Geilos.de

Für Mr. Arroganz wird's aber mal höchste Zeit, dass ihm ein Richter gehörig auf die Finger haut.
Irgendwann erwischt es jeden. Auch Deinen Freund...:D
 
Genau. Manchmal erweist es sich als richtig hilfreich, mal ein paar Seiten zurückzublättern. Faulheit ist recht und schön, aber man kanns auch übertreiben.....:mrgreen:
 
Hat Biehl eigentlich einen Rechtsbeistand oder hat er die Stellungnahme selber verfasst? :ugly:

Ansonsten wäre mal interessant, wie es läuft, wenn tatsächlich ein Urteil zu Gunsten der User gefällt wird; so wie ich Biehl einschätze, hat er vom Tag der Umstellung sicherlich kein BackUp mehr und die wenigsten werden einen Screen ihres damaligen Guthabens haben. Schließlich werden ja seitdem diese Wertlose generiert und die müssten dann ja wieder aus der Gesamtsumme der ehemaligen Lose herausgerechnet werden...
 
Merkwürdig... wenn ich bei google einfach mal die Straße aus dem Impressum von geilos eingebe und dazu ebay dann wird als Ergebnis eine Verkäuferin angezeigt die mit PC-Teilen handelt.

Handelt es sich jetzt bei dieser Adresse um das Geschäft von Markus - welches von jemand anderen übernommen wurde? Oder ist das seine Privatanschrift?

Hat Markus nicht erwähnt dass er jetzt mit der Reparatur von Laptops Geld verdienen will?

Wenn Markus das Geschäft aufgegeben hätte... ist er dann Arbeitslos gemeldet? Dann dürfte er ja auch keine Laptops reparieren, oder?

Und wenn unter der Adresse jetzt eine andere "Firma" erreichbar ist und seine nicht mehr - dann wäre das Impressum von Geilos ja unzulässig, oder?

Egal wie man es dreht... an einer Stelle passt es nie zusammen.
 
Egal wie man es dreht... an einer Stelle passt es nie zusammen.

Das war aber seit Beginn von Biehlos so.

Ansonsten kann er ja bei der Frau angestellt sein oder der Rechnungen schreiben für seine Dienstleistungen. Oder er hat Büroraum untervermietet und was noch so alles möglich ist. Oder er hat sich bei eBay unter Frauennamen angemeldet :)
 
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Ansonsten kann er ja bei der Frau angestellt sein oder der Rechnungen schreiben für seine Dienstleistungen. Oder er hat Büroraum untervermietet und was noch so alles möglich ist. Oder er hat sich bei eBay unter Frauennamen angemeldet :)


Klar... das könnte alles sein... aber er würde dann in jedem Fall ja irgendwo etwas illegales machen. Wenn er angestellt ist und gar keine Firma mehr betreibt dürfte er ja nicht als Werbeagentur im Impressum eingetragen sein.

Hat er sich bei ebay unter nem Frauennamen angemeldet würde er gegen die Ebay Richtlinien verstoßen und hätte ja auch alle Käufer über seine Identität getäuscht.

Führt er die Dienstleistung aus und schreibt dafür Rechnungen wird hoffentlich auch alles ordentlich versteuert und nebenbei keine Leistungen bezogen.

Es gibt jedenfalls sicher viele die sich gut vorstellen können dass da irgendwas nicht ganz sauber läuft... und falls das wirklich so ist kann man nur für Markus hoffen dass davon niemand etwas merkt ;-)
 
Warum sollte er sein Gewerbe abmelden müssen, wenn er sich anstellen läßt?

Na weil er ein Impressum führt in dem Werbeagentur Biehl angegeben ist. Würde es diese "Firma" nicht mehr geben (weil Biehl kein Gewerbe mehr hat) wäre das Impressum falsch und somit würde es nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, oder?
 
Moin Leute,

da ich im nahegelegenen Limburg wohne könnte ich evtl. mal in Hadamar vorbeischauen und mal sehen, was sich hinter der Adresse verbirgt. Ich hab irgendwie im Hinterkopf, dass das nicht seine Privatadresse ist. Mal schauen.

LG

Eure Eule
 
Ob er sich wohl extra ein Büro oder einen "Briefkasten" gemietet hat? Ich bin dann mal gespannt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Na weil er ein Impressum führt in dem Werbeagentur Biehl angegeben ist. Würde es diese "Firma" nicht mehr geben (weil Biehl kein Gewerbe mehr hat) wäre das Impressum falsch und somit würde es nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, oder?
Hitwin meinte aber doch, dass er doch durchaus sein Gewerbe noch haben kann.
 
Hitwin meinte aber doch, dass er doch durchaus sein Gewerbe noch haben kann.

Ja richtig... da habe ich irgendwie nicht richtig gelesen.

Natürlich kann er sein Gewerbe noch laufen haben. Aber dann könnte er schwerlich nebenbei Leistungen vom Amt beziehen - was er ja anstreben wollte wenn ich einige seiner Aussagen richtig gedeutet habe. Und wollte er nicht auch eine EV abgeben?

Natürlich könnte man theoretisch trotzdem weiterhin ein Gewerbe angemeldet haben. Aber das wäre alles schon extrem aufwändig.

