Konnan Statement ... Casino-In.de Klamm-Anteile.de Goldencashbank.de Spielcasino24.com

Jemand was von Konnan gehört? Hat mir ach Zahlung zugesagt....aber es kam nichts.

Hat einer schon Schritte eingeleitet?

Ja habe ich, denn per Anwalt läuft nun alles.

Zahlungsaufforderung ist Er nicht nachgekommen und nun werden wir vor Gericht gehen. ;)

Zeit zu dem Brief ( per Einschreiben ) hätte gehabt sich zu äussern aber dem ist Er weder bei mir noch bei meinem Anwalt nachgekommen und so geht un nun weiter.
 
Hi,

Hallo User...


Ich bin ab heute Abend für ein Paar Tage unterwegs da ich mein gehalt aber in der phase bekomme wo ic unterwegs bin kann ich keine lose kaufe.

Sobald ich zurück bin werde ich alle leute auszahlen.

die Zeit vergeht, und nix passiert. :roll:

greetz Luckyze
 
So hier mal ein kleiner Überblick wie von meiner Seite aus Stand der Dinge ist:

Am: 27.10.08 habe ich den Konnan über meinem Rechtsanwalt eine schriftliche Zahlungsaufforderung geschrieben.

Am: 28.10.08 wurde dieses Schreiben zugestellt und Er hätte sich melden müssen mit einer Frist.

Da dieses nicht passierte:

Am: 06.11.08 wurde über meinem Rechtsanwalt der Mahnbescheid erlassen.

Am: 10.11.08 wurde ich informiert das der Konnan nicht mehr da wohnt wo Er wohnen sollte und so musste neue Adresse ausfindig gemacht werden wo dann der Mahnbescheid zugestellt werden kann.

Am: 15.11.08 wurde die neue Anschrift ausfindig gemacht und der Mahnbescheid zugestellt.

Gegen den Mahnbescheid wurde nicht reagiert und nun:

Am:01.12.08 wurde beim Amtsgericht der Vollstreckungsbescheid beantragt und nun hat er wieder 2 Wochen Zeit darauf zu reagieren.

( Muss nun warten bis zu dem Termin wo der VB zugestellt wurde )

Sollte dieses nicht passieren dann bekomme ich einen Title wo ich 30 Jahre Zeit habe immer wieder mal einen Gerichtsvollzieher vorbei zu schicken der dann versucht etwas zu pfänden ( egal ob Lohn/Bares/Gegenstände usw )


Ich kann nur jedem sagen das Er die gleichen Schritte machen soll denn nur so habt Ihr eine Chance um an Eure Lose/Geld zu kommen :yes:
 
Ich kann nur jedem sagen das Er die gleichen Schritte machen soll denn nur so habt Ihr eine Chance um an Eure Lose/Geld zu kommen :yes:[/B][/COLOR]

Hi Herby
Ich gebe dir Recht, man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Aber kommt so etwas nicht teurer, wie die Lose die der Schuldner einem schuldet ?
 
Hi Herby
Ich gebe dir Recht, man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Aber kommt so etwas nicht teurer, wie die Lose die der Schuldner einem schuldet ?

Nö denn habe Rechtschutz die sich um die Kosten kümmert. Bekomm ja nun Zinsen die vo gericht errechnet wurden und das lohnt sich dann schon ;)


MFG Herby
 
So hier mal ein kleiner Überblick wie von meiner Seite aus Stand der Dinge ist:

Mal eine Frage aus reinem Interesse.
Hat dich das etwas gekostet? Außer Zeit, Nerven und evtl. Fahrtkosten?
Ich mein, ob du dafür irgendwelche Gebühren etc. zahlen musst?

Bzw. deinen Rechtsanwalt musst du ja warhscheinlich auch bezahlen oder? Oder bekommt der Provision, wenn etwas gepfändet wird?
 
Mal eine Frage aus reinem Interesse.
Hat dich das etwas gekostet? Außer Zeit, Nerven und evtl. Fahrtkosten?
Ich mein, ob du dafür irgendwelche Gebühren etc. zahlen musst?

Bzw. deinen Rechtsanwalt musst du ja warhscheinlich auch bezahlen oder? Oder bekommt der Provision, wenn etwas gepfändet wird?

Ich bin Rechtschutzversichert daher habe ich keine Kosten.

Konnan hat Post bekommen mit den Anwaltsgebühren die Er dann bezahlen muss.

Nerven ? Nö habe Zeit :yes:
 
Nö denn habe Rechtschutz die sich um die Kosten kümmert. Bekomm ja nun Zinsen die vo gericht errechnet wurden und das lohnt sich dann schon ;)


MFG Herby

Achso ;) Hättest du den Rechtschutz aber nicht, müsstest ( in dem Fall du ) die ganzen Sachen bezahlen ? Rechtsanwalt usw. ?

