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Das Insolvenzverfahren Markus Biehl, geboren am ... , wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen worden ist. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.03.2015