Konnan Statement ... Casino-In.de Klamm-Anteile.de Goldencashbank.de Spielcasino24.com

Schuldner legt widerspruch ein -> 52 € Gerichtskosten

Für die Bearbeitung des Widerspruchs oder was? :LOL: Was du meinst sind die Kosten der ersten Instanz. Die ist aber mit dem Widerspruch verabschiedet!

1. Insatanz:

-> Zivilprozess
-> Urteil
-> 30 Euro Wert

https://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/gericht/index.html

Aber für dich erklär ich das mit den paar Euro auch gerne. Hier das Ergebnis:

Ergebnis
Es fallen Gerichtskosten in Höhe von 75,00 Euro zuzüglich der gerichtlichen Auslagen an.
Ihre Angaben zum Gerichtsverfahren
Rechtsweg: Zivilprozess
Streitwert: 30 Euro
Verfahrensausgang: Endurteil
Berechnung der Gerichtskosten, 1. Instanz
3,0 Gerichtsgebühr: 75,00 Euro
Gerichtliche Auslagen: nach Aufwand


Gerichtliche Auslagen
Die gerichtlichen Auslagen fallen zusätzlich zu den Gebühren an. Sie beinhalten alle erstattungspflichtigen Aufwendungen des Gerichts, wie zum Beispiel die Schreibauslagen, die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die Beförderungskosten, bestimmte Postgebühren sowie Kosten für Telekommunikation.
Zu den gerichtlichen Auslagen zählen auch die Kosten für die Entschädigung von Zeugen und die Kosten für Gutachter. Die Zeugen werden nach deren Verdienstausfall entschädigt und ihre Anreise wird erstattet. Die Kosten für einen Gutachter richten sich nach dessen Stundensatz.

Dann hinzu kommen Anwaltskosten!


In erster Instanz wirst du gar nichts bewirken wenn dein Gegenüber die Sache bestreitet! Die erste Instanz ist mit dem WIDERSPRUCH hinfällig.

2. Instanz:

Und durch den Widerspruch wird es zu einer Verhandlung kommen. (2 Insatnz). Das bedeutet es kommt zu einer Verhandlung wo Zeugen, Anwälte, Kläger und Beklagter geladen werden. Und das kostet locker 1.000€!


Die 75€ Gerichtskosten Plus Auslagen gelten jeweils nur für die erste Instanz. Ab dem Widerspruch wird es also sehr teuer werden. Weil dies dann keine Formsache mehr ist die mir Papierkram zu bewältigen ist.

Zum Beispiel kann der Beklagte behaupten, er hätte mit dem Unternehmen nichts am Hut. Jetzt muss beweisen werden, dass der Beklagte sehr wohl was damit zu tun hat. Zum Beispiel durch einen Dienstleistungsvertrag usw.. Das alles lässt sich mit 54€ Aufwand nicht mehr bewältigen!

Stell dir nur mal vor, du sendest mir einen Mahnbescheid zu. Unberechtigt. Ich lege Widerspruch ein. Du erhebst Klage. Nun ab diesem Zeitpunkt musst Du beweisen, dass ich dir was schulde! Und bis zu diesem Beweis musst du alle Kosten tragen! Anwälte Zeugen Auslagen Gerichte und alles was noch anfällt!

Es gibt sehr sehr viele Abzockfirmen die so arbeiten. Ich habe früher mehrere Male einen Mahnbescheid bekommen von Unternehmen die ich nicht kannte. Bin jedes Mal zum Anwalt gerannt. Ein Mahnbescheid kann in DE eben jeder legen. Auch ohne Berechtigung. Würde ich (wovon die Betrüger leben) keinen Widerspruch einlegen, wäre die Forderung rechtskräftig. Also dann würde ich denen was schulden obwohl ich keine Schulden gemacht hätte. Ja so sieht die Rechtslage in DE aus. Durch meinen Widerspruch habe ich aber die Anwaltskosten geltend gemacht. Bei dem Unternehmen natürlich. Wenn ich die auch bis heute nie gesehen habe weil nichts zu holen war. Aber ab diesem Moment hört man von den Betrügern nichts mehr.