Jedenfalls könnte man schnell auf die Idee kommen dass Markus hinter dem Ebay-Angebot steckt, denn es wird ja keine Telefonnummer angegeben - und wir wissen ja wie gerne Markus telefoniert ;-)

Dazu übrigens ein Auszug aus den ebay-Richtlinien:


Anbieterkennzeichnung

Die Identität des Unternehmers (oft als mpressum bezeichnet) mit seinem vollen Namen, ladungsfähiger Anschrift, Kontaktmöglichkeiten als Email-Adresse und Telefonnummer muss dem Käufer vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt werden. Bei juristischen Personen (Gesellschaften oder Vereinen) muss der Vertretungsberechtigte angegeben werden, bei Eintrag ins Handelsregister die Registernummer und gegebenenfalls die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Man könnte das Profil sofort durch das Ebay-Sicherheitsteam sperren lassen. Mal abgesehen davon dass es keinerlei Widerrufsbelehrung gibt was ja schon mal zu diversen Abmahnungen führen könnte.
 
Natürlich kann er sein Gewerbe noch laufen haben. Aber dann könnte er schwerlich nebenbei Leistungen vom Amt beziehen - was er ja anstreben wollte wenn ich einige seiner Aussagen richtig gedeutet habe. Und wollte er nicht auch eine EV abgeben?

Wieso? "Das Amt" freut sich über jeden Bezieher, der versucht zusätzlich etwas zu verdienen, weil es dann selber weniger überweisen muss.
Und bei der EV erklärt man nur, das man neben dem eh schon vom Gerichtsvollzieher begutachteten und nicht für pfändbar befundenen Habe keinerlei mehr verwertbare Vermögensgegenstände hat (oder welche man hat, die dann sofern pfändbar in die Verwertung gehen.)

Natürlich könnte man theoretisch trotzdem weiterhin ein Gewerbe angemeldet haben. Aber das wäre alles schon extrem aufwändig.

Wieso? Bei bestimmten Konstellationen lässt einen Gewerbetreibenden das Finanzamt bis auf einmal im Jahr in Ruhe, geht man keiner besonderen Gewerbetätigkeit nach, ist auch anderswo der Aufwand extrem niedrig. Da wäre es eher schon mit "Aufwand" verbunden, das angemeldete Gewerbe abzumelden, zumal das weitere Kosten verursacht.


Man könnte das Profil sofort durch das Ebay-Sicherheitsteam sperren lassen. Mal abgesehen davon dass es keinerlei Widerrufsbelehrung gibt was ja schon mal zu diversen Abmahnungen führen könnte.

Genauso, wie man die KG-Anteile durch das Klamm-Sicherheitsteam sofort sperren lassen konnte? :ugly:

Man könnte sich auch sofort eine Straftatsbestand-Anzeige wegen übler Nachrede einhandeln, wenn man etwas behauptet, was nicht nachweislich wahr ist.
 
Sobald du bei Ebay einen gewissen Umsatz machst und dort saftige Gebühren dafür zahlst, bist du unantastbar. ;)
 
War es nicht so, dass Biehl einen Teil des Loseumsatzes über seine Freundin laufen ließ? War es nicht sie?
 
Wieso? "Das Amt" freut sich über jeden Bezieher, der versucht zusätzlich etwas zu verdienen, weil es dann selber weniger überweisen muss.
Und bei der EV erklärt man nur, das man neben dem eh schon vom Gerichtsvollzieher begutachteten und nicht für pfändbar befundenen Habe keinerlei mehr verwertbare Vermögensgegenstände hat (oder welche man hat, die dann sofern pfändbar in die Verwertung gehen.)

Was das Amt dulden und erlauben dürfte und das was es dann tatsächlich zulässt sind völlig unterschiedliche Dinge. Man kann das ganze beim Gründungszuschuss ganz gut beobachten. Zu Anfang war es noch für jedermann relativ einfach diesen zu bekommen. Die "sachkundige Stellungnahme" der Handelskammern welches die Agentur teilweise einforderte hat praktisch jeder bekommen.

Aber versuche mal heute aus dem Leistungsbezug heraus diesen Zuschuss zu bekommen. Das geht nicht so ohne weiteres.

Ich habe persönlich mal am eigenen Leib erfahren wie schwierig es mit der Agentur für Arbeit sein kann. Als selbstständiger war ich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung verblieben. Als ich krank wurde und die Gefahr bestand dass ich meine Tätigkeit nicht weiter ausführen kann bin ich zum Amt um mal die Möglichkeiten abzuklären. Leistung hätte ich nur bekommen wenn ich voll arbeitsfähig gewesen wäre. Und selbst dann wäre die Bedingung des Amtes gewesen dass ich mein Gewerbe abmelde (!!!). Bevor ich keine Abmeldebestätigung vorgelegt hätte wäre grundsätzlich gar nichts gegangen. Denn um Leistung zu beziehen hätte man dem Arbeitsmarkt vollständig zur Verfügung stehen müssen.

