meisterwms
LoseDealer.de Team
- 12 Oktober 2007
- 2.284
- 401
Ich habe einen Freund, der ist genauso wie Biehl: Einfach kackfrech. Er macht's einfach und denkt nicht drüber nach. Es wurde übrigens noch nie erwischt...
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Ich habe einen Freund, der ist genauso wie Biehl: Einfach kackfrech. Er macht's einfach und denkt nicht drüber nach. Es wurde übrigens noch nie erwischt...
Gibt es einige Leute die Richt lich gegen Maruks vorgegangen sind bzw versucht haben?

Egal wie man es dreht... an einer Stelle passt es nie zusammen.
....
Ansonsten kann er ja bei der Frau angestellt sein oder der Rechnungen schreiben für seine Dienstleistungen. Oder er hat Büroraum untervermietet und was noch so alles möglich ist. Oder er hat sich bei eBay unter Frauennamen angemeldet![]()
Klar... das könnte alles sein... aber er würde dann in jedem Fall ja irgendwo etwas illegales machen.
Warum sollte er sein Gewerbe abmelden müssen, wenn er sich anstellen läßt?
Hitwin meinte aber doch, dass er doch durchaus sein Gewerbe noch haben kann.Na weil er ein Impressum führt in dem Werbeagentur Biehl angegeben ist. Würde es diese "Firma" nicht mehr geben (weil Biehl kein Gewerbe mehr hat) wäre das Impressum falsch und somit würde es nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, oder?
Hitwin meinte aber doch, dass er doch durchaus sein Gewerbe noch haben kann.
Anbieterkennzeichnung
Die Identität des Unternehmers (oft als mpressum bezeichnet) mit seinem vollen Namen, ladungsfähiger Anschrift, Kontaktmöglichkeiten als Email-Adresse und Telefonnummer muss dem Käufer vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt werden. Bei juristischen Personen (Gesellschaften oder Vereinen) muss der Vertretungsberechtigte angegeben werden, bei Eintrag ins Handelsregister die Registernummer und gegebenenfalls die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Natürlich kann er sein Gewerbe noch laufen haben. Aber dann könnte er schwerlich nebenbei Leistungen vom Amt beziehen - was er ja anstreben wollte wenn ich einige seiner Aussagen richtig gedeutet habe. Und wollte er nicht auch eine EV abgeben?
Natürlich könnte man theoretisch trotzdem weiterhin ein Gewerbe angemeldet haben. Aber das wäre alles schon extrem aufwändig.
Man könnte das Profil sofort durch das Ebay-Sicherheitsteam sperren lassen. Mal abgesehen davon dass es keinerlei Widerrufsbelehrung gibt was ja schon mal zu diversen Abmahnungen führen könnte.

Wieso? "Das Amt" freut sich über jeden Bezieher, der versucht zusätzlich etwas zu verdienen, weil es dann selber weniger überweisen muss.
Und bei der EV erklärt man nur, das man neben dem eh schon vom Gerichtsvollzieher begutachteten und nicht für pfändbar befundenen Habe keinerlei mehr verwertbare Vermögensgegenstände hat (oder welche man hat, die dann sofern pfändbar in die Verwertung gehen.)
Wieso? Bei bestimmten Konstellationen lässt einen Gewerbetreibenden das Finanzamt bis auf einmal im Jahr in Ruhe, geht man keiner besonderen Gewerbetätigkeit nach, ist auch anderswo der Aufwand extrem niedrig. Da wäre es eher schon mit "Aufwand" verbunden, das angemeldete Gewerbe abzumelden, zumal das weitere Kosten verursacht.
Genauso, wie man die KG-Anteile durch das Klamm-Sicherheitsteam sofort sperren lassen konnte?
Man könnte sich auch sofort eine Straftatsbestand-Anzeige wegen übler Nachrede einhandeln, wenn man etwas behauptet, was nicht nachweislich wahr ist.
Wieso? Bei bestimmten Konstellationen lässt einen Gewerbetreibenden das Finanzamt bis auf einmal im Jahr in Ruhe, geht man keiner besonderen Gewerbetätigkeit nach, ist auch anderswo der Aufwand extrem niedrig. Da wäre es eher schon mit "Aufwand" verbunden, das angemeldete Gewerbe abzumelden, zumal das weitere Kosten verursacht.
Genauso, wie man die KG-Anteile durch das Klamm-Sicherheitsteam sofort sperren lassen konnte?![]()
Man könnte sich auch sofort eine Straftatsbestand-Anzeige wegen übler Nachrede einhandeln, wenn man etwas behauptet, was nicht nachweislich wahr ist.
Sobald du bei Ebay einen gewissen Umsatz machst und dort saftige Gebühren dafür zahlst, bist du unantastbar.![]()