underdog
Gesperrt
- 21 August 2008
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Da hast Du sicher Recht. Insbesondere dann, wenn tatsächlich Pflegepersonal eingestellt wird. Dann ist das aber rechtswidrig. Ein EIN-EUR-Job ist nämlich nicht einmal ein Arbeitsverhältnis.
Insofern trifft der Arbeitgeber nicht nur auf Probleme mit der SGB II-Behörde, sondern auch mit Gewerkschaften, Versicherungen etc.
Wenn einer der Jobber dann nicht richtig ausgewählt wurde, kann es auch strafrechtlich und haftungstechnisch interessant werden.
Und für rechtswidrige Zustände ist in Deutschland die Justiz zuständig. Die kann aber nur prüfen und Konsequenzen ziehen, wenn sie einen konreten Fall vorgelegt bekommt.
Gut zu wissen. Aber ich denke da sofort an einen Ausspruch von Ernst Thälmann einen Finger kann man brechen eine Faust nicht.
Und wenn es um die Justiz geht dann Pflege ich mich lieber still zurück zu ziehen und einen auf die drei Affen zu machen. Persönlich habe ich es schon mehrmals am eigenen Leibe erfahren das es falsch ist schlafende Hunde zu wecken wenn meinen keinen Beißkorb dabei hat.