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Nochmal auf Deutsch bitte!@birnchen...sehr aktiv im Forum zu aktiv, schöpfe allmählich echt Verdacht......ihr auch?
@birnchen...sehr aktiv im Forum zu aktiv, schöpfe allmählich echt Verdacht......ihr auch?

Verschiedene Preissuchmaschinen führen Haushaltsfuchs ja immer noch (z. B. msn Shopping)! Ist zwar nicht mehr so dramatisch, da der Shop ja mittlerweile nicht mehr aufrufbar ist. Wenn man sich aber mal überlegt, wo der Haushaltsfuchs überall beworben wurde und nach wie vor noch beworben wird, dann wird doch schnell klar,warum die Schadenshöhe bzw. Opferzahl so hoch ausgefallen ist. Denn wie sonst außer mithilfe der Preissuchmaschinen ist man auf den Shop gestoßen. Auch wenn man als Käufer fahrlässig gehandelt hat, wirft das ein nicht gerade gutes Bild auf die Suchmaschinen.
Ich hab auch Anzeige erstattet. Vielen Dank schnaeppchen für die Infos im Post 1020.
Dazu ne Frage:Weiß jemand ob für einen solchen Mahnbescheid Gebühren anfallen? Ich hätte zwar gerne mein Geld wieder, aber falls das am Ende doch nichts bringt und ich noch mehr draufzahlen muss, hab ich auch keine Lust.
Meinst du nicht, dass Peggy gegen den Mahnbescheid Einspruch erhebt? Dann muss die Sache vor Gericht und wenn sie da behauptet, nie eine Rücktrittserklärung bekommen zu haben, kannst du ihr auch nichts nachweisen. Da bringt ne Kopie auch nichts.@jackdaniel
Man kann nie sicher sein, was in so nem Umschlag steckt, obs tatsächlich eine Fristsetzung war - wer weiß das schon?
Nee, ehrlich!
Schreibe diesen Brief, kannst ja zuvor noch eine Kopie davon machen, und ab damit zur Post! Eine Zustellungsurkunde ist sowas von unnötig!!!

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger