Und die anderen zigtausend deutschen vB-Foren, die es aktiviert haben?
Wenn gegen die auch vorgegangen wird, müssten die das auch deaktivieren.
Nein.Leitet sich dann daraus ein rechtlicher Anspruch auf Nichtigkeit der Abmahung ab?
Du glaubst, eine Firma lässt vorher Anwälte Funktionen einer Software auf Rechtssicherheit prüfen? Das passiert ja nicht mal bei wichtigen Themen wie E-Mail-Archivierung.Aber da VB eine schon recht große Firma ist, und sich da wohl auch einige Anwälte mit beschäftigen, kann man davon ausgehen, dass es zu 99,9999999999999999999999% rechtssicher sei sollte, dass solche Dinge eben rechtskonform sind.
Nein, warum? Du darfst auch Radarwarner in Deutschland kaufen, aber sie nicht betreiben. Und Du darfst ein vB-Forum kaufen, aber eben die Funktionen nicht nutzen, die nicht rechtskonform sind.Der Fehler stammt aber ja von vB, d.h. die müssten ja irgendwann rechtlich belangt werden, da sie ja weiterhin gegen deutsche Gesetze verstoßende Software in Deutschland vertreiben.
Marty

