exclusiv-mailer.de Sammelklage?

Vielleicht ist ja sein netter Anwaltbald hier in der Gegend, haben ja hier die NPD landeszentrale von NRW in Wattenscheid.

Vielleicht ist dann Herr Ullah auch gleich da. :ugly:

Kollegen von mir warten da ja auch auf Auszahlung und dann vielleicht mal besuchen um mit denen das zu klären. :biggrin:
 
frechheid

Sie können maximal xxxxx Punkte transferieren.

Transferdaten bleiben 200 Tage gespeichert.

Ihnen werden pro Transfer 5000 Punkte abgezogen.

da will er auch schon dran verdienen
er liesst gut mit hier
und sorgt vor
 
Das Thema gabs im anderen Forum auch über 10 Seiten, da haben die alle ihr Guthaben zusammen geschmissen und der hat für jeden 5€ kassiert an Punkten.

Dann haben die die Auszahlungsgrenze erreicht und plötzlich urden alle Punkte abgezogen, da es kein Grund für Transfers gab und er die Gebühr nimmt, damit man keine Transfers macht. :ugly:

Ne, würde es nicht um Geld gehen, sollte man ihm nen Comedy-preis verleihen. :biggrin:
 
wieso kein feedback ??

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihre Beschwerde an den
zuständigen Juristen weitergeleitet. Dieser wird Sie umgehend über die
Bearbeitung der Angelegenheit informieren.

Mir freundlichen Grüßen


wenn keiner schreibt wird auch nichts passieren

Ja, dass bekommst du, evt. sogar noch einmal schriftlich. Es ist auch möglich, dass sie nähere Angaben benötigen oder du ne eidesstattlich Versicherung abgeben musst, das es wirklich so war.

Aber nähere Angaben über ihre Tätigkeiten, ob er abgemahnt wurde oder ob eine Anzeige gegen ihn gestellt wurde, erhälst du nur als Mitglied. Das steht auch in der mail oder in dem Brief.

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, dass noch ein paar Leute ne Meldung machen.
scuda schrieb:
stimmt das nicht aber wenn es wie bei der lebenprognose geht schaltet sich vielleicht auch hier die staatsanwaltschaft ein
Stichwort Staatsanwaltschaft: Die einzelen Beträge sind so gering, dass wohl kein Staatsanwalt etwas machen würde, das kann sich aber blitzschnell ändern, wenn XX oder sogar XXX Leute ne Anzeige machen.
Eine Fernsehsendung, die sicherlich eh nicht so schnell reagiert, braucht dafür keiner!

Man kann ja durchaus mehrgleisig fahren.

Meldung an den dsw-schutzverband. -> Die kümmern sich um das Wettbewerbsrecht (AGB-Änderung und seine AGB allgemein) und können auch eine Anzeige in die Wege leiten.

Anzeige. Das geht in vielen Bundesländern inzwischen auch online.

Von beiden Aktionen bekommt man aber, wie bereits gesagt, kein Geld.

Entweder jeder für sich oder gesammelt treibt die Forderungen ein.

Dafür braucht man keinen Anwalt. Einen Mahnbescheid kann jeder selbst ausfüllen, die Vordrucke gibt es im gutsortierten Schreibwarengeschäft.

Kostenpunkt: Ca 22 Euro, für die man in Vorlage treten muss, diese werden aber auf die eingentliche Forderung aufgeschlagen.
 
beschwerde

für user die bei yassin sind ( exclusif-mailer )


ich möchte gerne mal kontakt mit euch haben
und zwar bin ich heute für ihn zum anwalt gewesen
und der hat mir erklärt
das es gesetzwiederich ist ein AGB zu verändern
und für einen kostenlosen mail dienst geld zu verlangen
sie unter fragen bei ihm

Frage: Kostet mich die Mitgliedschaft etwas?

Antwort: Nein, denn wir wollen, dass Sie bei uns Geld verdienen.
Lediglich als Sponsor würden Kosten anfallen.

also mitgliedschaft kostenlos

# 2. Anmeldung
# 2.1 Die Teilnahme bei www.exclusiv-mailer.de kostet 1 Euro bitte Überweisen diese summe an folgendes Konto:
dieses ist gesetzwiederig und ist nicht erlaubt

des weitern würde ich jeden empfelen NICHTzu zahlen
ich habe ihn per mail angeschrieben und folgende antw bekommen
ich ) Hallo

Ich bin gerade beim anwalt gewesen
Und ER hat gesagt das du die agb nicht ändern kanst
Wenn du mein acount löscht oder mein guthaben verschwindet wird es gerichtlich geklärt
Die veränderung eine agb ist gesetzwiederich

