INetCash startet einen neuen Anlauf

Achja..ich bin erst 16..kann ich das als Widerspruch benutzen,weil Ich bin ja noch Minderjährig,d.h. ich darf keine Verträge abschliesen ohne Einwilligung meiner Eltern

Aber durch deine Anmeldung auf InetCash ist die Einwilligung deiner Eltern bereits anbei, ansonsten dürftest du dich da gar nicht anmelden :ugly:


Jedenfalls hast du Glück, dass InetCash selber Dreck am Stecken haben, sodass es unwahrscheinlich wird, dass eine Mahnung oder Klage folgt :ugly:
 
Aber durch deine Anmeldung auf InetCash ist die Einwilligung deiner Eltern bereits anbei, ansonsten dürftest du dich da gar nicht anmelden :ugly:


Jedenfalls hast du Glück, dass InetCash selber Dreck am Stecken haben, sodass es unwahrscheinlich wird, dass eine Mahnung oder Klage folgt :ugly:


Die können es ja nicht beweisen ob ich meine Eltern gefragt hab oder nicht...und die sind in der Beweislage..ich muss nichts beweisen
 
Die können es ja nicht beweisen ob ich meine Eltern gefragt hab oder nicht...und die sind in der Beweislage..ich muss nichts beweisen

1. Schon mit 6 Jahren kann man Verträge abschließen. Kaufverträge zählen auch.

2. Mit 16 Jahren ist man schon halb strafmündig. Oder Eltern haften für ihre Kinder :ugly:

3. Jetzt mal Spaß beiseite: Alleine schon, dass du da angemeldet bist, bedeutet es, dass du vorher die AGB komplett (gelesen haben solltest und) akzeptiert hast! Wenn du z.B. trotzdem dich irgendwo anmeldest, obwohl du nur 16 bist und du z.B. eine Handyrechnung von 1000€ bekommst, musst du trotzdem zahlen. Weil du die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast! Sowas hatten wir doch schon genug in den News gesehen bekommen, nicht :roll:?
Ausnahme wäre bloß, wenn die AGB gegen das deutsche Recht verstößt.

4. Ist es jetzt völlig egal, weil Inetcash sowieso nur Schmarrn produziert.
 
1. Schon mit 6 Jahren kann man Verträge abschließen. Kaufverträge zählen auch.

Nö, erst ab 7. :biggrin: Allerdings sehr eingeschränkt, was auch gut so ist.

2. Mit 16 Jahren ist man schon halb strafmündig. Oder Eltern haften für ihre Kinder :ugly:

Eltern haften für ihre Kinder nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht nachkommen, schon das Baustellenschild ist Unsinn. ;)

3. Jetzt mal Spaß beiseite: Alleine schon, dass du da angemeldet bist, bedeutet es, dass du vorher die AGB komplett (gelesen haben solltest und) akzeptiert hast! Wenn du z.B. trotzdem dich irgendwo anmeldest, obwohl du nur 16 bist und du z.B. eine Handyrechnung von 1000€ bekommst, musst du trotzdem zahlen. Weil du die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast! Sowas hatten wir doch schon genug in den News gesehen bekommen, nicht :roll:?
Ausnahme wäre bloß, wenn die AGB gegen das deutsche Recht verstößt.

Unter 18 wird man keinen Handyvertrag bekommen. Die wissen auch, warum.

4. Ist es jetzt völlig egal, weil Inetcash sowieso nur Schmarrn produziert.

Das stimmt. ;) Aber auf dem Alter würde ich an deiner Stelle nicht rumreiten, Witzetöter, wenn sie im Recht wären, würdest du evtl. zahlen müssen.

Da sie aber noch nicht mal die Formalien gebacken bekommen, wird das wohl nichts für InetCash.

Aber auch wenn sie sich jetzt anstrengen oder mal ihren Steuerberater fragen, auch inhaltlich sehe ich gute Chancen, dagegen vorzugehen.
 
soll ich screens von der seite machen...von agb und so,weil wenn die des dann irgendwie ändern??

Das kann nie schaden, eigentlich schon, wenn man sich bei einem Dienst anmeldet.

Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob die Klausel von Anfang an Bestandteil der AGB war. Im Text steht Stand September 2008.

Zement mal, ich glaube, das sind nicht die ursprünglichen AGB. Der "Paragraph" 12, Auszahlungen stand so nicht drin.

Ich müsste die alten noch haben. ;)

Ne, war ein Irrtum meinerseits. Ich habe eine Kopie vom 19.10.08.
Zu diesem Zeitpunkt war die Klausel auf jeden Fall drin, der "Paragraph" 12
hat sich auch nicht geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leutchen, was Ihr Euch da für ein Kopf macht, Inet ist in der Beweislast und dies können Sie nicht. Sie drohen und bauen auf die Angst der User. Es kommen eventuell noch Mahnungen oder Inkasso schrieben und diese einfach sammeln und nicht darauf reagieren. Sollte ein Mahnbescheid kommen, reicht ein Kreuz beim vollständigen Widerspruch, 55 Cent für die Briefmarke investiert und dann sollte sich alles erledigt haben, denn zu einer Gerichtsverhandlung wird es nie kommen, eventuell wir die Klage zugestellt, aber dann noch rechtzeitig zurückgezogen. Outen wollen die sich auf keinem Fall und falls doch, hier im Forum gibt es dann genug Zeugen, die behilflich sein werden, um ihre Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.) vor Gericht schön in die Höhe zu treiben.Es wird aber bestimmt einige Geschädigte geben, die dies bezahlen werden und darauf bauen sie, aber je mehr dies nicht machen, desto schneller sind sie vermutlich verschwunden. Aber leider kommen sie dann bestimmt unter anderen Namen wieder auf den Markt.
 
