christian561969
AUFSTIEG !!!!!!!!!
- 26 April 2006
- 4.292
- 434
Falsch BlueBaron,
gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb von 14 Tagen auch Widerspruch eingelegt werden.
Der Fall aus SternTv gestaltet sinch etwas anders, weil die " alte " Dame diese 14 tage verpasst hatte, und dann kann man tatsächlich nichts mehr machen, da der Vollstreckungsbescheid dann rechtskräftig wird, d.h. es kann vollstreckt werden.
gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb von 14 Tagen auch Widerspruch eingelegt werden.
Der Fall aus SternTv gestaltet sinch etwas anders, weil die " alte " Dame diese 14 tage verpasst hatte, und dann kann man tatsächlich nichts mehr machen, da der Vollstreckungsbescheid dann rechtskräftig wird, d.h. es kann vollstreckt werden.
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