In Deutschland sind Strafgefangene nach § 41 Strafvollzugsgesetz zur Arbeit verpflichtet. ;) Und die Menschen sind im Knast, weil sie die elementarsten Regeln nicht eingehalten haben und dabei andere geschädigt haben.

Ich bin ja auch für Veränderungen, aber so etwas geht eben in einer großen Gemeinschaft nicht so schnell.

Stell Dir nur einmal vor, es hätte sich jemand in etwa den späten Achtzigern aus Protest gegen die Atomkraft zu Tode gehungert (Tschernobyl). Er hätte die Veränderungen nicht mehr miterleben können. :-?

Die Idee des BGE ist vermutlich noch polarisierender als die Atomkraft und wird daher noch lange nicht kommen, denke ich. Aber die Ideen machen die Runde und finden (auch prominente) Freunde und das ist kein ganz schlechtes Zeichen. ;)


Also dein zitierter Paragraph spricht von KANN und von 3 Monaten im Jahr, 9 Monate im Jahr hat er die freie Wahl, evtl. - wenn er nicht verpflichtet wird, weil KANN-Bestimmung - sogar das ganze Jahr...

den Unterschied zu Tschernobyl stellt Ralph Boes in seinem aktuellen Video klar
https://www.youtube.com/watch?t=15&v=zFdTPct7YNg
deutlicher kann ich es auch nicht beschreiben.

Sicher kann er als Person Hilfe bekommen, ob von persönlichen Freunden oder Hilfsorganisationen, das ist mit der Aktion auch nicht gemeint, sie macht klar, wie weit diese Gesellschaft bereit ist zu gehen und das ist die Grundlage der Veränderung.

Wir stellen uns weltweit als ein Land dar, wo jeder minimal versorgt ist und das stimmt absolut nicht. Günter Wallraff hat zwei jahre Recherche betrieben, hat Journalisten als Mitarbeiter eingeschleust, die dokumentiert haben, was da passiert. Da werden willkürlich Akten geschreddert und dann Unterlagen nachgefordert, weil angeblich was fehlt (und wenn man NULL Leistungen bekommt, dann sind auch Kopien schwer beizubringen, ebenso wie Porto bei 5 Monaten nix Kohle) und das passiert keinesfalls nur Provokateuren, das passiert völlig willkürlich - das ist O-Ton gefilmt worden - einfach mal "heute kein Bock"....
da stellt ein Arzt fest, dass Leute nicht schwer heben sollen und als Arbeitsangebot gibt´s ein Getränkehandel - wehe, der bewirbt sich nicht ordentlich -
da wird der künftige Arbeitgeber so lange angerufen, bis er Leute ablehnt, da werden Einarbeitungszeiten abgelehnt, (2 Wochen) weil unrealistisch lange, statt dessen gibt es ein Training incl 4 Wochen Praktikum.....

und was Ralph Boes auch klar macht, es betrifft alle, die Leistungsempfänger und auch die, die in Arbeit sind, weil sie Angst haben und Rechte als Luxus empfinden....
 
Also dein zitierter Paragraph spricht von KANN und von 3 Monaten im [...]

Das liest Du leider falsch. Satz eins stellt die Verpflichtung zu den genannten Tätigkeiten fest. Satz 2, die KANN-Bestimmung, bezieht sich ausschließlich auf die Hilfstätigkeiten in der Anstalt (etwa das Putzen von Fluren, Streichen von Wänden etc.). ;)

[...] sie macht klar, wie weit diese Gesellschaft bereit ist zu gehen und das ist die Grundlage der Veränderung. [...]

Sie soll zeigen, dass die Gesellschaft bereit sei, ihn zur Durchsetzung ihrer Regeln verhungern zu lassen, das ist mir schon klar. Es ist aber de facto nicht so. Die Gesellschaft gibt ihm nur kein Geld!

[...] Wir stellen uns weltweit als ein Land dar, wo jeder minimal versorgt ist und das stimmt absolut nicht. Günter Wallraff hat zwei jahre Recherche betrieben [...]

