Mahnbescheid sicherlich vollkommen richtig gewesen.

Tommek

@ Basti: Nicht die Höhe eines Rechtstreites macht diesen bedeutsam. Für einen sind 200 Euro Peanuts, für einen anderen ein Vermögen. Schulden zu haben, ist auch nichts schönes und oft genauso unangenehm. Das man die Lage selber schuld ist, mag sein. Aber dennoch stehen diese Menschen oft alleine. Nicht umsonst sind die öffentlichen Schuldnerberater vollkommen überlastet.

@ eddy: genau, immer drauf... Hoffentlich kommst Du nie in so eine Lage, die auch unverschuldet sein kann (meine damit natürlich nicht Konnans Lage) Wenn Du später mal nen Haus baust und Dir dann Dein Job gekündigt wird, es dann Mahnbescheide rasselt, Du Rechnungen nicht mehr bezahlen hast, nicht weißt, wie Du Deine Kinder ernähren sollst, dann helfen Dir vielleicht meine Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:

Man sollte sich dennoch immer bewusst sein, das für die Schulden die man macht, jmd anderes eine Leistung erbracht/etwas geliefert hat.

Für den Mahnenden ist es genau so doof.Da er (Wie Du grad beim Bau angesprochen hast) auch seine Leute- den Baustoffhändler bezahlen muss bzw sogar in Vorleistung geht.
Klar ist das sch.. wenn man den Job verliert..Aber genau so sch.. für den Gläubiger..
Ist halt doof und neben bei Offtopic:D
Man sollte immer von 2 Seiten schauen.
 
Man sollte sich dennoch immer bewusst sein, das für die Schulden die man macht, jmd anderes eine Leistung erbracht/etwas geliefert hat.

Für den Mahnenden ist es genau so doof.Da er (Wie Du grad beim Bau angesprochen hast) auch seine Leute- den Baustoffhändler bezahlen muss bzw sogar in Vorleistung geht.
Klar ist das sch.. wenn man den Job verliert..Aber genau so sch.. für den Gläubiger..
Ist halt doof und neben bei Offtopic:D
Man sollte immer von 2 Seiten schauen.

Und um nichts anderes ging es mit... Es ging mir darum auch mal der anderen seite ein paar Tipps zu geben, nicht darum Menschen zum faken aufzurufen.

In einem Punkt hast Du Recht. Das ganze ist offtopic und deswegen könnt Ihr mir gerne PNs zu dem Thema schreiben und mir sagen wie schlecht doch meine Meinung ist.

Hier geht es weiter um Konnan. Herby wünsche ich viel Erfolg bei der Vollstreckung.

Tommek
 
Immer Widerspruch einlegen, auch wenn die anderen im Recht sind. Erstmal spart das Zeit (zum Beispiel um das Geld anderswo aufzutreiben) und zum anderen kann man in einem Gerichtsverfahren oft eine gütliche Einigung finden. Die Gläubiger sind oft genervt dem Geld weiter hinterher zu rennen und stimmen dann auch einer geringeren Zahlung zu, wenn sie sofort kommt und von jemand anderes (Oma, Opa, Geschwister, Freund). An das Geld kommen die nämlich sonst nicht ran.

Schäm dich, das ist echt armselig.

Es gibt das Rechtsmittel des Widerspruchs, und du erklärst gerade, wie man das ausnutzen kann (ausnutzen im Sinne von missbrauchen).

Wenn der Gegner im Recht ist, dann ist er im Recht, logisch :ugly: .

Und du stellst dich hier frech-dreist hin und erklärst, wie man den Gegner so richtig schön erpressen kann ("Zeit schinden" und "entweder ich zahl weniger oder gar nicht"). Unfassbar.

Diese Erpressung ist für mich auch eine Art Faken, und das kannst nun schönreden wollen, wie du willst.
 
ich lese u.a. auch in diesem Thread immer von : ich schöpfe alle Rechtsmittel aus und hole mir ein Titel.
Also ich will hier nichts schönreden oder die Machenschaften von diversen Loseseitenbetreibern billigen, aber wenn euer "Kunde" in die Privatinsolvenz geht habt ihr doch auch nichts von euren Titeln. Dann bzahlt er 6 oder 7 Jahre brav das was von seinem Existenzminimum übrig bleibt an den Verwalter und der verteilt dann die Masse an x Gläubigern. Gehen wir mal davon aus das der eine oder andere mit seinem Hauptjob gerade so viel verdient und womöglich noch Unterhaltspflichtige Kinder oder Ex-Frau hat dann bleibt am Ende nichts für den Verwalter un ihr habt zwar ein Titel der am Ende aber nichts wert ist.

Habe ich irgendwo ein Denkfehler?
 
ich lese u.a. auch in diesem Thread immer von : ich schöpfe alle Rechtsmittel aus und hole mir ein Titel.
Also ich will hier nichts schönreden oder die Machenschaften von diversen Loseseitenbetreibern billigen, aber wenn euer "Kunde" in die Privatinsolvenz geht habt ihr doch auch nichts von euren Titeln. Dann bzahlt er 6 oder 7 Jahre brav das was von seinem Existenzminimum übrig bleibt an den Verwalter und der verteilt dann die Masse an x Gläubigern. Gehen wir mal davon aus das der eine oder andere mit seinem Hauptjob gerade so viel verdient und womöglich noch Unterhaltspflichtige Kinder oder Ex-Frau hat dann bleibt am Ende nichts für den Verwalter un ihr habt zwar ein Titel der am Ende aber nichts wert ist.

