So erscheint es so manchen der nicht willens oder nicht mächtig ist im dargestelltes zu verstehen. :biggrin:


Hör auf zu relativieren. ich verlange zudem gar nichts. Wie du darauf kommst ist mir schleierhaft.
Nun ja, wie können doch hie rim Thread zurückschauen. Die FTL-Gruppe wurde als harmlose "Silvesterknaller-Gruppierung" verunglimpft. Kam von Dir etwas anderes nein?
Ich habe dann die vorläufigen Urteile dazu veröffentlicht. Auch dazu sehe ich nirgends von Dir irgendwie geartete Äußerungen zu einer Sicherheitsverwahrung. Und die Terroristen haben schon Anschläge verübt.


Hör auf zu fantasieren, ich schreibe nichts dergleichen und werde ich auch niemals.
Silence is agreement, schon einmal gehört? Du schaffst es ja nicht einmal jetzt in dieser Diskussion nun entsprechendes zu sagen. Also rechte Terroristen müssen demzufolge nicht in Sicherheitsverwahrung selbst wenn sie schon Anschläge verübt haben und einen Prozess hatten, und es wird von Dir scheinbar auch nicht gefordert. Im übrigen von allen braunen Personen hier im Thread. Komisch oder? :ugly:


Was zum Teufel läuft falsch in deinem "Gehirn"?
Scheinbar mehr als bei Dir. Aber ist nicht so schlimm. Nicht jeder ist zu einer konsequenten Argumentation im Stande.

Und wir wollen nicht vergessen, wir sprechen hier von 2 verschiedenen zeitlichen Ereignissen. die Du bisher immer noch nicht bereit warst zu verstehen oder so. Denn die Personen ist eben NICHT mehr in der Öffentlichkeit geblieben wie es All4you darstellte! Und genau DAS habe ich mit meinem Gegenkommentar bemängelt. Da hier wieder Personen ganz bewusst FakeNews und Hetze verbreiten.
 
Denn die Personen ist eben NICHT mehr in der Öffentlichkeit geblieben wie es All4you darstellte! [sic]

liest du hieraus:

Meiner Meinung nach eine Gute Entscheidung.
Wer eine Gefahr darstellt darf nicht in der Öffentlichkeit bleiben.

Was zum Teufel?

Auf deinen Rest gehe ich lieber gar nicht erst ein, so sinnlos wie diese Ausführungen sind.
 
liest du hieraus:

Meiner Meinung nach eine Gute Entscheidung.
Wer eine Gefahr darstellt darf nicht in der Öffentlichkeit bleiben.

Was zum Teufel?

Noch einmal auch für Dich zum mitschreiben. Dieser Typ ist aktuell NICHT in der Öffentlichkeit. Somit ist per se die Aussage schon falsch. Denn sie müsste wenn dann korrekter heissen.:
Meiner Meinung nach eine Gute Entscheidung.
Wer eine Gefahr darstellt darf nicht mehr in die Öffentlichkeit.
Nur und hier kommt unsere Gesetzgebung ins Spiel, nur in sehr wenigen Fällen ist Sicherheitsverwahrung vorgesehen. Und ich denke nicht dass das hier reicht. Denn das sehen wir doch schon bei Rechtsextremisten die mehrere Terroranschläge verübt haben, die nur mit einer Haftstrafe versehen werden. Somit ist auch die implizierte Forderung (selbst in der korrigierten Aussage) falsch und im Moment mit der aktuellen Rechtssprechung NICHT vereinbar.


Auf deinen Rest gehe ich lieber gar nicht erst ein, so sinnlos wie diese Ausführungen sind.
Hätte Dir aber geholfen beim verstehen der unterschiedlichen Thematiken die wir hier gerade besprechen. Die Aussage von All4you ist so wie sie da steht BEWUSST falsch vorgenommen. Denn das Ereignis was er beschreibt gibt es aktuell gar nicht. Zum Hetzen scheint es aber zu reichen. FakeNews at its best
 
ich finde es seltsam, dass du versuchst Sätze auseinander zu nehmen, dabei aber kolossal versagst.

Meiner Meinung nach eine Gute Entscheidung.

Daran ist absolut nichts auszusetzen. Er darf so denken.

Wer eine Gefahr darstellt darf nicht in der Öffentlichkeit bleiben.

Diese Forderung ist ebenfalls vollkommen legitim (ob berechtigt ist eine andere Frage) und wurde in diesem Fall durch das Amtsgericht Frankfurt durchgesetzt und nun verlängert (nach der bereits erfolgten Untersuchungshaft).