Ich bin ein großer Freund der Arbeit von Günter Wallraff. Es ist wichtig was er tut und wie er es tut.
Ich stelle auch nicht in Abrede, dass es die geschilderten Vorfälle gab und gibt.

Wenn Menschen Macht bekommen und sei es nur das kleine bisschen eines Sachbearbeiters, kann es passieren, dass sie diese Macht missbrauchen. Manche sind auch nur schwach und geben den Druck eines machtmissbrauchenden Vorgesetzten an die Hilfeempfänger weiter.

Aber alle diese Vorfälle verstoßen gegen das Gesetz und/oder gegen Dienstvorschriften. Sie könnten auch geahndet werden. Vor allem aber: Man kann sich gegen sie wehren. Gerichtlich, kostenlos, teilweise sogar unverzüglich oder jedenfalls sehr schnell (einstweilige Anordnungen).

Und auch dazu gibt es in jeder etwas größeren Stadt niedrigschwellige, außerstaatliche Hilfe. ;) Anlaufstellen wie die AWO, die Kirche oder das Rote Kreuz gibt es sogar in den meisten kleinen Gemeinden.

Wenn die Regeln durch den Staat oder seine Mitarbeiter gebrochen werden, dann muss man das nicht widerspruchslos hinnehmen. Ich gebe zu, dass das auch nicht jeder Mensch weiß oder glaubt, es ist aber so.
 
theoretisch stimmt, was du schreibst, die Paxis sieht leider anders aus

Vor ein paar Jahren haben wir - als Verein - noch mit den Chefs reden können und Lösungen gefunden, haben wir in kürzester Zeit "Einstweilige Verfügungen" bekommen und wirklich viel erreicht, inzwischen sind die Missstände, die Ralph Boes zeigt, leider Realität -

es geht dabei absolut nicht darum, die Leistungen der karitativen Bewegung zu verhöhnen,
(die in den Behörden inzwischen oft als Ausrede genutzt wird, um keinen Druck ausüben zu können bei absolut berechtigten und unstrittigen Forderungen) sondern um die Verdeutlichung der Pflichtverletzung der Behörden.

Dass nicht Jeder Zugriff auf Alternativen hat beweisen übrigens die tatsächlichen Sterbefälle, denen am 28. 8. in Berlin und in der Folge in Flensburg, Hamburg usw. gedacht wird - es gibt viele Gründe, warum sie nicht überleben KONNTEN - jedes einzelne Leben ist ein unwiederbringbarer einzigartiger Mensch, der verloren ist.
 
Regierung will Hartz-Regelsatz 2016 um fünf Euro anheben

Folgende News wurde am 10.09.2015 um 00:00:00 Uhr veröffentlicht:
Regierung will Hartz-Regelsatz 2016 um fünf Euro anheben
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Berlin (dts) - Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Regelsatz im kommenden Jahr um fünf Euro anheben. Wie "Bild" (Donnerstag) unter Berufung auf entsprechenden Entwurf der Regierung berichtet, soll der Satz für Alleinstehende auf 404 Euro im Monat steigen. Die Erhöhung entspricht einem Plus um 1,25 Prozent. Bei Paaren soll der Satz um vier Euro auf 364 Euro je Partner steigen. Der Satz für Kinder (Null bis sechs Jahre) von Hartz-IV-Empfängern soll um drei Euro auf 237 Euro angehoben werden. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren ist ein Plus um drei Euro auf 270 Euro vorgesehen, für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ein Plus um vier Euro auf 306 Euro im Monat. Wie "Bild" berichtet, will das Bundeskabinett die Erhöhung am 23. September beschließen. Der Bundesrat soll am 25. September zustimmen. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, kritisierte die Anhebung der Sätze als nicht ausreichend. Gegenüber "Bild" erklärte Fratzscher: "Die Erhöhung des Hartz IV-Satzes bedeutet einen Stillstand für die Bezieher. Im Vergleich zum deutlichen Lohnanstieg auch der Geringverdienenden ist der Anstieg des Hartz IV-Satzes niedrig." Der Präsident des Sozialverbands SoVD, Adolf Bauer, forderte gegenüber "Bild", die Hartz-Sätze seien "ein Desaster und müssen schleunigst auf den Prüfstand." die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sahra Wagenknecht forderte eine Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro im Monat, um "ein menschenwürdiges Leben" zu ermöglichen. Dagegen halten Arbeitsmarkt-Experten wie Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, die geplante Anhebung 2016 für falsch. Eilfort sagte gegenüber "Bild": "Jede Hartz-IV-Erhöhung ist ein Anreiz zu Nichtarbeit in Deutschland. Wer nicht arbeitet, bekommt automatisch jährlich mehr. Wer arbeitet, nicht." Christian von Stetten (CDU), Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion im Bundestag, kritisiert die Dauerbezieher von Hartz IV. Von Stetten sagte gegenüber "Bild": "Bei dieser Höhe der Hartz IV Sätze ist es kein Wunder, dass es das Geschäftsmodell `Hartz IV` gibt und angebotene Arbeit konsequent abgelehnt wird."
 
