Hier mal ein Auszug aus dem zugrundeliegenden Gesetz:

§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert,[...]

Wenn Du behauptest, ein EIN-EUR-Job vernichte einen Arbeitsplatz, dann musst Du diese Voraussetzungen substantiiert bestreiten....



Ich bin aber jedenfalls sicher, dass sich die Aufsichtsbehörde dafür interessieren würde. Übrigens muss eine solche Anzeige ja nicht unbedingt durch einen Betroffenen erfolgen....

Die übrigen Argumente sind sicherlich nachvollziehbar, passen aber m.E. nicht zu dem Vorwurf.

Danke erst mal für dein Fachwissen. Es ist gut zu wissen. Aber ehrlich gesagt wie kann man sich das in der Praxis eigentlich vorstellen. Wo fängt was an und wo hört es auf.
 
Darüber kann man aber erst dann diskutieren, wenn man einen konkreten Fall hat.

Konkret wäre folgender Fall. Eine soziale Einrichtung läßt sich von 1 € Jobern einen Pavillion errichten, Wege im eigenen Grundstück anlegen. Gebäude verputzen. Und weitere Gärtnerische Tätigkeiten.

Oder 1 € Jober werden in einen Pflegeheim als Krankenpfleger eingesetzt in einen Pflegeberuf wobei ich noch ergänzen würde das die Leute keine abgeschlossenen medizinischen Fachberuf haben. In Fall also ungelernte sind.

Auch wenn ich jetzt keinen Beleg dafür habe sondern mir nur Aussagen von Betroffenen zuteil wurden.
 
Konkret wäre folgender Fall. Eine soziale Einrichtung läßt sich von 1 € Jobern einen Pavillion errichten, Wege im eigenen Grundstück anlegen. Gebäude verputzen. Und weitere Gärtnerische Tätigkeiten. [...] Auch wenn ich jetzt keinen Beleg dafür habe sondern mir nur Aussagen von Betroffenen zuteil wurden.

In Ordnung. Ich nehme mal den ersten Fall, OK? Folgende Fragen dazu:

Ist die soziale Einrichtung eine öffentliche? Wären die Arbeiten auch ohne Ein-EUR-Jobs finanziell möglich? Fällt dafür womöglich sogar eine Gärtnerstelle dort weg?
 
Es gibt dort einen Festangestellten der die Leute anleitet. Obwohl es ein großes Gelände ist gibt es keinen Gärtner und wo auch keinen Vertrag mit einer Firma.

Was die Bauarbeiten betrifft denke ich schon das es eine Firma machen könnte.
 
Es gibt dort einen Festangestellten der die Leute anleitet. Obwohl es ein großes Gelände ist gibt es keinen Gärtner und wo auch keinen Vertrag mit einer Firma.

Was die Bauarbeiten betrifft denke ich schon das es eine Firma machen könnte.

Gut, dann wäre die abschließende Frage wohl, ob sich die Einrichtung die Maßnahmen auch leisten würde, wenn es nur mit einer Firma ginge (sprich ob es sich um notwendige Veränderungen handelt oder nur um "Schönheitsreparaturen").

Im ersten Fall wäre die Eignung der Aktion i.S.d. § 16 d SGB II wohl zweifelhaft und eine Information an die Aufsichtsbehörde wohl angebracht (Damit diese genauer prüfen kann).

Im zweiten Fall haben wir m.E. den klassischen Fall, so wie ihn der Gesetzgeber sich vorstellt.
 
Gut, dann wäre die abschließende Frage wohl, ob sich die Einrichtung die Maßnahmen auch leisten würde, wenn es nur mit einer Firma ginge (sprich ob es sich um notwendige Veränderungen handelt oder nur um "Schönheitsreparaturen").

Im ersten Fall wäre die Eignung der Aktion i.S.d. § 16 d SGB II wohl zweifelhaft und eine Information an die Aufsichtsbehörde wohl angebracht (Damit diese genauer prüfen kann).

Im zweiten Fall haben wir m.E. den klassischen Fall, so wie ihn der Gesetzgeber sich vorstellt.

Aber werden dadurch nicht Arbeitsplätze vernichtet. Wenn Bauarbeiten nicht an Firmen vergeben werden ?
 
Nicht wenn die Baurbeiten gar nicht durchgeführt werden, wenn man dafür eine Firma bezahlen müsste.

Also mit diesen Argument kann man ja beliebig arbeiten. Ich würde fast Denken hier hat der Gesetzgeber ein breites Tor aufgemacht um beliebig billig Arbeitskräfte einzusetzen.

Denn dieses Argument kann ja sicher auch Private Arbeitgeber vorbringen. Aber ob das Gesellschaftlich nützlich oder von Vorteil ich persönlich würde das Bezweifleln.
 
Nicht wenn die Baurbeiten gar nicht durchgeführt werden, wenn man dafür eine Firma bezahlen müsste.

Also mit diesen Argument kann man ja beliebig arbeiten. Ich würde fast Denken hier hat der Gesetzgeber ein breites Tor aufgemacht um beliebig billig Arbeitskräfte einzusetzen.