Ich empfinde deine Versuche durch bewusste Fehlinterpretation Inhalte zu manipulieren übrigens als ziemlich peinlich. Deine eigenen Beiträge strotzen nur so von Fehlern.
 
ich finde es seltsam, dass du versuchst Sätze auseinander zu nehmen, dabei aber kolossal versagst.
Der Blinde bleibt Blinde, selbst wenn nur der Einäugige ihm etwas erklärt...


Meiner Meinung nach eine Gute Entscheidung.
Daran ist absolut nichts auszusetzen. Er darf so denken.
Richtig, aber ich habe auch nirgends etwas anderes geschrieben :) Du darfst aber gerne versuchen mir das nachzuweisen. Und schwups sind die Braunen wieder weg...


Wer eine Gefahr darstellt darf nicht in der Öffentlichkeit bleiben.
Diese Forderung ist ebenfalls vollkommen legitim (ob berechtigt ist eine andere Frage) und wurde in diesem Fall durch das Amtsgericht Frankfurt durchgesetzt und nun verlängert (nach der bereits erfolgten Untersuchungshaft).
Nochmal die Frage: Ist der Typ aktuell in der Öffentlichkeit Ja oder Nein?
Auch wenn Du schon die Antwort eigentlich gegeben hast, scheinst Du sie nicht recht zu glauben.

Zweitens ist der Antrag des Typen der Antrag auf Freilassung? Ja oder Nein?
Dazu wirst Du leider lesen müssen. Aber vielleicht findest Du die Antwort. Und schwups wirst Du die zeitliche Forderung,
darf nicht in der Öffentlichkeit bleiben.
er möchte "freigelassen werden" bzw. gar nicht erst "eingesperrt" werden, eventuell auch Du erkennen das dies zeitlich bedingt eben falsch ist.


Für diejenigen die lesen wollen, weil zu schwer, weil nicht mächtig etc., gibt es hier die Auflösung
Der Typ sitzt aktuell, allgemein gesagt, im Knast (Abschiebehaft). Er fordert KEINE Freilassung. Sein Antrag ist ein Rechtsschutz. Das heisst der gute Mann beantragt Schutz, da z.B. im Heimatland ihn Folter, Tod etc. droht. Aufgrund unserer deutschen Rechtssprechung, darf er 1. diesen Antrag stellen. 2. Könnte er bei Beweisen und Richterurteil in Deutschland bleiben 3. Wird er damit aber auch in Zukunft weder in der Öffentlichkeit bleiben, noch wohl relativ schnell wieder rauskommen. Sondern VORERST seine mögliche Haftstrafe, die er erhalten wird, in D absitzen. Er wird NICHT an die Öffentlichkeit freigelassen, weder heute noch in ein paar Tagen. Aufgrund dessen ist die Forderung "er dürfe nicht in der Öffentlichkeit bleiben", falsch, denn der gute Mann geht in den Knast!

Sollte er seine Haftstrafe abgebüßt haben und der Rechtsschutz immer noch bestehen. Dann wird er ebenfalls freigelassen wie seine deutsche Terroristen, da in solchen Fällen bisher selten Sicherheitsverwahrungs-Strafen ausgesprochen wurden.

Aber es bleibt dabei das Gericht hat schon entschieden Haftstrafe -> Abschiebehaft und der Typ FORDERT keine Freilassung.
Er ist somit schon seit einiger Zeit nicht mehr in der Öffentlichkeit und FORDERT auch keine Rückkehr in die Öffentlichkeit. Die Forderung ist somit in mehreren Fällen eine Falschdarstellung!

Ansonsten Rest (korrektere Formulierung, aber weiterhin falsch) siehe anderes Posting...


Ich empfinde deine Versuche durch bewusste Fehlinterpretation Inhalte zu manipulieren übrigens als ziemlich peinlich. Deine eigenen Beiträge strotzen nur so von Fehlern.
Siehe oben...
 
Zuletzt bearbeitet:
am lustigsten finde ich ja immer das sofort die Nazikeule geschwungen wird sobald jemand anderer Meinung ist wie er.. :LOL:

...

erklär das bitte nochmal für jemanden von gaaaaaaaaaaaaaaanz gaaaaaaaaaanz weit rechts auf deutsch was du damit meinst:wall::think:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hätte nichts dagegen die Steuergelder anders eingesetzt zu wissen.

Rechtlich allerdings wohl legitim.
 
