Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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nun,
machst du dir es aber zu leicht.
wenn als vertragsbestandteil, eine sicherungsklausel enthalten ist, der user diese anerkennt, natuerlich muss er einen haken, von nein auf ja setzen, ist es aus mit der widerrufsmoeglichkeit.
peter
auf dieser einen Seite gebe ich mein OK
da hast du Recht
wenn ich aber, aufgrund rechtlicher Bedenken (und nichts gegen Konan, die hätte ich hier aber!!) der Seite Lose-Schufa die Speicherung untersage, so ist das rechtens
der Verleiher kann dann zwar die Daten übermitteln, aber Konnan dürfte diese nicht speichern, ergo ist das ganze System an dieser Stelle ausgehebelt
und nun komm nicht mit, das macht die richtige Schufa auch
die richtige Schufa hat ein Rechtsgebilde, was um ein tausendfaches komplexer ist, als das, was hier entstehen soll
und explizite Daten darf die Schufa auch nicht an die entsprechenden Anfrageberechtigten weitergeben, nur, dass etwas negatives drinsteht (oder eben nicht)