Habe ich irgendwo ein Denkfehler?

Jain denn wenn es durch eine Straftat begangen wurde so ist dies nicht mit in der Privatinsolvenz mit drin ;)

Strafanzeige ist ja auch gestellt worden und ich weiß durch andere User das die es auch gemacht haben :yes:
 
Okay den Vorwurf eines Straftatbestandes konnte ich nun anhand er gelesenen Postings nicht entnehmen, aber dann ist es einleuchtend das es nicht geht.
 
Schäm dich, das ist echt armselig.

Es gibt das Rechtsmittel des Widerspruchs, und du erklärst gerade, wie man das ausnutzen kann (ausnutzen im Sinne von missbrauchen).

Wenn der Gegner im Recht ist, dann ist er im Recht, logisch :ugly: .

Und du stellst dich hier frech-dreist hin und erklärst, wie man den Gegner so richtig schön erpressen kann ("Zeit schinden" und "entweder ich zahl weniger oder gar nicht"). Unfassbar.

So "schlimm" ist das meines Erachtens nun auch wieder nicht. Zum einen laufen ja die Zinsansprüche weiter, so dass sich auch die Summe Tag für Tag erhöht. Gleiches gilt für Anwaltkosten. Auch da wird´s mehr, wenn man das "streitige Verfahren" durchführt.

Und da im Mahnbescheidsverfahren nicht einmal geprüft wird, wer "im Recht ist", ist es sicherlich nicht so verkehrt, zu empfehlen, Widerspruch einzulegen.

Zudem: Zwischen "Im Recht sein" und tatsächlich sein Geld bekommen besteht heute in Zeiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein himmelweiter Unterschied. Da ist so ein Vergleich, von dem cashnews3000 spricht, häufig sogar für den Gläubiger eher ein Vorteil als für den Schuldner.

Denn es gibt immer mehr Menschen, die selbstverständlich bereit sind, "mal kurz die Hand zu heben"; Schulden, die man bei Mutti oder Oma hat, erzeugen da häufig ne andere "Drucksituation". ;)

Die Motive, die cashnews3000 zu seiner Äußerung getrieben haben, mögen allerdings, und insoweit geb ich Dir gern recht (*g*), sicherlich auf einem anderen Blatt stehen. ;)
 
So scheinbar straflos oder mindernd kommt man da nicht davon. Es stimmt, viele hören beim Widerspruch auf, da sie Gerichtskosten in Bezug auf Aussicht sein Geld wieder zu bekommen scheuen.

Aber wer so handelt hat die Waffe im eigenen Gesicht. Denn das geht nicht immer gut. Weil wenn einer der Gläubiger sich zur Klage entschließt und die Forderung berechtigt ist kommt ein Haufen Gerichts und Anwaltskosten hinzu.

Nur als Beispiel. So ein Verfahren kann sehr schnell 1.000 - 3.000 € Kosten verursachen. Wenn der Gläubiger sich entschließt zu klagen weil einer wegen 30€ Widerspruch eingelegt hat wird daraus schnell 1-3k€

Und es gibt viele Unternehmen die da generell in Klage gehen. Vor allem solche die eigene Anwälte beschäftigen. Wer also so vor geht bei dem ist es nur die Frage der Zeit oder besser gesagt der Widersprüche bis er sich schlimmes einhandelt.

Das ist nur eine tickende Bombe, wenn sie explodiert hat man nichts gespart und man zahlt noch drauf.

Mit dem Gläubiger kann man sich auch anderweitig einigen. In dem man seine Lage schildert und um einen Vergleich bittet den man aus weiteren Quellen erbringen könnte. Und wem das verwehrt wird oder wem das nicht möglich ist und aus eigener Kraft nicht aus den Schulden kommt dem bleibt das Recht auf die private Insolvenz.

Es gibt hunderte Möglichkeiten aus den Schulden zu kommen. Die dümmste ist aber die Widerspruchsgeschichte. Die geht nur eine Zeit lang gut. Bis man eben den falschen Gläubiger widerspricht. Und dann wird es nicht lustig!
 
Nur als Beispiel. So ein Verfahren kann sehr schnell 1.000 - 3.000 € Kosten verursachen. Wenn der Gläubiger sich entschließt zu klagen weil einer wegen 30€ Widerspruch eingelegt hat wird daraus schnell 1-3k€

Warum verbreitest du hier Panik ?

-> Mahnbescheid (bei 30 € Streitwert) max 23 €
-> Antrag auf VB keine kosten
Schuldner legt widerspruch ein -> 52 € Gerichtskosten

Bei einem Streitwert entscheidet der Richter endgültig, kein Einspruch möglich

wie kommst du auf 1000 € ?
 
wie kommst du auf 1000 € ?

Vermutlich die Zinsen, wenn man nach 29 Jahren immer noch nicht gezahlt hat. :LOL:

Aber ernsthaft: Es gibt schon ne Möglichkeit, das in die Höhe zu treiben. Seien es Anwaltsgebühren (zB bei ner Ratenzahlung) oder Vollstreckunsgkosten.

Aber der 100-300fache Betrag kommt auch damit nur selten raus. ;)