INetCash startet einen neuen Anlauf

Lohnen tut es sich, aber nicht für den User.

7,5 Cent pro Stunde hört sich sher gut an udn wenn man es auf den Tag bei 10 Stunden z.B. aufrechnet, sind es 75 Cent. Bei 30 Tagen im Monat sind das 22,50. da Du jeden Monat nur eine Auszahlung beantragen darfst, hast du im Grunde Deine Flat und DSL-Gebühren wieder rein. So schön, so gut und nun geht es los. Schau Dir mal die Seite an:

https://www.inetcash.org/

dort stehen alles User, dei im August des letzten Jahres oder vorher beantragt haben sollen und wie viel wurden Ausgezahlt? Des Weiteren fehlen dort noch viele User, die ebenfalls im August beantragt hatten. Ich will nicht wissen, wie viel Tausende Euro dort noch auf den Auszahlungslisten liegen, die nie ausgezahlt werden. Den AGB entsprechend soll das Geld spätestens am 20. des Folgemonats nach Beantragung ausgezahlt werden.

Nun zu Deiner Frage nach dem Chef. Laut Impressum ist dort als Geschäftsführer ein Nico Jäger eingetragen, weitere Angaben zu ihm fehlen, soll aber in der Berliner Gegend wohnen. Der eigentliche Chef ist aber aus meiner Sicht ein gewisser Herr Rene Steiner aus Ennigerloh bei Münster. InetCash ist als englische Ltd. eingetragen, also schon allein deswegen ist Vorsicht geboten.

Abschliessend soviel, bist Du gemeinnützig veranlagt, dann melde Dich ruhig an und surfe für Rene und Nico, willst Du aber selber das Geld ahben, lass die Finger davon. Entscheiden musst Du es natürlich selber, aber wenn Du Dir den Thread genau durchliest, dann findest Du allein die Antwort.
 
Na, wo bleibt die Transparenz ... sollten nicht vorgestern weitere 14 AZs getätigt werden?
Man hatte sich doch so eine schöne Geldquelle bei INC überlegt :LOL: . Und die Jungs dort konnten doch nun wirklich nicht damit rechnen, dass die User, die eine Rechnung wegen Spams erhalten haben, zicken würden und einfach die Rechnung nicht sofort bezahlen (immer wieder diese bösen, bösen User :ugly: ).

Das fehlt jetzt natürlich wieder im Geldbeutel ;)
 
Hallo,

lohnt es sich da mit zu machen, wer ist der Chef des ganzen?

Gruß

Hallo,

danke für diese Infos, ich muss so viele sammeln wie nur möglich, die Jungs haben nämlich noch ein anderes Problem als Ihre Auszahlungen, nämlich mich!!!

Möchte erstmal rausfinden ob einer von diesem Verein sich hier aufhält. Wenn ja kann dieser sich bei mir melden, an alle anderen benötige so viele Infos viel nur möglich.

Nur so viel, die haben sich mit dem falschen angelegt und wissen noch nichts von Ihrem Glück. Ldt. schützt vor Strafe nicht!!!

Gruß

Wieso fragt du erst nach, ob sich das Mitmachen überhaupt lohnt, wenn du eh schon ein Problem mit denen hast bzw. sie mit dir?

Kommt schon etwas eigenartig rüber :-?
 
Re: Rechnung von Inetcash

Also wer eine Rechnung von denen bekommt, zahlt nicht! Falls es zu ner Verhandlung kommen sollte bin ich sicher wenn man einen Aufruf startet gibt jeder Inetcashler gerne n paar Euro dazu um die Kosten zu tragen und die zur Strecke zu bringen, denn dann kriegen wir endlich mal die richtige Identität der Inhaber raus und können gleich unsere eigenen Forderungen aber gegenüber Inetcash einbringen ;) Was die verschickt haben waren keine Newsletter, das war SPAM und alles drumherum war SPAM denn von betrachteter Werbung hatte ich NICHTS.
 
Also wer eine Rechnung von denen bekommt, zahlt nicht! Falls es zu ner Verhandlung kommen sollte bin ich sicher wenn man einen Aufruf startet gibt jeder Inetcashler gerne n paar Euro dazu um die Kosten zu tragen und die zur Strecke zu bringen, denn dann kriegen wir endlich mal die richtige Identität der Inhaber raus und können gleich unsere eigenen Forderungen aber gegenüber Inetcash einbringen ;) Was die verschickt haben waren keine Newsletter, das war SPAM und alles drumherum war SPAM denn von betrachteter Werbung hatte ich NICHTS.

Hä?

Die Ltd. ist in Münster eingetragen, dort sind auch die Gesellschafter zu erfahren, kostet 4,50 Euro.