Ich denke auch, dass mit diesem Argument ein weites Tor für gerade öffentliche Einrichtungen aufgemacht wurde.

In meinem Bekanntenkreis gibt es nämlich genau aus solch einem Grund zur Zeit Probleme. Als 1-Euro-Jobber darf er bei der Einrichtung erst einmal nicht mehr eingesetzt werden, weil er schon zu lange da war.

Auf Anfrage, ob es denn nicht möglich wäre, ihn fest einzustellen, heißt es rigoros "Nein", denn: im Antrag für die Genehmigung von 1-Euro-Job-Stellen wird als Begründung angeführt, dass anfallende Reparaturen nie von einer Firma gemacht wurden, sondern nur notdürftig von Ehrenamtlichen. Für einen Festangestellten stünde nicht genug Geld zur Verfügung.

Wir wissen aber, dass mein Bekannter über 30 Stunden (die er als 1-Euro-Jobber arbeiten darf) in der Woche dort (jetzt ehrenamtlich) schuftet, oft auch am Wochenende. Inzwischen ist es sogar so, dass sich die Einrichtung komplett darauf verlässt, dass er da ist. Aber nee... eine Festeinstellung wäre nicht möglich. Eigentlich müsste dort jemand fest eingestellt werden, Aufgaben für 1-Euro-Jobber gäbe es trotzdem noch genug. ;)

Bei der sozialen Einrichtung handelt es sich übrigens um einen Ortsverband mit einem großen knallig roten Kreuz im Emblem. Von wegen... nicht genug Geld! :roll:
 
Also mit diesen Argument kann man ja beliebig arbeiten. Ich würde fast Denken hier hat der Gesetzgeber ein breites Tor aufgemacht um beliebig billig Arbeitskräfte einzusetzen.

Das kann man natürlich behaupten. Ist aber nicht die Intention, die aus dem Gesetz hervorgeht.

Frage: Wie soll der Staat denn sonst den Empfängern die Möglichkeiten bieten, die Du ja zum Teil wenigstens, auch sinnvoll und für die Betroffenen positiv findest?

Denn dieses Argument kann ja sicher auch Private Arbeitgeber vorbringen. Aber ob das Gesellschaftlich nützlich oder von Vorteil ich persönlich würde das Bezweifleln.

Welche private Firma führt denn "Schönheitsreparaturen" durch, die nicht unbedingt notwendig sind, insbesondere wenn sie sich ohnehin schon in finanziellen Engpässen befindet?

Da musst Du mir erst mal eine zeigen, damit ich dieses Argument ernstnehme...
 
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Wir wissen aber, dass mein Bekannter über 30 Stunden (die er als 1-Euro-Jobber arbeiten darf) in der Woche dort (jetzt ehrenamtlich) schuftet, oft auch am Wochenende. Inzwischen ist es sogar so, dass sich die Einrichtung komplett darauf verlässt, dass er da ist.

Kurze Frage: Wie blöd ist Dein Bekannter???

Wer bei sowas mitmacht, muss sich nicht wundern, wenn Schindluder damit getrieben wird!!!

gruss kelle!
 
Wir wissen aber, dass mein Bekannter über 30 Stunden (die er als 1-Euro-Jobber arbeiten darf) in der Woche dort (jetzt ehrenamtlich) schuftet, oft auch am Wochenende. Inzwischen ist es sogar so, dass sich die Einrichtung komplett darauf verlässt, dass er da ist. Aber nee... eine Festeinstellung wäre nicht möglich. Eigentlich müsste dort jemand fest eingestellt werden, Aufgaben für 1-Euro-Jobber gäbe es trotzdem noch genug. ;)

Bei der sozialen Einrichtung handelt es sich übrigens um einen Ortsverband mit einem großen knallig roten Kreuz im Emblem. Von wegen... nicht genug Geld! :roll:

Und hier kommt wieder meine Argumentation von oben. Wir brauchen Mitarbeiter in den ARGEn, die in der Lage sind kreativ zu denken und auch die Zeit dazu bekommen, solche Projekte zu begleiten.

Fördermöglichkeiten für so einen Fall gibt es reichlich (sogar innerhalb des Sozialgesetzbuches)....

Ein Ortsverband des Roten Kreuzes ist im übrigen grundsätzlich rechtlich und finanziell selbstständig. Du kannst die finanzielle Lage des Vereins daher nicht von der Finanzsituation des Bundesverbades ableiten.
 
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Ich denke auch, dass mit diesem Argument ein weites Tor für gerade öffentliche Einrichtungen aufgemacht wurde.

In meinem Bekanntenkreis gibt es nämlich genau aus solch einem Grund zur Zeit Probleme. Als 1-Euro-Jobber darf er bei der Einrichtung erst einmal nicht mehr eingesetzt werden, weil er schon zu lange da war.

Auf Anfrage, ob es denn nicht möglich wäre, ihn fest einzustellen, heißt es rigoros "Nein", denn: im Antrag für die Genehmigung von 1-Euro-Job-Stellen wird als Begründung angeführt, dass anfallende Reparaturen nie von einer Firma gemacht wurden, sondern nur notdürftig von Ehrenamtlichen. Für einen Festangestellten stünde nicht genug Geld zur Verfügung.