Achja..ich bin erst 16..kann ich das als Widerspruch benutzen,weil Ich bin ja noch Minderjährig,d.h. ich darf keine Verträge abschliesen ohne Einwilligung meiner Eltern
So einfach kommt man da auch nicht raus. Die Eltern haben hier auf Aufsichtspflicht. Wenn sie dich alles mögliche im Internet machen lassen ohne nachzufragen was du da tust und dies zu beaufsichtigen, sind die selbst in der Haftung mit drin... Also nach einer Anmeldung zu schreien: ich bin 16 und daher dumm und darf alles tun ist bisschen schwer...


Es gibt dort auf der Seite eine Liste mit Useren die Online sind und dennen habe ich einfach mal Mails geschickt mit Ref-Links...
und auf der Seite links...gibt es einen Fetten Button "SPAM MELDEN"
Das ist echt assi...


Zunächst einmal ist die Klausel in ihren AGB sicherlich strittig, man könnte sie durchaus als überraschende Klausel werten, ich mach das jetzt einfach mal. ;)
Naja was soll da überaschend sein? Wenn einer durchs gespame Schaden verursacht, muss er dafür zahlen. Das verbotene ist das Pauschalisieren von den Schadensersatzforderungen ((§309 Nr. 5 a und b BGB)) https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=4188221&postcount=1379

Leutchen, was Ihr Euch da für ein Kopf macht, Inet ist in der Beweislast und dies können Sie nicht.
Wofür den in der Beweislast Krawatte? Dafür, dass er gespamt hat? Nichts einfacher als das - Serverlogs zeigen bei denen sicherlich die ganzen PNs. Und er hat das ja auch nie bestritten die Scheisse zu verschicken.

falls doch, hier im Forum gibt es dann genug Zeugen, die behilflich sein werden, um ihre Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.) vor Gericht schön in die Höhe zu treiben.
Das zeugt von hohem Sachverstand ;)

Wenn es um die Verhandlung INC gegen den User wegen Schadensersatz wegen Spam geht, meinst du ernsthaft, dass es auch nur einen Zeugen gibt, der dazu etwas sagen kann?

Zum anderen wird der User trotzdem Schadensersatz bezahlen (oder die Eltern wie oben erklärt). Schaden ist z.B. dadurch entstanden, dass Herr Jäger die Beschwerde der User bearbeiten musste. Da kommst auch locker auf 25€/h.

Da die AGB unwirksam sind, wird der User nur die tatsächlich entstandenen Schäden begleichen müssen. Wenn durch Zeugen usw. die Kosten des Gerichts hoch sind, wird der User die auch mittragen. Aber das nur nebenbei...


Es wird aber bestimmt einige Geschädigte geben, die dies bezahlen werden

Also wenn du unter "Geschädigte", das Geschädigt sein im Kopf verstehst, dann sicherlich. Spam ist nicht zu tolerieren und musst bestraft werden. Ich persönlich lösche solche User und erteile Anmeldeverbot auf allen meinen Seiten.
 
Du scheinst ja der größte Rechtsexperte zu sein oder meinst Du echt, die würden es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen? Sieh es erst einmal so, mehr wie bis zu einem Mahnbescheid wird es einfach nicht kommen. Zwar werden die eventuellen Mahnungen oder Inkassoschreiben nerven, aber immer schön abheften und nicht darauf reagieren. Der Betrag wird sich dann natürlich dabei durch Mahngebühren, Inkasso- und Anwaltskosten erhöhen, bis es sich auch für einen Anwalt lohnen sollte. Dann ist immer noch interessant, welcher Anwalt sich melden wird, denn es gibt dabei genug schwarze Schafe, die man schnell bei Goggle entlarven kann oder vor die der Verbraucherschutz warnt. Auch auf Drohungen wie Schufa-Einträge oder Gerichtsvollzieher kann man getrost mit einem Lächeln reagieren, ohne Gerichtsbeschluss ist nichts. Aber Inet muss dabei erst einmal in Vorleistung gehen und schon allein dies werden sie sich überlegen, wenn sie merken, es geht nach hinten los. Diese Rechnungen, Schadensersatzforderung oder was das auch immer sein soll, ist wohl derzeit auch die einzige Einnahmequelle von Inet.
 
Na, wo bleibt die Transparenz ... sollten nicht vorgestern weitere 14 AZs getätigt werden?

Muss ja ein verdammt großer Aufwand sein, wo kaum zu bewerkstelligen ist :ugly:
 
Vielleicht ist die Tastatur nur kaputt, vom vielen Rechnung (Schadensersatz) schreiben und sie warten, bis einer bezahlt, damit sie sich einen Neue kaufen können.

Ich kenne mich mit PayPal zum Glück nicht aus (außer die zu hohen Gebühren!) aber braucht man da überhaupt TAN?
 
Also kann es daran schon mal nicht liegen, sollten ja alles PayPal-Auszahlungen gewesen sein. Die ersten Banküberweisung ist für den 18.03.20098 angekündigt, ab da kann man wegen den fehlenden TAN diskutieren.