Unstrut-Hainich-Kreis: Jobcenter klagt wegen zehn Cent vor höchstem Gericht

Folgende News wurde am 11.01.2016 um 18:02:00 Uhr veröffentlicht:
Unstrut-Hainich-Kreis: Jobcenter klagt wegen zehn Cent vor höchstem Gericht
Shortnews

Das Sozialgericht Nordhausen sprach im Juni 2012 einer Hartz-IV-Empfängerin zehn Cent Nachzahlung zu. Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis reichte beim Erfurter Landessozialgericht Widerspruch ein und scheiterte. In der Begründung hieß es, dass so ein geringer Betrag keine Verhandlung rechtfertige.

Das Jobcenter will sich nun an das Bundessozialgericht wenden. Dort wird zunächst nachgegangen, ob eine Revision überhaupt Sinn macht. Dies wäre nur der Fall, wenn man von der Wichtigkeit überzeugt ist.


Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis hat in dieser Hinsicht bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Eine Klage im Jahr 2013 wegen 15 Cent wurde vom Bundessozialgericht nicht zugelassen.
 
Solange keiner dafür abgestraft wird....

Hier sieht man es wieder einmal überdeutlich. Wozu eine Staatliche Stelle unter dieser Regierung, die eigentlich für den Bürger zuständig sein soll fähig ist, wenn es keine Aufsicht mehr zu fürchten hat.
 
Die Klage wäre auch wohl unter einer anderen Regierung erfolgt. Ich stelle mir nur die Frage, wieso und weshalb der Anklagte nicht einfach diese 10 Cent nachgezahlt hat. Oder warum das Jobcenter das ganze einfach nicht mit der nächsten Zahlung von Leistungen verrechnet hat...
 
Die Klage wäre auch wohl unter einer anderen Regierung erfolgt. Ich stelle mir nur die Frage, wieso und weshalb der Anklagte nicht einfach diese 10 Cent nachgezahlt hat. Oder warum das Jobcenter das ganze einfach nicht mit der nächsten Zahlung von Leistungen verrechnet hat...

Weil es dann eine neue Klage bekommen hätte, wenn es im nächsten Monat wieder was abzieht

Bei den 5 € von weiter oben gibt es noch was Grundsätzliches: die Bundesregierung hätte neu berechnen müssen und wird also aktuell sowohl durch Widersprüche und Überprüfungsanträge als auch durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht dazu "überredet" das nachzuholen
 
Das Sozialgericht Nordhausen sprach im Juni 2012 einer Hartz-IV-Empfängerin zehn Cent Nachzahlung zu. Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis reichte beim Erfurter Landessozialgericht Widerspruch ein und scheiterte. In der Begründung hieß es, dass so ein geringer Betrag keine Verhandlung rechtfertige.

Die Klage wäre auch wohl unter einer anderen Regierung erfolgt. Ich stelle mir nur die Frage, wieso und weshalb der Anklagte nicht einfach diese 10 Cent nachgezahlt hat. Oder warum das Jobcenter das ganze einfach nicht mit der nächsten Zahlung von Leistungen verrechnet hat...

