Zahl der Asylklagen hat sich auf 200.000 verdoppelt

Folgende News wurde am 31.12.2017 um 09:42:58 Uhr veröffentlicht:
Zahl der Asylklagen hat sich auf 200.000 verdoppelt
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Berlin (dpa) - Die deutsche Justiz ächzt unter immer mehr Klagen abgelehnter Asylbewerber. Die Zahl der Verfahren hat sich im abgelaufenen Jahr gegenüber 2016 auf rund 200.000 verdoppelt.
Das sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die bundesweit 51 Verwaltungsgerichte erster Instanz stelle dies vor große Probleme.
Denn auch die gezielte Personalverstärkung um rund 400 auf inzwischen rund 1700 Stellen reiche nicht aus, um das massive Plus aufzufangen. «Die Zahl der bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Asylklagen hat sich daher im vergangenen Jahr deutlich erhöht: Von rund 70.000 auf 320.000», sagte Seegmüller. Die Justizverwaltungen der Länder müssten nun «überlegen, zum Abbau des aufgelaufenen Bergs vorübergehend weiteres Personal zur Verfügung zu stellen».
Hintergrund des Anstiegs ist der massive Zustrom von Migranten. Allein 2015 waren rund 890.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, 2016 waren es rund 280.000. In diesem Jahr erwartet die Regierung etwas weniger als 200.000 neu ankommende Menschen.
Seegmüller sagte, die «Asylkrise» habe auch Schwächen des Prozessrechts offenbart. So seien die Regeln für Beweisanträge und Ablehnungsgesuche zu schwerfällig. Und die Anhörung des Klägers nehme in mündlichen Verhandlungen auch dann breiten Raum ein, wenn an der Anhörung beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration eigentlich nichts auszusetzen sei.
Größter Schwachpunkt des Prozessrechts ist nach Seegmüllers Einschätzung aber, dass es die zweite und dritte Instanz kaum schaffe, Fragen tatsächlicher und rechtlicher Art schnell grundsätzlich zu entscheiden - und so bundesweit «Leitlinien» für eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen. Die oft uneinheitliche Rechtsprechung und zu späte Entscheidungen seien aber «wesentliche Quelle» für zusätzliche Verfahren.
Nach Ansicht Seegmüllers steht auch in Frage, ob das Asylrecht an sich noch zeitgemäß sei. Dies gelte etwa für den weit gefassten Flüchtlingsbegriff des EU-Rechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Gerade im europäischen Recht gebe es überdies bisher «zu viele vage und konturlose Rechtsbegriffe und zu viele unklare und unsystematische Vorschriften».
 
Da hilft nur eines ! Schnellere Entscheidungen. Wer nicht alles Belegen kann . . . Ablehnen. Sorry!
 
Bayerns Innenminister will Altersüberprüfung bei Einreise

Folgende News wurde am 01.01.2018 um 01:00:00 Uhr veröffentlicht:
Bayerns Innenminister will Altersüberprüfung bei Einreise
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München (dts) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert einen härteren Umgang mit jungen Flüchtlingen, die straffällig werden."Für mich ist klar, dass kriminelle jugendliche Flüchtlinge häufiger und konsequenter abgeschoben werden müssen", sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit werde mehr Sicherheit für die in Deutschland lebende Bevölkerung erreicht. Herrmann räumte ein, dass die europarechtlichen Hürden für die Abschiebung jugendlicher Straftäter hoch seien."Wenn es keine Verwandten vor Ort gibt, muss sichergestellt sein, dass sich im Herkunftsstaat die Behörden um den Jugendlichen kümmern", sagte er. Abschiebungen scheiterten häufig, weil einige Herkunftsstaaten schlecht kooperierten, beklagte der Minister. Der Bund müsse deshalb bei der Verhandlung von Rückführungsabkommen eine bessere Kooperation bei Abschiebungen durchsetzen, so Herrmannn."Das gilt natürlich auch, wenn es um jugendliche Kriminelle geht." Herrmann konkretisierte zudem seine Forderung nach einer obligatorischen medizinischen Altersüberprüfung, die er nach dem Todesfall von Kandel erhoben hatte. Ein junger afghanischer Flüchtling steht unter dringendem Tatverdacht, in der rheinland-pfälzischen Ortschaft ein 15-jähriges Mädchen in einer Drogerie erstochen zu haben. Die Altersüberprüfung müsse künftig gleich bei der Einreise erfolgen, forderte der Minister."Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei müssen schon bei der Identitätsfeststellung von Anfang an medizinisch zweifelsfrei klären, wer tatsächlich minderjährig ist und wer dies nur vorgibt." Die kommunalen Jugendämter sollten nur dann zuständig sein, wenn bei der Einreise klar festgestellt werde, dass jemand tatsächlich minderjährig sei."Es kann doch nicht sein, dass wir in Deutschland jemand als minderjährig behandeln und ihm entsprechende Vorteile und Leistungen gewähren, obwohl völlig unklar ist, ob diese Person nicht schon längst erwachsen ist", sagte Herrmann.
 