Die user die monate lang schon DA sind haben den vertrag eingegangen wo die mitgliedschaft kostenlos ist
Ich habe alle seiten kopiert und den anwalt übergeben

er ) Haahhahahahahaha den anwalt will ichsehen der für einen Euro vor
gericht geht hahahahaha

ich ) Dann warte AB
Das was du machst ist betrug

Kanst ja dein anwalt anrufen und dich aufklären lassen
Viel spass

er)Ichhab die Agb's mit meinem anwalt zusammen geschrieben willst du
seinen Namen kannst ja mal im inet dannach suchen. Sein name ist
Jörgen Rieger.

ich)Ok gebe mir seine telefon nummer
Und wo ER wohnt
Dann werde ich ihn zu einen GUTEN anwalt schicken
Der weiß wo ER Drüber redet

er)Ach du meinst wirklich das ich dir die Nummer von einem star geben
weißt du überhaupt wer Jörgen Rieger ist, das ist der spitzenanwalt
der NPD du wirst schon sehen mit wem du dich hier angelegt hast

ich) Hahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahaha
Hahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahaha
Hahahahahahahahahahahahahahahahahahahahaha

Du kanst keinen auszahlen
Aber hast ein anwalt der alleine schon 2000€ verlangt wenn du seine türklinke berührst
Kerlie
Es wird zeit das du deine medizin nimst
Du hast ein tropen koller


ich möchte gere mit euch überlegen was dagegen zu machen
laut anwalt darf er kein geld verlangen
er benutzt es nur um user auszahlen zu können mehr nicht

also wer will nimm bitte kontakt mit mir auf
[email protected]
 
Immer wenn ich den Namen Rieger höre muss ich lachen. :biggrin:

Der Kerl ist doch die Witzfigur schlecht hin und vertritt noch mehr davon. :ugly:

Naja, aber das könnte das schlecht Deutsch erklären und warum er keine Ahnung hat, denke aber nicht, dass Herr Rieger einen Türkischen Mitbürger Beraten würde oder was meint ihr?

Achso, nisa werde noch kontak mit dir aufnehmen.
 
Ach du meinst wirklich das ich dir die Nummer von einem star geben
weißt du überhaupt wer Jörgen Rieger ist, das ist der spitzenanwalt
der NPD du wirst schon sehen mit wem du dich hier angelegt hast

Komisch, dass Gleiche hat doch Olli auch behauptet. Der Jörgen heißt übrigens Jürgen ;) und weiß wahrscheinlich nichts von seinem Glück.

In dem Fall könnte ihm aber noch nicht einmal ein wirklich guter Anwalt helfen ;)
 
Immer wenn ich den Namen Rieger höre muss ich lachen. :biggrin:

Der Kerl ist doch die Witzfigur schlecht hin und vertritt noch mehr davon. :ugly:

Naja, aber das könnte das schlecht Deutsch erklären und warum er keine Ahnung hat, denke aber nicht, dass Herr Rieger einen Türkischen Mitbürger Beraten würde oder was meint ihr?

Achso, nisa werde noch kontak mit dir aufnehmen.

( Naja, aber das könnte das schlecht Deutsch erklären und warum er keine Ahnung hat, denke aber nicht, dass Herr Rieger einen Türkischen Mitbürger Beraten würde oder was meint ihr? )

das gleiche hab ich mir auch gedacht, aber ich wollte lieber doch nichts sagen :LOL:
 
Zu dieser möglichen Kündigung muss ich mal was loswerden, weil hier die falsche Vorgehensweise empfohlen wird. Der Ablauf müsste so aussehen:

1. Ihr habt Euch irgendwann mal mit AGB angemeldet. Diese sind Bestandteil Eures Vertrags.
2. Der Anbieter ändert die AGB. Das ist für Euch erstmal nur eine Aufforderung zur Vertragsänderung. Die könnt ihr annehmen, müsste aber nicht.
3. Ihr widersprecht diesen AGB. Es bleibt dadurch erstmal beim alten Vertrag und den alten AGB. EIn Kündigungsrecht habt Ihr deshalb noch nicht.
4. Der Anbieter kann Euch aber jetzt die Kündigung aussprechen oder den Vertrag zu alten Bedingungen fortführen..
5. Spricht er die Kündigung aus, muss er auszahlen.

Also: EInfach der Änderung der AGB widersprechen und Euer Vertrag läuft zu alten Bedingungen weiter, wenn der Anbieter sich nicht rührt und kündigt.

Gruss
Marty
 
@Marty,

das ist mir völlig neu, hast du da Quellen?

Edit:
Wenn es denn so wäre, müsste man den Widerspruch natürlich etwas anders formulieren.

Soweit ich gelesen habe, geht er aber schon nicht auf den Widerspruch ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Marty,

das ist mir völlig neu, hast du da Quellen?
Such mal bei Google nach "AGB-Änderung widerspruch", da findest Du einige Threads.

z.B. https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=70879

Edit:
Wenn es denn so wäre, müsste man den Widerspruch natürlich etwas anders formulieren.
Jep, das muss man.

