underdog
Gesperrt
- 21 August 2008
- 301
- 41
Hier mal ein Auszug aus dem zugrundeliegenden Gesetz:
§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert,[...]
Wenn Du behauptest, ein EIN-EUR-Job vernichte einen Arbeitsplatz, dann musst Du diese Voraussetzungen substantiiert bestreiten....
Ich bin aber jedenfalls sicher, dass sich die Aufsichtsbehörde dafür interessieren würde. Übrigens muss eine solche Anzeige ja nicht unbedingt durch einen Betroffenen erfolgen....
Die übrigen Argumente sind sicherlich nachvollziehbar, passen aber m.E. nicht zu dem Vorwurf.
Danke erst mal für dein Fachwissen. Es ist gut zu wissen. Aber ehrlich gesagt wie kann man sich das in der Praxis eigentlich vorstellen. Wo fängt was an und wo hört es auf.