Wir wissen aber, dass mein Bekannter über 30 Stunden (die er als 1-Euro-Jobber arbeiten darf) in der Woche dort (jetzt ehrenamtlich) schuftet, oft auch am Wochenende. Inzwischen ist es sogar so, dass sich die Einrichtung komplett darauf verlässt, dass er da ist. Aber nee... eine Festeinstellung wäre nicht möglich. Eigentlich müsste dort jemand fest eingestellt werden, Aufgaben für 1-Euro-Jobber gäbe es trotzdem noch genug. ;)

Bei der sozialen Einrichtung handelt es sich übrigens um einen Ortsverband mit einem großen knallig roten Kreuz im Emblem. Von wegen... nicht genug Geld! :roll:

Oh ja das kommt mir leider nur zu bekannt vor die 4 großen im Alterheim und Pflegebereich bauen auf die Art und Weise schon seit Jahren neue Alters und Pflegeheime auf.

Da wird an Fachkräften gespart und mit Zivis und 1 € Jobern gearbeitet. Im Pflegerbericht stehen zwei Schwestern haben den Mann die Frau aus den Bett gehoben. Bei der arbeit war aber nur eine Fachkraft oder ein Zivi zu sehn.
Nachweisen läßt sich so was sicherlich wenn man das Beabsichtigt aber das wollen ist hier nicht sehr groß zumindestens aus meiner Sicht.

Ist doch das Problem sicherlich allgemein auch bei den Krankenkassen und Verbänden bekannt. Sicherlich verweißt man auch hier auf fehlendes Geld und steigende Beiträge.
Politisch nicht durchsetzbar. Aber wer fragt nach was aus den Beschäftigten wird ? Niemand ein paar Jahre in der Pflege und man ist selber ein Pflegefall für die Zukunft. In meinen Bekanntenkreis habe ich Leute die seit mehr als 30 Jahren in der Altenpflege sind und der Zustand ist seit 20 Jahren im Freien Fall.

Ich glaube auch ohne Beleg von meiner Seite hat schon jeder mal was von den Katastropalen Zuständen in Pflegeheimen gehört.
 

Japp, das ist ein großer Problem-Kreis Hat aber m.E. nur am Rande mit dem Thread zu tun.

Was die EIN-EUR-Jobber angeht, so ist es doch häufig so, dass gerade in Altersheimen dann Stellen für sog. "Alltagsbetreuer" geschaffen werden, die das eigentliche Pflegepersonal entlasten sollen und die Bewohner dadurch auch endlich mal wieder jemand zum "Quatschen" bekommen sollen.

Insoweit voll im Sinne des Gesetzes, da sich die Altenheime diese Stellen ungefördert wohl nicht leisten könnten.
 
Also ich finde, dass die Beträge angehoben werde müssen, weil in bestimmten Lagen erscheinen diese Beträge gerade zu absurd ;)
Nja, meine Meinung...
MfG :)
 
Japp, das ist ein großer Problem-Kreis Hat aber m.E. nur am Rande mit dem Thread zu tun.

Was die EIN-EUR-Jobber angeht, so ist es doch häufig so, dass gerade in Altersheimen dann Stellen für sog. "Alltagsbetreuer" geschaffen werden, die das eigentliche Pflegepersonal entlasten sollen und die Bewohner dadurch auch endlich mal wieder jemand zum "Quatschen" bekommen sollen.

Insoweit voll im Sinne des Gesetzes, da sich die Altenheime diese Stellen ungefördert wohl nicht leisten könnten.

Ja damit kannst du Recht haben. Aber wenn diese Stellen dazu genutzt werden Pflegepersonal zu rekrutieren ?

Diese Idee mit den "Alltagsbetreuer" finde ich persönlich Klasse es wird auch Pflegeheime geben wo diese Leute sich um die Bewohner kümmern. Das würde ich nicht nicht bestreiten wollen.

Aber es ist eben leider nicht überall so und geduldete schwartze Schafe sind mehr als nur ein paar wenige auf den Markt.
 
Ja damit kannst du Recht haben. Aber wenn diese Stellen dazu genutzt werden Pflegepersonal zu rekrutieren ? [...] es ist eben leider nicht überall so und geduldete schwartze Schafe sind mehr als nur ein paar wenige auf den Markt.

Da hast Du sicher Recht. Insbesondere dann, wenn tatsächlich Pflegepersonal eingestellt wird. Dann ist das aber rechtswidrig. Ein EIN-EUR-Job ist nämlich nicht einmal ein Arbeitsverhältnis.

Insofern trifft der Arbeitgeber nicht nur auf Probleme mit der SGB II-Behörde, sondern auch mit Gewerkschaften, Versicherungen etc.

Wenn einer der Jobber dann nicht richtig ausgewählt wurde, kann es auch strafrechtlich und haftungstechnisch interessant werden.

Und für rechtswidrige Zustände ist in Deutschland die Justiz zuständig. Die kann aber nur prüfen und Konsequenzen ziehen, wenn sie einen konreten Fall vorgelegt bekommt.