Nach dem Widerspruch ist eben schluß mit lustig. Aber hier kostet das einen hufen Geld. Ab dem Zeitpunkt ist nichts mit "du bekommst ein Rosa Briefchen von der Gerichtsstelle" - macht ein paar Euro Aufwand. Aber hier muss der Kläger beim Beklagten die Schuld erklagen. Und das ist furchtbar teuer. Und da man nicht weis ob man seine Auslagen jemals wieder bekommen kann, deshalb gehen die meisten nicht so weit!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schäm dich, das ist echt armselig.

Ich habe gesagt, dass ich zu dem Thema nichts mehr schreibe, da das offtopic ist. Nur, dass mein Verhalten oder ich als armseelig abgestempelt werde, finde ich dann doch schon hart. Ich denke man kann auch sachlich bleiben. Man muss meinen Post nicht gut finden, kann mir gerne auch rote Renos geben, aber persönlich werden sollte man nicht :D

@ ABC: Deine Rechnung stimmt nicht. Durch den Widerspruch kommt das Verfahren erst in die erste Instanz. Die Gerichtskosten sind von der Gegenseite zu tragen, wenn sie verliert. Man muss jedoch in Vorleistung gehen. Auch Anwaltskosten werden erstattet, jedoch fallen die meist gar nicht an, da bei Fällen unter 5000 € das Amtsgericht zuständig ist und dort kein Anwaltszwang herrscht. Hier brauch man gar nicht in Vorleistung zu gehen und auch nicht befürchten, dass man das Geld von der Gegenseite dann nicht wiedersieht.

Tommek

PS: Wer sich mit mir und dem Thema ernsthaft auseinandersezten will, ist herzlich dazu eingeladen mir eine PN zu schreiben. Ich verteile danach weder rote Popel noch 0 Klammern. Ich kann mit anderen Meinungen gut leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ ABC

bei einem Streitwert von bis zu 600 € gibt es keine 2. Instanz und der Richter entscheidet im schriftlichen Verfahren nachdem jeder Beteiligte seinen Standpunkt dargelegt hat!!!!!

Es kann ja durchaus sein das du recht hast aber dann haben die Richter bei denen ich bis jetzt war irgendwas falsch gemacht!!!!

Für ein Verfahren sollte ich 650 km fahren zum Gerichtstermin, dieser Zeitaufwand war mir zu viel, da habe ich meinen Anwalt gefragt was das kosten würde -> 462 € bei einem Streitwert von 2200 €

Edit
https://www.rechtsanwalt-kempten.de/kostenrisiko.pdf

Das Mahnverfahren hat eine extra Spalte, hat nichts mit dem Zivilprozess zu tun !!!
 
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bei einem Streitwert von bis zu 600 € gibt es keine 2. Instanz und der Richter entscheidet im schriftlichen Verfahren nachdem jeder Beteiligte seinen Standpunkt dargelegt hat!!!!!

Der Richter erarbeitet ein sogenanntes Schnellurteil. Das ist aber nur dann möglich wenn der Beklagte der Forderung nicht widerspricht.

Wenn der Kläger zum Beispiel einem Teil der Forderung widerspricht wäre das möglich. Zum Beispiel möchte Kläger 500 Euro zzgl. 50 Euro Zinsen haben. Der Beklagte möchte aber nur 520 Euro zahlen, da er der Meinung ist, die Zinsen seinen falsch berechnet. Hier kann ein Schnellurteil Abhilfe schaffen, wenn der Richter nachrechnet und herausfindet, dass die Forderung von 530 Euro korrekt wäre. So könnte er erlassen, dass 530 Euro fällig sind.

Wenn der Beklagte aber der Forderung im ganzen Widerspricht ist die Schuld nicht per Papier last zu prüfen, es sei denn, es liegen eindeutige Beweise vor!!

Es kann ja durchaus sein das du recht hast aber dann haben die Richter bei denen ich bis jetzt war irgendwas falsch gemacht!!!!
Ich will dich nicht angreifen. Ich denke nicht die Richter sondern du hast bislang etwas falsch gemacht. Oder es ging bei dir um einen anderen oder ähnlichen Fall, den du damit verwechselst!


Für ein Verfahren sollte ich 650 km fahren zum Gerichtstermin, dieser Zeitaufwand war mir zu viel, da habe ich meinen Anwalt gefragt was das kosten würde -> 462 € bei einem Streitwert von 2200 €
Du hättest dich auch vertreten lassen können! Dahinter, du musst nicht selbst erscheinen!


Das Mahnverfahren hat eine extra Spalte, hat nichts mit dem Zivilprozess zu tun !!!
Das Mahnverfahren war auch nicht angesprochen!

bei einem Streitwert von bis zu 600 €
Wo hast du das entnommen?
 
So habe gerade folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Heppert,

uns liegt mittlerweile der Vollstreckungsbescheid (Auftragsnummer i0028562) vor, mit dem man Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen kann.
Der beantragte Vollstreckungsbescheid wurde dem Schuldner am 05.12.2008 zugestellt. Dieser kann nunmehr binnen zweier Wochen Einspruch hiergegen einlegen oder freiwillig zahlen.
Soweit beides nicht geschieht, können dann erste Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Der Schuldner hat *bisher keine Zahlungen* an uns geleistet.


....................................

Das bedeutet das Er noch 2 Tage Zeit hat widerspruch einzulegen, sollte Er es bis dann nicht gemacht haben so habe ich einen 30 Jahre Title und werde dort mal den Gerichtsvollzieher hin schicken.
Die Adresse die ich ja habe stimmt ja und so nimmt es dann seinen lauf.

Mit kosten sind nun aus diesen lächerlichen paar hundert Mio Losen etliche Hundert 100 geworden wo nun auch noch die errechneten Zinsen vom Gericht bei sind die jeden Tag mehr werden.

Ich werde wenn ich den Title hier liegen habe einen Screen von machen ( Name und Adresse des Schuldners wird nicht sichtbar sein ) damit man mal sehen kann das JEDER Lose einklagen kann ;)

Das zum Thema Lose sind nichts Wert :ugly:

Der Konnan wird sich noch Warm anziehen dürfen die nächsten 30 Jahre :p
 
@ Herby

ich hab doch schon welche veröffentlicht

grad habe ich einen gegen Germangirl vollstreckt
 
auch wenn ich deinen/euren Frust durchaus nachvollziehen kann, wäre ich mit solchen Betitelungen vorsichtig.
Mir ist nicht bekannt, dass er wegen Betrugs verurteilt wurde, es gab keine Anzeige, keine Ermittlungen und keine, mir bekannte, Verurteilung :roll:

Moin olle Socke,

das dachte ich auch lange, aber:

OLG Koblenz stärkt Meinungsfreiheit in Internetforen

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06) ist im Rahmen von Meinungsäußerungen in Internetforen auch überzogene oder gar ausfällige Kritik an einem Unternehmen möglich, sofern dabei die Auseinandersetzung mit der Sache und nicht eine reine Diffamierung im Vordergrund stehe.
...
Bei den Formulierungen "Achtung Betrüger unterwegs! XY GmbH" sowie die "Betrüger vom XY" handele es sich darüber hinaus nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen. Der Verfasser wolle erkennbar nicht zum Ausdruck bringen, dass die Verantwortlichen der XY GmbH bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, sondern er wolle vielmehr Warnungen und Ratschläge für den Fall einer Kontaktaufnahme durch Werber der XY GmbH erteilen.

https://tinyurl.com/5kltz2

Da soll man nicht sagen, dass Gerichte nicht mit der Zeit gehen können. ;)

Wobei allerdings nicht gesagt ist, dass andere Gerichte auch anders entscheiden könnten.

Aber im Fall Konnan glaube ich nicht daran.
 
Was mich interessieren würde: Wie hast du denn den Wert ermittelt?
Hast du xxx Mio * aktuellem Losepreis genommen?

Ich glaube das waren damals 18 oder 20 cent die ich genommen habe und das habe ich auch so durchgezogen.

