toni
zu gutmütig
- 20 April 2006
- 2.459
- 310
EDIT: Mal weiter gedacht:
Man stelle sich vor, da ist jemand der hat ne Menge Schulden. Er hat nichts pfändbares in der Wohnung. Nur ne Matratze und nen ollen Computer mit Internetanschluß. Auf seinem Konto ist auch nichts verzeichnet, außer das Geld (beispielsweise) vom Sozialamt.
Aaaaaber dieser Mensch besitzt zig Millarden Klammlose.
Damit kann man ja heutzutage fast alles kaufen. Also lebt dieser Mensch gut, und hat nichts zu befürchten?
Na wenn er nichts hat sollte man gleich die Abnahme der EV beantragen.
Wenn er dann sein "Losevermögen" vergisst anzugeben kann dies auch Knast bedeuten.
Er muß alles angeben was Wert hat/haben könnte, zur Not kann man dem GV auch einen Tipp geben

