Du wirfst mal wieder Sachen durcheinander
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Es ging nicht um die schlechte Bewertung an sich, sondern um die Behauptung, die Userin hätte den Vertrag gebrochen. Passiert das öffentlich, kann man u.U. auf Unterlassung klagen. Das kann hier aber schon gar nicht der Fall sein, eben weil die Reno-Begründungen nicht öffentlich angezeigt werden.
Und damit hat auch eBay nichts am Hut, sondern der bewertende User
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vgl. https://www.jurpc.de/rechtspr/20060061.htm
Es ging nicht um die schlechte Bewertung an sich, sondern um die Behauptung, die Userin hätte den Vertrag gebrochen. Passiert das öffentlich, kann man u.U. auf Unterlassung klagen. Das kann hier aber schon gar nicht der Fall sein, eben weil die Reno-Begründungen nicht öffentlich angezeigt werden.
Und damit hat auch eBay nichts am Hut, sondern der bewertende User
vgl. https://www.jurpc.de/rechtspr/20060061.htm
