Kennt jemand haushaltsfuchs.de?

Damit alle wissen wovon Du redest:

§ 93
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.

Na ich weiß nicht, wenn der Beklagte nach zwei oder mehr Monaten, die das ganze dauern wird, immer noch nicht liefert oder zurückzahlt, hat er ja wohl eindeutig die Erhebung einer Klage veranlasst.
Ich bin zwar kein Jurist, aber alles andere käme mir sinnlos vor.

Verträge schliessen kann man heutzutage online ohne Unterschrift sehr schnell, aber da wieder rauszukommen, braucht es plötzlich Einschreiben mit Rückschein? Was für eine verdrehte Welt.
 
Damit soll einfach verhindert werden, dass jeder sofort zum Gericht rennt, ohne vorher wenigstens mal ne Mahnung (also ne Aufforderung an die Gegenseite noch einmal zur Lieferung bzw. Rückzahlung) geschickt zu haben. ;)

(Also ist Dein juristisches Laienverständnis falsch! :p)

Und den Rückschein brauchste eben, um zu beweisen, dass die Mahnung zugegangen ist. Wenn Dir die 4 Euro zu viel sind, kannste ja auch jemanden persönlich vorbeischicken. 8)

Aber ganz offen und ehrlich, ich versteh Euch sowieso nicht. Statt Euch endlich mal wirklich fundierten juristischen Rat zu holen, versucht Ihr nach wie vor, hier mit einer Liste und "sehr begrenzten" juristischen Kenntnissen zum Ziel zu kommen.

Wenn ich´s richtig verstanden hab, war nach wie vor keiner von Euch beim Anwalt. Habt Ihr Euch mal informiert, ob Euch alle zwangläufig der Anwalt so viel Geld kostet?

Falls nicht, klickt doch mal hier drauf. Es könnte weiterhelfen! ;)
 
Wenn ich´s richtig verstanden hab, war nach wie vor keiner von Euch beim Anwalt. Habt Ihr Euch mal informiert, ob Euch alle zwangläufig der Anwalt so viel Geld kostet?


Hab schon mal geschrieben, wer es schafft mir mein Geld (120,90 €) zurückzuholen, kriegt die Hälfte ab.
Wenn das mehr, oder vielleicht sogar alle, Geprellten machen würden, dann müßte doch bestimmt irgendwo ein juristisch gewiefter Typ zu finden sein, der diesen Säcken jeden noch auffindbaren Euro aus dem Kreuz leiert. Mit welchen Mitteln ist mir ehrlich gesagt scheißegal.:ugly:
Und 50% vom verlorenen Geld zurückzubekommen ist besser als nichts.
 
Wenn ich´s richtig verstanden hab, war nach wie vor keiner von Euch beim Anwalt.

Ich renn doch nicht wegen 120,- zum Anwalt, bezahle dem 60,- oder so nur um von Ihm zu hören "das Geld können sie sich abschminken"!!
Ist doch klar, jeder Mensch hört immer nur "Anwaltskosten" und selbst, dass man sich die 4,- Einschreibegebühr besser sparen sollte.
Und das ist ja auch echt der Hammer, dass man sich nicht mal irgendwo für kleines Geld einen vernünftigen Rat holen kann.

Andererseits gab es doch auch einige Posts in denen stand "war heute bei meinem Anwalt...". Zum Glück gibt es ja einige mit Rechtsschutz.
 
Rechtsanwaltsgebuehren

Ja, schnaeppchen hat die ganze Sache seinem Anwalt übergeben, zahlt meine Internetrechtschutzversicherung8)
Mein Anwalt hat Forderungsschreiben an P.K. geschickt und nach Fristablauf einen ger. Mahnbescheid erlassen. Jetzt ist er im Urlaub, aber nächste Woche kommt er zurück, dann weiß ich mehr.
Übrigens, hier kann sich jeder selbst mal eben ausrechnen, wie hoch der Rechtsbeistand im Zivilprozeß wäre:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/index.html
Auf Zivilrecht klicken, Streitwertermittlung (z.B. 120€ f. DS) eingeben und außergerichtliche Tätigkeit, Mahnbescheid und nur die Kosten einer Partei anklicken, somit komm ich auf ca.99€ Rechtsanwaltsgebuehren. Bei anschließender Klage werden es mehr;)
Trotzdem würde ich meinen Anwalt vorab nach den Rechtsanwaltsgebuehren fragen!
 
Zuletzt bearbeitet:
USt-ID im Impressum

@thought
Ich habe noch etwas gefunden

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer
Anzugeben ist die vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergebene USt-ID-Nr. Sie besteht aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern.

Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum!
https://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
 
Schadensliste

Für die nächste Aktualisierung der Schadensliste:
167,90 (Bestellnr. 2398 Kundennr. 2519 vom 4.9.)

Nach einem bekannten Kinderlied:
Fuchs du hast ne Gans bestohlen,
gib es wieder her, gib es wieder her
bald kommt dich der Bulle holen
mit nem Schießgewehr...

(Idee von meinem 12 jährigen Sohn)

Beste Grüße von der Gans.
 
Ich renn doch nicht wegen 120,- zum Anwalt, bezahle dem 60,- oder so nur um von Ihm zu hören "das Geld können sie sich abschminken"!!....

Tja genau deswegen haben es Betrüger so einfach und genau deswegen sitzen die zu Hause und freuen sich über ein paar Hunderttausend Euro, obwohl die eigentlich im Knast sitzen müßten.

Fakt ist, ohne richtige Hilfe eines Rechtsanwaltes bekommt keiner von euch sein Geld zurück und

Fakt zwei ist

"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren"
 
Tja genau deswegen haben es Betrüger so einfach ...

Nicht dass wir uns missverstehen, ich habe ja schon Anzeige erstattet.
Meinst du nicht das reicht, um jedem Gauner die Hölle ein wenig heiß zu machen? Außer, das Verfahren wird wegen belanglosigkeit eingestellt, aber ich hoffe dazu sind es zu viele.
Ich kenne mich nicht aus, wirkt denn eine Zivilklage mit anwalt und allem Zipp und Zapp aggressiver gegen Betrüger? Ich dachte Anklage ist Anklage, wenn es soweit kommt.
Und mir geht es nur darum, nicht noch mehr Kohle hinterher zu schieben, weil ich nicht glaube, dass man je was wieder sieht.
Mir würde es reichen, der/die Schuldige sitzt einige Zeit ab, um eben aus deinem genannten Grund gegen zu steuern.

gruß
mg
 
Ich kenne mich nicht aus, wirkt denn eine Zivilklage mit anwalt und allem Zipp und Zapp aggressiver gegen Betrüger? Ich dachte Anklage ist Anklage, wenn es soweit kommt.

Jein... die Anzeige die ihr alle erstattet habt, verfolgt nur die Straftat ansich, sprich den möglichen Betrug.
Davon kriegt man i.d.R. aber sein Geld nicht wieder.
Es spricht aber auch nichts dagegen, erst einmal abzuwarten, was die Anzeigen ans Tageslicht bringen und wer letzendlich dahintersteckt.

Ich frage mich nur gerade, ob jetzt überhaupt noch vom Kaufvertrag zurückgetreten werden muss. Wenn mich nicht alles täuscht, stand in den Lieferbedingungen/AGB von Haushaltsfuchs, die würden spätestens 30 Tage nach Bestellung liefern.
Sind die 30 Tage rum, befindet sich Haushaltsfuchs eigentlich automatisch im Verzug und man könnte sich die Einschreibengeschichte sparen.