Soweit ich gelesen habe, geht er aber schon nicht auf den Widerspruch ein.
Muss er auch nicht, der Widerspruch muss nur zugehen, und das möglichst sicher.

Marty
 
Der thread auf 123recht.net überzeugt mich nicht, hier geht es ja auch nicht um eine unwesentliche AGB Änderung, sondern um eine völlig Umstellung von einem kostenlosen Vertrag zu einem Kostenpflichtigen, d.h. der ursprüngliche Vertragszweck entfällt.

Hier gelten IMHO die genannten Paragraphen zur außerordentlichen Kündigung.

Aber ich werde mal eine Bekannte von mir antickern, die ist Anwältin, Schwerpunkt Vertragsrecht, ich weiß aber nicht, ob sie unter der mir
bekannten mailadresse noch erreichbar ist.
 
hier geht es ja auch nicht um eine unwesentliche AGB Änderung, sondern um eine völlig Umstellung von einem kostenlosen Vertrag zu einem Kostenpflichtigen, d.h. der ursprüngliche Vertragszweck entfällt.
Das würde ich eben anders sehen, aber davon lebt eine Diskussion.

Hat der Betreiber nun ein neues Vertragsangebot gemacht und damit so etwas wie eine "Änderungskündigung" des alten Vertrags oder möchte er nur den Vertrag ändern? Ich tendiere zur Vertragsänderung. Und der muss man widersprechen, dann wird nichts geändert und alle bliebt wie es ist.

Hier gelten IMHO die genannten Paragraphen zur außerordentlichen Kündigung.
Ich würde auch §313, Abs. 3, BGB lesen. Eine Anpassung des Vertrags ist ja möglich, es wird einfach der alte Stand gelassen.

Marty
 
Der betrifft Dauerschuldverhältnisse, ist das denn eins?
Woraus liest Du, dass das nur Duaerschuldverhältnisse betrifft?

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Gerade der zweite Satz lässt darauf schliessen, dass es immer gilt, für Dauerschuldverhältnisse aber abgewandelt. In beiden Fällen aber hier unerheblich, weil eine Anpassung des Vertrags ja möglich ist.

Marty
 
Hi,
ich hab jetzt mal den ganzen thread durchgewälzt, aber mir ist jetzt nicht so klar was ich machen soll?

Korrigiert mich bitte in meiner reihenfolge, falls etwas falsch ist^^

1. ich mache einen screenshot von meinem account
2. Ich wiederspreche den AGB und fordere ihn zum auszahlen aus
btw. wie am besten formuliern

//edit: hehe einfach so wie fossibär^^

und dann wie gehts weiter?

Wäre euch für die hilfe dankbar bin ja eh so blöd^^ ps bei sammelklage bin ich dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ersten beiden Sachen sind die wichtigsten. Erstmal den Screen sichern.
Du hast sicherlich jemanden, der daneben steht und unter Umständen bezeugen kann, dass du das gemacht hast. Dies nur aus dem Grund, weil Screens alleine nicht unbedingt beweisslastig sind. ;)

Dann ist er eigentlich am Zug. Wobei wir hier uns ja nicht ganz einig sind. ;)

Auf jeden Fall den neuen AGB widersprechen.

Ob du ein Sonderkündigungsrecht hast, darüber werde ich mich noch informieren.

Falls er jedoch deinen Account löschen sollte, hat er die A-Karte gezogen.

Und das:
Die neuen AGB werden automatisch akzeptiert, sobald sich das Mitglied 2 Wochen nach der Änderung nicht abgemeldet hat.

kann er vergessen.
 
Sehr geehrter Herr Ullah,

ich bin unter dem im Betreff genannten Usernamen bei Ihrem Internetdienst www.exclusiv-mailer.de seit dem xx.xx.xxxx registriert.

Mit Ihrer E-Mail vom xx.xx.xxxx teilten Sie mit, dass sich die AGB ab xx.xx.xxxx geändert haben. Ich beziehe mich auf den folgenden Passus: „xxxxxxxx.“ Dieses widerspricht bzw. unterscheidet sich erheblich von den AGB, welche ich zu Beginn meiner Registrierung bei Ihrem Internetdienst vorfand: „2.1 Die Teilnahme bei www.exclusiv-mailer.de ist kostenlos und uverbindlich.“

Deshalb widerspreche ich hiermit der AGB Änderung vom xx.xx.xxxx

Mit freundlichen Grüßen

Ist das so in ordnung oder soll ich noch etwas hinzufügen umformuliern bzw ändern?

falls es so in ordnung ist, stell ich es für die anderen selbstverständlich zur verfügung^^