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Na super, ich bin begeistert, dann werde ich diejenige, die die Werbung für mich gebucht hat, mal eine Supportanfrage stellen lassen müssen, was das soll.Ja, der Bestätigungslink führt zu Gimpy und nicht zu dir und deinem Shop.
Aber jetzt brauch ich mal allgemeine Hilfe von denjenigen, die Paidmailempfang auf K4L aktiviert haben ....
Ach, ich glaube, darüber muß man nicht mehr diskutieren. Sein ganzes Verhalten ist am Rande der Legalität. Warum ist K4L denn überhaupt in Schwierigkeiten? Weil er Userguthaben, das nicht ihm gehört, dazu benutzt hat, zu seinem "Privatvergnügen" Mahn- und Gerichtsverfahren durchzuziehen, um "ein Exempel zu statuieren". Damals war er noch der große Zampano, ähm, Moralapostel der Klammwelt, jetzt isser selber einer, an dem man am liebsten gleich mehrere Exempel statuieren möchte.Wie kann ein Webmaster eine Buchung annehmen, dafür Lose kassieren und sie dann, nicht wie gebucht ausführen?
Oder hat er die Kosten für die Mail wieder gutgeschrieben? Weil alles andere wäre (in meinen Augen) nicht mehr nur am Rande der Legalität.

Dabei hatte ich sogar ernsthaft in Erwägung gezogen, die Strafanzeige möglicherweise zurückzuziehen, wenn sich in den nächsten Monaten zeigen sollte, daß seine Versprechungen nicht nur hohles Geschwätz sind, um den Leuten etwas Zeit aus dem Kreuz zu leiern... Naja... Er sitzt immer noch zu sehr auf dem hohen Roß, ist scheinbar immer noch nicht tief genug gefallen... So what... Nur den Mund lasse ich mir von so jemandem ganz bestimmt nicht verbietenbitte nicht mehr einer unserer Webseiten besuchen oder anmelden und auch sonst fernhalten.
Mit solchen Usern die nur dummes Geblubber von sich geben möchten wir nichts zu tun haben.
Die Anzeige ist angekommen hab mich auch gut mit dem Herrn unterhalten.
Bitte davon absehen noch irgendwas über uns zu schreiben, der Schuss kann auch nach hinten losgehen.
Eine Strafanzeige kann man nicht mehr zurückziehen, wenn öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Und das entscheidet nur ein Staatswanwalt.Dabei hatte ich sogar ernsthaft in Erwägung gezogen, die Strafanzeige möglicherweise zurückzuziehen
Stimmt, sollte ich selber eigentlich auch wissenEine Strafanzeige kann man nicht mehr zurückziehen, wenn öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Und das entscheidet nur ein Staatswanwalt.
Ist auch gut so. Ich hoffe daß für öffentliches Interesse entschieden wird. Zumal ich von mindestens 2 Personen weiß, daß noch weitere Strafanzeigen folgen werden, trotz seiner NL und Versprechungen derzeit. Meine kurzfristige Meinungsänderung, er hätte vielleicht doch noch eine Chance verdient, hat sich jedenfalls wieder korrigiert... Hm, ... dann sollt der Staatsanwalt nicht seine Email posten![]()