Aber Forderungen können nur gegen die Inet Cash Ltd. gestellt werden, vorerst nicht gegen die Gesellschafter, auch nicht gegen den Geschäftsführer.

Ob eine Durchgriffshaftung hier möglich wäre, müsste ein Gericht entscheiden.

Ich glaube aber nicht, dass da sehr viel zu holen sein wird. Der GF hat sich bisher nicht unbedingt als erfolgreich dargestellt, die Gesellschafter sind mir unbekannt.
 
Die Ltd. ist in Münster eingetragen, dort sind auch die Gesellschafter zu erfahren, kostet 4,50 Euro.

Aber Forderungen können nur gegen die Inet Cash Ltd. gestellt werden, vorerst nicht gegen die Gesellschafter, auch nicht gegen den Geschäftsführer.

Ob eine Durchgriffshaftung hier möglich wäre, müsste ein Gericht entscheiden.

Ich glaube aber nicht, dass da sehr viel zu holen sein wird. Der GF hat sich bisher nicht unbedingt als erfolgreich dargestellt, die Gesellschafter sind mir unbekannt.

Wie schon geschrieben, Ennigerloh liegt bei Münster.

Ob eine Verhandlung etwas bringt, ist für mich nicht fraglich, aber wenn wirklich jemand den Mut hat, sie zu verklagen, gibt es genügend Zeugen gegen Inet, welche sich bestimmt gern zur Verfügung stellen, schon allein, um dem Herrn Steiner und Jäger ins Gesicht zu schauen. Soll ja Einige geben, die mehrere Hundert Euro noch von denen bekommen, wofür sich schon eine Klage lohnt.
 
Da braucht man keine Zeugen, ich bezweifele auch, dass die jemand zu Gesicht bekommt, über solche Summen wird normalerweise nicht in öffentlichen Verhandlungen entschieden. Das Gesicht des Herrn J. war übrigens vor kurzem noch Netz verfügbar.

Es müsste halt nur mal jemand den Arsch hochbekommen und einen Mahnbescheid erlassen. Ich frage mich, was das mit Mut zu tun hat.

Falls sie Widerspruch einlegen, was unwahrscheinlich ist, auch eine Klage einreichen.

Eine Klage lohnt sich immer, wenn man gewinnt und etwas zu holen ist. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ MoepDoep

Dein Vorschlag ist ein absoluter Irrwitz, dass einer praktisch das "Opfer" spielt nur um die Identität der Verantwortlichen raus zu bekommen.

Mal abgesehen davon was Columbus schon schrieb, es wären zwei unterschiedliche Anklagepunkte und du kannst nicht von anderen Usern verlangen bzw. erbitten, diese Kosten mitzutragen im Falle eines Prozesses, der eh nie statt finden wird.
 
Ich hätte da einen dezenten Hinweis auf den folgenden Auszug aus den AGB von INetCash:

§7 Kündigungsfristen

Beide Vertragspartner können den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen kündigen. Das angesammelte Guthaben des Vertragspartners wird dabei nach § 12 ausgezahlt, sofern der Mindestbetrag EUR 5,- (für ausländische User EUR 20,-) erreicht wurde. Ein geringeres Guthaben verfällt. Nach Kündigung des Vertrages kann inetcash den Vertragspartner von der erneuten Teilnahme ausschließen. Wird die InetBar mindestens 6 Monate nicht benutzt, oder verändert sich 6 Monate lang das Guthaben auf dem inetcash-Konto nicht, kann das Guthaben des Benutzers ohne weitere Hinweise von inetcash gelöscht werden.

- Ist jemand von den Regelungen im letzten Satz des Paragraphen betroffen?
- Hat irgendwer bereits von der Regelung in den ersten beiden Sätzen Gebrauch gemacht?

Könnte ja sein, dass viele die Surfbar ausgelassen haben und nun gar keinen Anspruch mehr auf eine Auszahlung haben.

Ich habe heute entsprechend dem §7 der AGB meinen Account per eMail gekündigt. Bin ja mal gespannt, was nun passiert.

Ich befürchte allerdings, dass nichts passiert.

Viele Grüße
19matt57
 
- Ist jemand von den Regelungen im letzten Satz des Paragraphen betroffen?
- Hat irgendwer bereits von der Regelung in den ersten beiden Sätzen Gebrauch gemacht?

Weder das eine, noch das andere, aber reden wir in gut einem Monat nochmal drüber ;)

Allerdings mag ich sehr sehr bezweiflen, ob diese Klausel überhaupt rechtens ist.

Einen Acc. vor der AZ zu kündigen, ist nicht gerade klug, da man so nicht mehr sehen kann was mit ihm passiert und ob sich was ändert. Du hast aber vorher noch Screens gemacht, oder?
 
Er hat ja wohl per mail gekündigt, nicht im Script.

Aber es wird ja auch bei Kündigung nach dem § 12 der AGB ausgezahlt.

Also genauso wenig wie bei einer Auszahlung im Account.

Formal hat es einen Vorteil, sie können jetzt nicht mehr wg. Inaktivität kündigen.

Das Einbehalten von Guthaben, zumal wenn die AZ schon beantragt wurde, ist wohl mehr als fraglich meiner Meinung nach. Das gilt aber nicht nur bei Inetcash, hier könnte es aber besonders von Belang sein.


Das Dumme dabei ist, dass die Jungs das alles ja nicht juckt.
 
Einen Acc. vor der AZ zu kündigen, ist nicht gerade klug, da man so nicht mehr sehen kann was mit ihm passiert und ob sich was ändert. Du hast aber vorher noch Screens gemacht, oder?

Da wahrscheinlich ohnehin nichts passiert und mein Guthaben so oder so nicht zur Auszahlung kommt, ist es eigentlich egal, wie man nicht an sein Geld kommt. :ugly:

Die eigentliche Gefahr sehe ich darin, dass bei Inaktivität der Account einfach verfällt. Also, aufpassen und die Surfbar, so weh es aucht tut, für einen Cent im halben Jahr laufen lassen. Wenn es zum eigenen Vorteil gereicht, nehmen die Jungs ihre AGB schon sehr ernst.

Viele Grüße
19matt57
 
Eurer beider Agumente sind schon berechtig, nur daduch das INC nicht auszahlt, bleibt aber auch das Guthaben unverändert, nämlich auf dem Account. Kann man also auch von zweierlei Gesichtspunkten sehen. ;)
Wird die InetBar mindestens 6 Monate nicht benutzt, oder verändert sich 6 Monate lang das Guthaben auf dem inetcash-Konto nicht,
Jeder kann aber denken, wie das "wohl" gemeint ist. :roll:

Das ist leider die Kehrseite der Medaille :evil:
Wenn es zum eigenen Vorteil gereicht, nehmen die Jungs ihre AGB schon sehr ernst.
 
Die eigentliche Gefahr sehe ich darin, dass bei Inaktivität der Account einfach verfällt. Also, aufpassen und die Surfbar, so weh es aucht tut, für einen Cent im halben Jahr laufen lassen. Wenn es zum eigenen Vorteil gereicht, nehmen die Jungs ihre AGB schon sehr ernst.

Da die sich ja offensichtlich selbst nicht an die eigenen AGB halten, dürfte es ihnen schwerfallen, sich vor nem Gericht auf eben diese AGB zu berufen. ;)

Dass übrigens dieser "§ 7" totaler Käse ist, versteht sich meiner Meinung nach von selbst. Denn, wenn nachweislich nicht ausgezahlt wird, kann bestimmt nicht verlangt werden, dass sich der User weiter um Umsatz bemüht. ;)

Hat zudem mal jemand drüber nachgedacht, dass die "Ltd." wohl schon länger ziemlich sicher überschuldet sein dürfte? Könnte für die Frage nach der "Durchgriffshaftung" nicht unwichtig sein. 8)

Ich würd mir daher eher nen Screenshot machen und das mit dem "Ab und zu Surfbar laufen lassen" vernachlässigen. ;)
 
Ich verstehe überhaupt nicht, weshalb die AGB immer in Zweifel gezogen werden. Bei der Anmeldung haben doch alle bestätigt, die AGB gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Der "Vertrag" ist auf dieser Grundlage zu stande gekommen und rein rechtlich für beide Seiten bindend. Aber das nur nebenbei.

Wenn überhaupt Aktion gegen INC, dann nur auf der Grundlage der AGB. Aus meiner Sicht haben die User keine andere Chance, um ihre Rechte einzufordern. Erst wenn die Betreiber nachweislich gegen ihre eigenen AGB verstoßen, dann können weitere Schritte unternommen werden. Aber soweit sind viele noch nicht, dass sie darüber auch wirklich einen Nachweis haben.

Als letzter Denkanstoß von mir für heute: "Wer schreibt, der bleibt." Die Justizorgane prüfen eben oft auch die Aktenlage. Pech, wenn es keine gibt.

Viele Grüße
19matt57
 
Ähm,

du weißt, worüber du schreibst?

Auch ein Denkanstoß: Erst denken, im Zweifel erkundigen bzw. jemanden fragen, der es weiß, dann schreiben.