Ganz einfach,
weil das Jobcenter die 10c zahlen sollte
und nicht wollte.
Deshalb gibt man lieber mehrere 1000 € fürs Gericht aus
 
Hartz IV: Nächste Erhöhung wohl erst im nächsten Jahr

Folgende News wurde am 18.02.2016 um 19:46:00 Uhr veröffentlicht:
Hartz IV: Nächste Erhöhung wohl erst im nächsten Jahr
Shortnews

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ruft Empfänger von Hartz IV auf, sich zu wehren. Denn anstatt dieses Jahr kommt die nächste Erhöhung, die auf Daten des statistischen Bundesamtes basiert, wohl erst nächstes Jahr.

"Die Daten sind dem Ministerium seit November letzten Jahres bekannt und das Ministerium spielt ganz offensichtlich aber auf Zeit", sagt Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.


Der Verband rät zum Widerspruch, damit man rückwirkend klagen kann und will selbst auch klagen. Und zwar gegen das Sozialministerium, weil das die Daten nicht offenlegen will. Das Ministerium wehrt sich, denn nach deren Ansicht ist eine Erhöhung keine Pflicht. Es stünde nirgendwo geschrieben.
 
Hallo an alle,

hat hier Jemand eine Idee, wie man diesen engagierten Leuten noch helfen kann?
https://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2016-03-21-Sanktionsfrei-de

Wenn hinter jeder Handlung Angst steht, dann ist man nicht frei,
das haben viele in der Kindheit erlebt, in der Schule waren es schlechte Noten und Strafarbeiten,
heute geht es oft sogar an die Existenz. Inzwischen haben auch Vermieter Angst zu vermieten,
es könnte ja Sperren geben und es hat sich rumgesprochen, dass die Leute oft einfach die Post nicht bekommen haben oder aus anderen Gründen einfach schikaniert werden....
 
Kann der Regelsatz eigentlich auch gesenkt werden?
Oder ist das menschenunwürdig?

Zumindest die Verbraucherpreise sind rückläufig:
https://www.ksta.de/wieder-leichter-rueckgang-der-verbraucherpreise-23969424

Dann schau dir mal die Regelsätze im Detail an, ob du ernsthaft meinst, dass man die kürzen sollte:

Regelbedarf ab dem 01.01.2016

Gesamt* 100% 404,00 €
Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 35,50% 143,42 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 11,04% 44,60 €
Nachrichtenübermittlung 8,83% 35,67 €
Bekleidung, Schuhe 8,40% 33,94 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,36% 33,77 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 7,58% 30,62 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,32% 29,57 €
Verkehr 6,30% 25,45 €
Gesundheitspflege 4,30% 17,37 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 1,98% 8,00 €
Bildung 0,38% 1,54 €

Allein ein Monatskarte kostet bei uns 59 €, aber es gibt nur 20,95 für ÖPNV, die restlichen knapp 5 € sollen für Fahrradschlauch oder so etwas sein...
Dann Strom, Warmwasser keine 35 €, davon soll man aber auch mal renovieren oder sich was ansparen....
bei Gesundheitspflege sind Toilettenpapier, Damenbinden, Duschgel, Seife und dann noch zuzahlung in der Apotheke oder die Schmerztablette, das Pflaster oder was man sonst so an Mitteln braucht für Brille, Hörgerät etc.

Die Liste ist lang, von den 1,54 € für Bildung kannst du dir grade 1 x im Monat eine Zeitung kaufen...
 
Das geht relativ schnell:

404->398 (Satz im Januar 2015 * 0,998 und wir runden ab)

Nahrung, alkoholfreie Getränke 35,50% 143,42 € -> 141,29€
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 11,04% 44,60 € -> 43.94€
...
Bildung 0,38% 1,54 € -> 1.52€


Das der normale Hartz-4 Beziehende natürlich nicht von einer Senkung des Benzinpreises profitiert ist mir bewusst. Dennoch empfinde ich die Leistungen als zu hoch an. Verbunden mit zusätzlichen Vergünstigungen und Ersparnissen (z.B GEZ) reicht das locker für ein vernünftiges Leben inklusive Sky und einen All-Inclusive Urlaub im 5* Hotel pro Jahr.