Folgende News wurde am 15.12.2017 um 19:19:43 Uhr veröffentlicht:
Bayern fordert Grenzkontrollen im gesamten Bundesgebiet
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Vielleicht sollte der Mann einfach mal europäisches Recht sich aneignen, dann wüsste er das dies gar nicht möglich ist. Vom logistischen Aufwand ganz zu schweigen. Aber rechten Populisten ist dies selbstverständlich egal.


Da hilft nur eines ! Schnellere Entscheidungen. Wer nicht alles Belegen kann . . . Ablehnen. Sorry!

Völlig falsche Herangehensweise, da damit nur noch mehr Einspruchsklagen kommen. [...]ein Einspruchsrecht für Geflüchtete [...] ist [...] im deutschen Gesetz verzeichnet. [...]

Es bedarf endlich einer genauen Überprüfung und Analyse und nicht um irgendwelche Quoten pro Monaten zu erreichen...dies ist das häßliche Gesicht des instutionellen Rassismus.

Und zur Altersüberprüfung von der Ungenauigkeit ganz zu schweigen, wer soll die Arbeit übernehmen? Auch hier wäre der logistische Aufwand immens, speziell bei Spitzen wie 2015...
 
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[...]
Völlig falsche Herangehensweise, da damit nur noch mehr Einspruchsklagen kommen.
Also soll der Gesetzgeber einfach einmal abwarten bis die Klagefrist verstrichen ist.
Super Idee von Dir.
[...]
Es bedarf endlich einer genauen Überprüfung und Analyse und nicht um irgendwelche Quoten pro Monaten zu erreichen...
Du hast fast Recht, doch sollte der Hilfesuchende dann auch mithelfen und sich nicht nur auf sein evtl. vorhandenes Schweigerecht berufen.
Dies ist das häßliche Gesicht des instutionellen Rassismus.
Also bezichtigst Du hier schon wieder die Gerichte das Sie rassistisch sind, wenn Sie einen Klagefall noch einmal durchgehen.
Und zur Altersüberprüfung von der Ungenauigkeit ganz zu schweigen, wer soll die Arbeit übernehmen?
Ich wußte gar nicht, das das das Gericht durchführt, sondern ein dafür ausgebildetes Labor.
Auch hier wäre der logistische Aufwand immens, speziell bei Spitzen wie 2015...
Also sollte man Deiner Meinung einfach alles ? Was ? So lassen wie es ist? Keine Zusätzliche Stellen für die Gerichte, kein zusätzliches Personal um die bereits aufgelaufenen Fälle ab zu arbeiten. NEIN denn das ist Ja der von Dir genannte
[...]
 
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[...]
Also soll der Gesetzgeber einfach einmal abwarten bis die Klagefrist verstrichen ist.
Super Idee von Dir.
Falsch das es zu den Einspruchsklagen kommt ist das Problem der ungenauen, schnellen und Quotenerfüllungsbestrebungen (neben des institutionellem Rassimus) der Migrationsämter geschuldet. Denn der Geflüchtete richten seinen Einspruch zwar dem Migrationsamt, klagt aber dann doch bei deutschen Gerichten. Aber was sage ich Dir das, der die Prozess im Asylwesen doch gar nicht kennt.
[...]
Du hast fast Recht, doch sollte der Hilfesuchende dann auch mithelfen und sich nicht nur auf sein evtl. vorhandenes Schweigerecht berufen.
Also neben dem Einspruchsrecht, nun auch noch das Schweigerecht negieren. Ja so ist das Bestreben der Rechten, komisch bei Deutschen werden solche Rechtsansprüche nie in Frage gestellt. Dazu sollte man wissen das bei sovielen Menschen (ob jung oder alt) die Familie noch vor Ort ist und Du somit diese auch noch in Gefahr bringen möchtest. Aber hey ist ja nicht Deine, oder?