Bevor sich gleich jemand wieder auf Hetzjagd begibt:
Rechtsgleichheit ist super :)
Nur muss man bei ihr auch damit leben, dass ein mutmaßlicher Terrorist aufgrund eines ihm drohenden Todesurteil nicht in sein Heimatland abgeschoben werden darf und er auch hierzulande nicht weiter inhaftiert werden kann, weil „Gefährder“ kein Straftatbestand ist...

BTW, die Sache geht wohl vors BVerfG...
 
Wann wurde denn das letzte mal in Tunesien die Todesstrafe durchgesetzt? Besteht die Gefahr wirklich oder ist sie nur vorgeschoben?

Er war im Februar 2017 bei einer Anti-Terror-Razzia festgenommen worden. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Auch in seinem Heimatland steht er unter Terrorverdacht, er soll unter anderem an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 beteiligt gewesen sein.

Ich glaube das reicht aus für eine Festnahme bis zur Klärung der Vorwürfe. Sonst würde er vermutlich auch schon wieder frei herumlaufen.
 
Wann wurde denn das letzte mal in Tunesien die Todesstrafe durchgesetzt? Besteht die Gefahr wirklich oder ist sie nur vorgeschoben?



Ich glaube das reicht aus für eine Festnahme bis zur Klärung der Vorwürfe. Sonst würde er vermutlich auch schon wieder frei herumlaufen.

Schaust Du hier: https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/tunesien
Weiterhin gibt es Urteile mit Todesstrafen aber sie werden nicht ausgeführt seit 1992. Da es aber schwierig wird, jemand auszuliefern der "nur" die Todesstrafe erhalten wird die aber nicht ausgeführt wird. Wird es schwierig mit der Erklärung. Ausser man hofft natürlich darauf das wenn Tunesien die Todesstrafe auch ausführt die Person wieder zurück nach D zurück ausgeliefert wird.


Nur muss man bei ihr auch damit leben, dass ein mutmaßlicher Terrorist aufgrund eines ihm drohenden Todesurteil nicht in sein Heimatland abgeschoben werden darf und er auch hierzulande nicht weiter inhaftiert werden kann, weil „Gefährder“ kein Straftatbestand ist...

BTW, die Sache geht wohl vors BVerfG...
Würde ich ein wenig anders sehen. ISIS ist in D schon als Terrororganisation "anerkannt", somit ist auch schon die Beteiligung an einer solchen Terrororganisation strafbar.
Ähnlich wie z.B. bei Zschäpe, die selbst WOHL keinen Mord begangen hat aber beteiligt war und wohl in den Knast wandern wird.
Somit würde ich davon ausgehen das er eben nicht, wie Du meinst, nicht inhaftiert werden kann. Sondern er wohl in den Knast geht und zwar dann zu Recht.


Und mal an die andere Fraktion hier, die versucht gerade mit dummfaseln und offtopic mich irgendwie herauszufordern: darkkurt hat eine andere Meinung als ich und da steht nichts von brauner Ideologie oder ähnliches. Na macht euch mal nen Kopp wieso das denn nicht? Eventuell kommt ihr ja drauf.
 
Wann wurde denn das letzte mal in Tunesien die Todesstrafe durchgesetzt? Besteht die Gefahr wirklich oder ist sie nur vorgeschoben?[emoji16]
Genau DAS ist ja die Frage, über die die Gerichte zu entscheiden haben. Tunesien hat auf jeden Fall ein Auslieferungsersuchen gestellt und zumindest theoretisch könnte er zum Tode verurteilt werden. Das BVerwG argumentiert, dass die Todesstrafe dort seit Jahren nicht angewendet wird.

Ich glaube das reicht aus für eine Festnahme bis zur Klärung der Vorwürfe. Sonst würde er vermutlich auch schon wieder frei herumlaufen.

Er sitzt wohl in erster Linie wegen dem Auslieferungsersuchen, nicht wegen seinem Status als „Gefährder“.

@Reddogg:

Auch wenn er dem IS nahesteht - solange ihm keine Beteiligung an einem Terroranschlag oder die Vorbereitung eines solchen nachgewiesen werden kann, wird man ihn wohl frei lassen. Bei Zschäpe dreht sich der ganze Prozess ja genau um diese Frage. Allein die Vermutung, er KÖNNTE für den IS tätig werden, reicht nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Reddogg:

Auch wenn er dem IS nahesteht - solange ihm keine Beteiligung an einem Terroranschlag oder die Vorbereitung eines solchen nachgewiesen werden kann, wird man ihn wohl frei lassen. Bei Zschäpe dreht sich der ganze Prozess ja genau um diese Frage. Allein die Vermutung, er KÖNNTE für den IS tätig werden, reicht nicht.
Er scheint doch aber als Mitglied des IS schon überführt worden zu sein. Dazu noch Geldeintreiber für den IS
https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/region/terrorverdaechtiger-tunesier-wird-nicht-abgeschoben_18066194.htm

Dann könnte dieser Paragraph geltend gemacht werden:
https://dejure.org/gesetze/StGB/85.html

Ich denke das diese für Organisation wie der ISIS durchaus legitim wäre.
 
Ich denke über ihn auch anders als über dich. Da haben wir ja sogar was gemeinsam 8)

:yawn: Welches Thema willst Du jetzt wieder aufmachen?

Hier und in dem anderen Thread ging es doch darum, dass angeblich ein Teil der Kommentatoren "nur" wegen einer gegenteiligen Meinung als rechts, braun, AfD-Sympathisant etc. von mir "verunglimpft" und "beleidigt" werden. Wie gezeigt (und das zum wiederholten Male und nicht nur bei darkkurt) scheint das ja nun mehrfach nicht zu stimmen. Vielleicht macht ihr euch ja mal nen Kopp woran es dann liegen könnte.
Und als rechts bezeichnet zu werden ist auch keine Beleidigung ebenso nicht die Anhängerschaft einer Partei. Oder ist der Genosse der SPD (welcher ich ja für ein paar Monate war) auch nun eine Beleidigung gegen mich. No way, wer so dicht am Wasser gebaut ist bei der Kritik gegen einen selbst, sollte dann zumindest soviel Rückgrat haben dies bei entsprechenden anderen Aussagen, wie "Linker" jetzt wahrscheinlich "Genosse", "linksgrünversifft", ebenso dann aussen vor zu lassen. Aber hey, soweit geht es bei euch ja dann auch wieder nicht. Da werden Assoziationen mit meinem Nick probiert. Da wird mit Mitglied in dieser "ominösen" Antifa unterstellt, etc. etc. Wie gesagt wenn ihr son Mist schreibt, dies hier nicht geahndet wird, dann solltet ihr zumindest sowohl Standhaftigkeit haben die Kontraaussage ohne mimimi zu erdulden.
 
Ostbeauftragter: Ablehnung von Ausländern "menschlich verständlich"

Folgende News wurde am 30.03.2018 um 00:29:20 Uhr veröffentlicht:
Ostbeauftragter: Ablehnung von Ausländern "menschlich verständlich"
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Berlin (dts) - Der neue Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte (CDU), hat um Verständnis für die Skepsis vieler Ostdeutscher Ausländern gegenüber geworben. "Auch heute noch ist der Osten des Landes deutlich homogener als der Westen. Die Erfahrung ist einfach nicht da. Es ist menschlich verständlich, wenn man auf Fremdes aus Angst vor Veränderung zunächst mit Ablehnung reagiert", sagte Hirte der "Welt". Das müsse die Politik akzeptieren und diejenigen "ernst nehmen, die sich - auch lautstark - äußern". Zu deren Lebenserfahrung aus der DDR gehöre "nun einmal, dass ein vermeintlich stabiles System zusammenbrechen kann". Zudem warb Hirte für einen intensiven Dialog auch mit jenen, die radikale Ansichten vertreten. "In der Politik kann man sich einem Austausch nicht verweigern. Die AfD sitzt jetzt im Bundestag. Die Frage ist nur, ob die AfD überhaupt einen ernsthaften Dialog will", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Am Ende gehe es darum, Wähler der AfD zurückzugewinnen. Hirte weiter: "Im Gespräch mit Bürgern haben Sie oft mit sehr ungefilterten Argumenten zu tun. Da darf man sich nicht angewidert abwenden, sondern muss darauf eingehen." Sonst stärke man am Ende selbst die Ränder. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnte der Thüringer CDU-Politiker allerdings ab. "In ihrer heutigen Form und auch mit dem derzeitigen Spitzenpersonal ist die Partei definitiv kein Partner für die Union", sagte Hirte. "Die AfD ist in Teilen heute eine rechtsextreme Partei." Christian Hirte hatte das Amt des Ostbeauftragten im März von der SPD-Politikerin Iris Gleicke übernommen. Der stellvertretende Landesvorsitzender der CDU Thüringen arbeitet als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit der Bundesregierung in Bezug auf Ostdeutschland zu koordinieren. Im Osten Deutschlands haben die Volksparteien zuletzt immer mehr an Zustimmung verloren. Bei der Landtagswahl in Sachsen im Jahr 2017 ist die AfD stärkste Kraft geworden - noch vor der CDU. Als einer der Hauptgründe gilt die Unzufriedenheit vieler ostdeutscher Bürger mit der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).