Rest erhöht sich ja nun durch die Eurozinsen vom Gericht die ich dort angegeben hatte
 
Ich glaube das waren damals 18 oder 20 cent die ich genommen habe und das habe ich auch so durchgezogen.

Es ist ja allg. so das bei einem reinen Mahnbescheid nicht geprüft wird ob die Forderung berechtigt ist. Ich frag mich jetzt ob das bei einem Einspruch Stand halten kann? Hast du da mal bei einem Anwalt hinterfragt?


@Toni
Mit der Vereinbarung hast du natürlich bessere Karten, aber in anderen Threads wird ja immer wieder gesagt Lose hätten keinen Wert da dies die AGB von Klamm steht. Ist das gültig das du deine Vereinbarung "gegen" die AGB von Klamm.de erstellst? Vllt. wäre ein Konventionalstrafe besser?
 
@Toni
Mit der Vereinbarung hast du natürlich bessere Karten, aber in anderen Threads wird ja immer wieder gesagt Lose hätten keinen Wert da dies die AGB von Klamm steht. Ist das gültig das du deine Vereinbarung "gegen" die AGB von Klamm.de erstellst? Vllt. wäre ein Konventionalstrafe besser?


Ich klage ja keinen Wert ein, sonder die Wiederbeschaffung. Es wurde bereits von mehreren Richtern akzeptiert

-> Seite 2 des Urteils auf meiner Schuldnerseite
 
Ich klage ja keinen Wert ein, sonder die Wiederbeschaffung. Es wurde bereits von mehreren Richtern akzeptiert

-> Seite 2 des Urteils auf meiner Schuldnerseite

Musste ich mich ja erstmal anmelden :mrgreen:

Meinst du unter der Überschrift „rechtskräftiges Urteil“?

Weil dort finde ich wohl ein Urteil was sagt das die 5€/Mio berechtigt sind, das diese Summe allerdings durch Wiederbeschaffung zustande kommt kann ich darin nicht finden. Sondern eher das du ein Urteil hast in dem du den Klammlose einen Wert von 5€/Mio geben kannst, da dies Vertraglich mit zwischen euch ausgemacht war. Oder habe ich was überlesen?
 
Der Richter hat den passus aus meiner Vereinbarung so übernommen und ebend so begründet.
Das Urteil kam ja nur zustande weil der User Widerspruch eingelegt hatte gegen meine Forderung
 
Nun ist es Amtlich und habe einen Vollstreckbaren Titel gegen Dich in der Hand und werde nun 30 jahre lang versuchen meine Euroforderung bei Dir einziehen.

Widerspruch haste ja im mahn und Vollstreckungsbescheid nicht eingelegt und so kann ich jeden user Raten das gleich zu machen.

Aus einer läpperischen Mrd Lose wurden nun viele Gute Euros :LOL:

Fröhliche Weihnachten lieber Konnan wünschen Dir der Herby und der kommende Gerichtsvollzieher :p
 
GW Herby :)

Kann der Gerichtsvollzieher eigentlich auch seine Klammgeil-Anteile pfänden, die zu Geld machen, damit Du Deines bekommst? :D
Hmmmm....
Das war eigentlich als Scherz gedacht, aber wärend dessen ich das so schrieb, kam mir der Gedanke, dass das ja gar nicht so abwägig ist.

Denn wenn Lose nun quasi doch einen Wert haben, sollte der Gerichtsvollzieher Konnans Accounts mal ganz genau unter die Lupe nehmen. :)

EDIT: Mal weiter gedacht:
Man stelle sich vor, da ist jemand der hat ne Menge Schulden. Er hat nichts pfändbares in der Wohnung. Nur ne Matratze und nen ollen Computer mit Internetanschluß. Auf seinem Konto ist auch nichts verzeichnet, außer das Geld (beispielsweise) vom Sozialamt.
Aaaaaber dieser Mensch besitzt zig Millarden Klammlose.
Damit kann man ja heutzutage fast alles kaufen. Also lebt dieser Mensch gut, und hat nichts zu befürchten?
 
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