Also bezichtigst Du hier schon wieder die Gerichte das Sie rassistisch sind, wenn Sie einen Klagefall noch einmal durchgehen.
Wäre mir neu das deutsche Gerichte die Erst-/Asylanträge bewerten und eine Entscheidung liefern. Ich dachte das machen die Migrationsämter und erst wenn Fehler da auftauchen, Verfahrensfehler gemacht wurden, Zeugen nicht berücksichtigt wurden etc. dann Einspruch als Recht vorhanden ist und bei Verneinung ein deutsches Gericht dann darüber entscheidet. Aber Du wirst für Deine Theorie über das Asylwesen sicher gleich eine Quellen/einen Beleg bringen, oder? Aber bitte nicht das ganze verwechseln. :ugly:

Ich wußte gar nicht, das das das Gericht durchführt, sondern ein dafür ausgebildetes Labor.
Habe ich nie behauptet. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Also sollte man Deiner Meinung einfach alles ? Was ? So lassen wie es ist?
Nein, auf keinen Fall, aber ich würde mich eher auf stichhaltigere Analysen/Methoden setzen, als eine Alterprüfung die ungenau ist und die Würde der Menschen zumindest in Frage stellt.

Keine Zusätzliche Stellen für die Gerichte, kein zusätzliches Personal um die bereits aufgelaufenen Fälle ab zu arbeiten.
Doch es sollte mehr Stellen bei Gericht geben, aber nicht aus dem Grund. Denn hier würden mehr Stellen in den Migrationsämter und bessere, genauere Arbeit von denen das ganze schon verbessern. Die gerichte dürften ruhig mehr Gewaltdelikte behandeln, da sind nämlich so einige Verfahren u.a. gegen rechtsextremistische Personen auf der Halde die ausgessen werden sollen, z.B. in Sachsen.

[...]
 
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Zahl der Abschiebungen deutlich gesunken

Folgende News wurde am 28.01.2018 um 12:48:54 Uhr veröffentlicht:
Zahl der Abschiebungen deutlich gesunken
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Berlin (dpa) - Die Zahl der Abschiebungen ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. 2017 wurden insgesamt 23.966 Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgebracht - das waren 5,6 Prozent weniger als im Vorjahr.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte die Zahlen. Zuvor hatte die «Bild am Sonntag» darüber berichtet. Unter den Abgeschobenen waren 60 sogenannte Gefährder, denen die Sicherheitsbehörden einen Terroranschlag zutrauen.
Der Ministeriumssprecher begründete den Rückgang mit einem Sondereffekt. 2016 seien noch viele Flüchtlinge in Balkan-Staaten zurückgebracht worden. Vor zwei Wochen hatte das Bundesinnenministerium noch von etwa 26.000 Abschiebungen für das Jahr 2017 gesprochen. Dies sei eine vorläufige Zahl gewesen, sagte der Sprecher.
Laut «Bild am Sonntag» erfolgten 98 Prozent der Abschiebungen mit dem Flugzeug. Die Bundespolizei habe für die Flieger 2017 insgesamt elf Millionen Euro bezahlt.
In der Kritik stehen vor allem Abschiebungen nach Afghanistan. Erst vor kurzem waren trotz der kritischen Sicherheitslage erneut abgelehnte afghanische Asylbewerber in ihr Heimatland abgeschoben worden.
 
Ist das jetzt ein Zeichen für eine erfolgreiche Integration oder ein Zeichen für die Verlustkontrolle des Staates unter dieser Regierung ?

(P.S. Dies ist eine Frage !)
 
Steht doch im Artikel.
Weniger Personen welche in Länder abgeschoben werden können, hat zur Folge das weniger Abschiebungen unternommen werden. Sollte verständlich sein.
Und es hätten noch weniger sein müssen, wenn die deutsche Regierung endlich z.B. die kriegsähnlichen Zustände bzw. den Krieg in Afghanistan anerkennen bzw sie so bewerten würde, wie z.B. es die UN macht...
Aber da quatscht man lieber den Rassisten von AfD und Co. nach dem Mund.


Heute ( Montag 29.01.2018 ) gibt es einen interessanten Bericht zu der "freiwilligen Rückkehrberatung" bei defacto auf HR. So schaut, teils, diese "freiwillige Rückkehrberatung" wirklich aus.
noch nicht online
Institution Rassismus und wie z.B. auch die "Mitwirkungspflicht" ganz abartig ausgelegt wird, vom Druck gegenüber der Geflüchteten ganzn zu schweigen.
 