Ich schrecke nämlich bewusst auf solche Sachen ( Verleihung von Losen etc. ) zurück, da ich keine Lust habe, am Ende den Rechtsanwalt usw. zu bezahlen.
 
Achso ;) Hättest du den Rechtschutz aber nicht, müsstest ( in dem Fall du ) die ganzen Sachen bezahlen ? Rechtsanwalt usw. ?

Ich schrecke nämlich bewusst auf solche Sachen ( Verleihung von Losen etc. ) zurück, da ich keine Lust habe, am Ende den Rechtsanwalt usw. zu bezahlen.

Für die die keine Rechtschutz haben so muss man ERSTMAL Vorkasse leisten und das geht dann komplett mit in den MB und den VB mit rein und kann eingeklagt werden.
 
Ich bin Rechtschutzversichert daher habe ich keine Kosten.

Konnan hat Post bekommen mit den Anwaltsgebühren die Er dann bezahlen muss.

Nerven ? Nö habe Zeit :yes:

Achso. Ok.
Dann wünsche ich dir auf jedenfall viel Erfolg.
Vll. wird ja mal sein PC gepfändet, dann kann er hier nichts mehr anrichten. :mrgreen:
 
Ich fasse es nicht....
Konnan hat gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt?
Das ist blöd für ihn, denn gegen nen Vollstreckungsbescheid geht das nicht.
Sämtliche kosten (Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher, Zinsen...) muß nun Konnan tragen.

Und ich dachte immer er hält sich für so oberschlau. *lach*
Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid hätte die Sache etwas komplizierter gemacht. Dann muß die Sache nämlich (meines Wissens nach) vor Gericht ausgetragen werden.

Aber so ists gut für Herby.
Glückwunsch! :dance:
 
Ich fasse es nicht....
Konnan hat gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt?
Das ist blöd für ihn, denn gegen nen Vollstreckungsbescheid geht das nicht.
Sämtliche kosten (Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher, Zinsen...) muß nun Konnan tragen.

Und ich dachte immer er hält sich für so oberschlau. *lach*
Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid hätte die Sache etwas komplizierter gemacht. Dann muß die Sache nämlich (meines Wissens nach) vor Gericht ausgetragen werden.

Aber so ists gut für Herby.
Glückwunsch! :dance:

Falsch denn Er kann gegen den VB auch widerspruch eingelegen aber mein Anwalt hat alle Beweise als Ausdruck vorliegen und dann würde ich weiter machen mit meinen Schritten und Beweisen.

Klagen ohne Beweise ohne das es begründet ist kann sonst für mich nach hinten los gehen :yes:
 
Ein Mahnbescheid ist im Gegensatz zu einer Klage von den Gebühren her günstiger. Die Mahnkosten richten sich nach der Höhe der Forderung. Ein Mahnbescheid sollte auch ohne Rechtschutz für jedermann finanzierbar sein.

Das schöne an einem Mahnbescheid ist, dass die rechtliche Lage nicht geprüft wird. Wird kein Widerspruch eingereicht, kann man einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Danach kann es dann mit dem lustigen Vollstrecken losgehen.

Der Gerichtsvollzieher arbeitet aber auch nicht komplett kostenlos. Man kann diese Kosten sowie die Kosten für den Mahnbescheid aber gleich mitvollstrecken.

Tommek
 
Falsch denn Er kann gegen den VB auch widerspruch eingelegen .....

Hm, letztens bei Stern-TV war ne 100jährige Oma.
NEIN, die hatte keine Loseschulden, sondern die soll irgendwann mal irgendwo was bestellt haben, was mit nem Gewinnspiel verknüpft war.
Da sie auf Mahnungen, und auch auf den Mahnbescheid nicht reagierte, bekam sie nen Vollstreckungsbescheid.
Da wurde von den Rechtsanwälten gesagt, dass gegen einen Vollstreckungsbescheid nichts unternommen werden kann, denn man hatte ja schon vorher (Mahnungen, Mahnbescheid) ausreichend gelegenheit, sich zur Sache zu äußern, und zu versuchen das Gegenteil zu beweisen.
Deshalb heist Widerspruch gegen einen Mahnbescheid = Gerichtsverfahren. Denn da steht dann Aussage gegen Aussage, und ein Richter muß entscheiden.
Reagiert man aber auch nicht auf den Mahnbescheid ist das automatisch ein Schuldanerkenntnis.
Deshalb wird ein Mahnbescheid auch nicht einfach in den Briefkasten geworfen, sondern muß per Zustellungsurkunde persönlich zugestellt werden, damit der Beschuldigte nicht sagen kann, er hätte nichts bekommen.
Das ist mein Wissensstand. :yes: