Schuldner legt widerspruch ein -> 52 € Gerichtskosten
Für die Bearbeitung des Widerspruchs oder was?
1. Insatanz:
-> Zivilprozess
-> Urteil
-> 30 Euro Wert
https://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/gericht/index.html
Aber für dich erklär ich das mit den paar Euro auch gerne. Hier das Ergebnis:
Ergebnis
Es fallen Gerichtskosten in Höhe von 75,00 Euro zuzüglich der gerichtlichen Auslagen an.
Ihre Angaben zum Gerichtsverfahren
Rechtsweg: Zivilprozess
Streitwert: 30 Euro
Verfahrensausgang: Endurteil
Berechnung der Gerichtskosten, 1. Instanz
3,0 Gerichtsgebühr: 75,00 Euro
Gerichtliche Auslagen: nach Aufwand
Gerichtliche Auslagen
Die gerichtlichen Auslagen fallen zusätzlich zu den Gebühren an. Sie beinhalten alle erstattungspflichtigen Aufwendungen des Gerichts, wie zum Beispiel die Schreibauslagen, die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die Beförderungskosten, bestimmte Postgebühren sowie Kosten für Telekommunikation.
Zu den gerichtlichen Auslagen zählen auch die Kosten für die Entschädigung von Zeugen und die Kosten für Gutachter. Die Zeugen werden nach deren Verdienstausfall entschädigt und ihre Anreise wird erstattet. Die Kosten für einen Gutachter richten sich nach dessen Stundensatz.
Dann hinzu kommen Anwaltskosten!
In erster Instanz wirst du gar nichts bewirken wenn dein Gegenüber die Sache bestreitet! Die erste Instanz ist mit dem WIDERSPRUCH hinfällig.
2. Instanz:
Und durch den Widerspruch wird es zu einer Verhandlung kommen. (2 Insatnz). Das bedeutet es kommt zu einer Verhandlung wo Zeugen, Anwälte, Kläger und Beklagter geladen werden. Und das kostet locker 1.000€!
Die 75€ Gerichtskosten Plus Auslagen gelten jeweils nur für die erste Instanz. Ab dem Widerspruch wird es also sehr teuer werden. Weil dies dann keine Formsache mehr ist die mir Papierkram zu bewältigen ist.
Zum Beispiel kann der Beklagte behaupten, er hätte mit dem Unternehmen nichts am Hut. Jetzt muss beweisen werden, dass der Beklagte sehr wohl was damit zu tun hat. Zum Beispiel durch einen Dienstleistungsvertrag usw.. Das alles lässt sich mit 54€ Aufwand nicht mehr bewältigen!
Stell dir nur mal vor, du sendest mir einen Mahnbescheid zu. Unberechtigt. Ich lege Widerspruch ein. Du erhebst Klage. Nun ab diesem Zeitpunkt musst Du beweisen, dass ich dir was schulde! Und bis zu diesem Beweis musst du alle Kosten tragen! Anwälte Zeugen Auslagen Gerichte und alles was noch anfällt!
Es gibt sehr sehr viele Abzockfirmen die so arbeiten. Ich habe früher mehrere Male einen Mahnbescheid bekommen von Unternehmen die ich nicht kannte. Bin jedes Mal zum Anwalt gerannt. Ein Mahnbescheid kann in DE eben jeder legen. Auch ohne Berechtigung. Würde ich (wovon die Betrüger leben) keinen Widerspruch einlegen, wäre die Forderung rechtskräftig. Also dann würde ich denen was schulden obwohl ich keine Schulden gemacht hätte. Ja so sieht die Rechtslage in DE aus. Durch meinen Widerspruch habe ich aber die Anwaltskosten geltend gemacht. Bei dem Unternehmen natürlich. Wenn ich die auch bis heute nie gesehen habe weil nichts zu holen war. Aber ab diesem Moment hört man von den Betrügern nichts mehr.
Nach dem Widerspruch ist eben schluß mit lustig. Aber hier kostet das einen hufen Geld. Ab dem Zeitpunkt ist nichts mit "du bekommst ein Rosa Briefchen von der Gerichtsstelle" - macht ein paar Euro Aufwand. Aber hier muss der Kläger beim Beklagten die Schuld erklagen. Und das ist furchtbar teuer. Und da man nicht weis ob man seine Auslagen jemals wieder bekommen kann, deshalb gehen die meisten nicht so weit!
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