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Mehrheit der Deutschen bewertet Familiennachzug-Einigung positiv

Folgende News wurde am 01.02.2018 um 18:05:28 Uhr veröffentlicht:
Mehrheit der Deutschen bewertet Familiennachzug-Einigung positiv
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Berlin (dts) - 54 Prozent der Wahlberechtigten finden, dass die Einigung von Union und SPD zum Familiennachzug von Flüchtlingen in die richtige Richtung geht. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap für den ARD-"Deutschlandtrend" ergeben. 38 Prozent halten den Kompromiss nicht für gut. In ihren Koalitionsverhandlungen hatten sich Union und SPD beim Familiennachzug von Flüchtlingen darauf geeinigt, dass in Deutschland lebende Bürgerkriegsflüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien oder dem Irak, ihre engsten Familienangehörigen bis Juli 2018 weiterhin nicht nachholen dürfen. Nach dem Juli soll der Familiennachzug auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt werden. Eine Härtefallregelung soll weiter gelten. Infratest dimap hat für die Erhebung 990 Wahlberechtigte im Zeitraum vom 30. Januar bis 31. Januar befragt.
 
Na ja, es kommt immer darauf an, wen man in seiner Umfrage befragt.
Die AfD würde das bestimmt nicht so anerkennen.
Aber die CSU und die CDU bestimmt schon.
Bei der SPD bin ich mir da nicht so sicher. Da Sie derzeit wie ein Fähnchen im Wind wedelt und keine Richtung zeigt.
 
Dann ist es nur fraglich, wie "ihre engsten Familienangehörigen" definiert wird.
Ausserdem müsste bei einigen "Pass-Verlierern" erst mal die wahre Herkunft
ermittelt werden. Da sich das aber schwierig gestalten wird, ist dem Missbrauch
doch schon von vornherein Tür und Tor geöffnet.
 
Was soll daran fraglich sein? „Engste Familienangehörige“ sind Verwandte ersten Grades, also: Ehepartner, Kinder (Geschwister) und Eltern.

Und wie soll ein „Passverlierer“ nachweisen, das er Familienangehörige hat? :wall:
 
Können bei Muslimen auch mal mehrere sein :)

Eine Lüge/Propaganda, die sich weiter hält im rechtspopulistischen Spektrum, ist aber wie gesagt falsch. Denn es werden keine Zweitfrauen (aufgrund des Mannes) erlaubt, beim Familiennachzug. Ich bitte Dich den Fall der in rechten Kreisen herumschwirrt genau zu lesen...:roll:
 
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Ja,ja. In Deutschland gibt es strenge Regeln:
Nur werden diese umgangen oder es wird herumgetrickst und geklagt, was das Zeug hält.
Heerscharen von amtlichen (bezahlt aus Steuergeldern) und unamtlichen Unterstützern zeigen
den Flüchtlingen schon, wo es langgeht. Anwalte verdienen sich ein nettes Zusatzeinkommen.

Aber die Umgehung und Brechung von Gesetzen und Bestimmungen sind ja sicher "nur Einzelfälle".

https://www.focus.de/politik/deutsc...ige-gegen-pinneberger-landrat_id_8410632.html
 
Ja,ja. In Deutschland gibt es strenge Regeln:
Nur werden diese umgangen oder es wird herumgetrickst und geklagt, was das Zeug hält.
Heerscharen von amtlichen (bezahlt aus Steuergeldern) und unamtlichen Unterstützern zeigen
den Flüchtlingen schon, wo es langgeht. Anwalte verdienen sich ein nettes Zusatzeinkommen.

Aber die Umgehung und Brechung von Gesetzen und Bestimmungen sind ja sicher "nur Einzelfälle".

https://www.focus.de/politik/deutsc...ige-gegen-pinneberger-landrat_id_8410632.html

Und das wichtigste was Personen von rechts überlesen wird, ist folgendes: "Deshalb habe man der Frau den Nachzug gestattet, im "Interesse der Kinder"." Es war somit eine Familiennachzug initiiert vom Kind. Nicht das des Mannes.

Und was spricht gegen ehrenamtliche oder nichtehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingspolitik? Und was spricht gegen das Einfordern von Rechten in Deutschland oder gar bei Ablehnung sein RECHT auszuüben und dagegen Einspruch einzulegen. Was auch hier die Personen von rechts nicht kapieren ist, nicht nur Deutsch-deutsche (wobei hier immer die Frage ist bei rechts ,wer gilt bei den als "deutsch"?) haben nach dem deutschem Recht, Rechte. Ja auch Personen mit Migrationshintergrund, Ausländer, Geflüchtete.
Macht euch endlich mit dem deutschem Recht bekannt, und haltet dieses ein (was ihr sonst immer von oben genannten fordert), statt dagegen zu wettern und zu hetzen. Somit sind genau die gesetzesuntreu, die sonst immer gesetzestreue von anderen fordern.
Opportunismus das Grundgerüst rechte Ideologien.
:roll: