Wenn überhaupt Aktion gegen INC, dann nur auf der Grundlage der AGB. Aus meiner Sicht haben die User keine andere Chance, um ihre Rechte einzufordern. Erst wenn die Betreiber nachweislich gegen ihre eigenen AGB verstoßen, dann können weitere Schritte unternommen werden. Aber soweit sind viele noch nicht, dass sie darüber auch wirklich einen Nachweis haben.
Da in den AGB von Inetcash bei §12 steht
Inetcash.de schrieb:§12 Zahlungsweise
Die Abrechnung erfolgt spätestens am 20. des Folgemonats, in der Regel allerdings zeitnah an die Anforderung. Sollte der Verdacht einer Manipulation durch den Benutzer vorliegen, behalten wir uns das Recht vor, die Situation zu prüfen und die Auszahlung vorerst zu blockieren. Sobald sich auf dem inetcash-Guthabenskonto mindestens EUR 5,- angesammelt haben, hat der Vertragspartner die Möglichkeit, den Betrag auf sein Bankkonto überweisen zu lassen. .....
Der 20. des Folgemonats dürfte inzwischen bei vielen, wenn nicht sogar bei allen, mindestens schon einmal überschritten sein. Somit haben Sie gegen ihre eigenen AGB verstoßen. Und jetzt kommst du.