Ich habe auch darauf hingewiesen dass ich doch so lange ich keinen neuen Job habe zumindest noch ein paar Euro verdienen könnte was dann ja auch zu einer Entlastung des Amtes geführt hätte. Darauf hat man sich gar nicht einlassen wollen.

Zum Glück war ich dann in der folge nicht auf das Amt angewiesen und konnte mir von dem Tag an die freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sparen, da ich im Ernstfall sowieso so gut wie nie Leistungen erhalten hätte.

Ich habe auch schon oft erlebt das bekannte gerade wenn es um das Thema Selbstständigkeit / Förderung / Leistungsbezug usw. ging oft unterschiedliche Auskünfte von unterschiedlichen Mitarbeiter erhalten haben. Klar ist: 100 prozentig kann man sich da auf nichts verlassen.

Und was die EV angeht... wie willst Du denn als selbstständiger mit Laptops handeln ohne noch verwertbare Vermögensgegenstände zu haben? Ich meine... wenn Du 10 Laptops im Regal stehen hast sind das doch durchaus verwertbare Vermögensgegenstände, oder?

Außerdem würde eine EV bei einer Einzelunternehmung doch gleichzeitig auch Insolvenz bedeuten, oder? Und wäre es dann nicht eine Bevorzugung einzelner Gläubiger wenn man bei einem noch eine aktuelle Warenlieferung bezahlt und die anderen Schulden "ruhen" lässt?


Wieso? Bei bestimmten Konstellationen lässt einen Gewerbetreibenden das Finanzamt bis auf einmal im Jahr in Ruhe, geht man keiner besonderen Gewerbetätigkeit nach, ist auch anderswo der Aufwand extrem niedrig. Da wäre es eher schon mit "Aufwand" verbunden, das angemeldete Gewerbe abzumelden, zumal das weitere Kosten verursacht.




Genauso, wie man die KG-Anteile durch das Klamm-Sicherheitsteam sofort sperren lassen konnte? :ugly:

Man könnte sich auch sofort eine Straftatsbestand-Anzeige wegen übler Nachrede einhandeln, wenn man etwas behauptet, was nicht nachweislich wahr ist.


Wieso? Bei bestimmten Konstellationen lässt einen Gewerbetreibenden das Finanzamt bis auf einmal im Jahr in Ruhe, geht man keiner besonderen Gewerbetätigkeit nach, ist auch anderswo der Aufwand extrem niedrig. Da wäre es eher schon mit "Aufwand" verbunden, das angemeldete Gewerbe abzumelden, zumal das weitere Kosten verursacht.

Wieso den jetzt das Finanzamt? Das ist doch dann das kleinste Problem. Mal abgesehen davon dass die natürlich auch weiterhin die Umsatzsteuervoranmeldungen usw. haben wollen. Viel schlimmer wird dann das sein was die Agentur für Arbeit fordert. Die wollen doch Rechenschaft darüber haben was man verdient hat - schließlich ist davon abhängig ob und in welcher Höhe man noch Leistungen erhält, oder?

Ich kennen über drei Ecken einen Fall wo jemand eine Erwerbsunfähigkeitsrente und zusätzlich Leistungen vom Amt erhält (weil die Rente zu gering ist) und gleichzeitig selbstständig ist. Abgesehen davon dass ein Großteil der Einkünfte mit den Leistungen verrechnet wird (was ja auch richtig ist) und dadurch wenig davon übrig bleibt ist der Aufwand schon relativ hoch. Und das Arbeitsamt hat da auch ganz andere Maßstäbe als das Finanzamt. Nur weil etwas vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt werden würde muss das beim Arbeitsamt noch lange nicht so sein, was das ganze schon schwierig macht.


Genauso, wie man die KG-Anteile durch das Klamm-Sicherheitsteam sofort sperren lassen konnte? :ugly:

Verstehe ich nicht! Das klamm untätig ist wenn es um sowas geht haben wir doch nun alle erlebt. Bei ebay läuft das aber anders. Ich habe zumindest schon bei mehreren Wettbewerbern dafür gesorgt das Angebote gelöscht wurden, Verwarnungen ausgesprochen wurden oder sogar der Account komplett gesperrt wurde.

Ich finde das der Vergleich hinkt. Ebay achtet schon sehr darauf das man sich an Recht und Ordnung hält - bei klamm habe ich eher selten das Gefühl dass das auch so ist.


Man könnte sich auch sofort eine Straftatsbestand-Anzeige wegen übler Nachrede einhandeln, wenn man etwas behauptet, was nicht nachweislich wahr ist.

Wegen was? Üble Nachrede? So lange man sich an Fakten hält wenn man Vorwürfe macht oder ganz klar deklariert dass es sich um Vermutungen handelt kann von übler Nachrede doch überhaupt nicht gesprochen werden, oder?


Sobald du bei Ebay einen gewissen Umsatz machst und dort saftige Gebühren dafür zahlst, bist du unantastbar. ;)

Das mag vielleicht bei Umsätzen oberhalb von 1 Mio Euro pro Jahr der Fall sein. Ich kann Dir aber versichern dass Du bei Umsätzen von einigen 100.000 Euro pro Jahr von Ebay nicht besser behandelt wirst als jeder andere.