exclusiv-mailer.de Sammelklage?

Moment, ein Türkischer Staatsbürger, der eine rechte neigung hat? 8O

Ich hoffe nur, dass der schnellmich auszahlt und dann bin ich da weg.

Das klingt alles sehr seltsam mit den Verbindungen zu Olli E. und den Plötzlichen € und den eBay auktionen.
 
... ich hab bis jetzt immer ne antwort auf meine Mails bekommen, auch auf die letzte:
ich schrieb:
Und wie wäre es damit:
Sie zahlen mir die 3,32 € aus, ich kündige und damit hat sich die sache? Anscheinend habe ich auch das Recht auf auszahlung, da ja durch die AGB-Änderung die objektive Geschäftsgrundlage weggefallen ist und ich der benachteiligte bin kann ich vom Vertrag zurück treten und auf Auszahlung bestehen...
er antwortete:
Nein sie haben kein recht auf ihr geld solang sie die Az nicht
erreichen wenn sie sich abmelden ist das ihre sachen

Meine Mail hab ich eigentlich n bissl nach dieser Vorlage im Forum geschrieben, nur n bissl kürzer. Hab ich denn nun recht auf die 3,32€ oder kann ich die vergessen?
 
Du hast ein Recht auf außerordentlicher Kündigung mit Auszahlung.

Das wissen aber viele Webbis nicht. Mache eine Screen von deinem Account, nicht das der noch wegkommt. ;)

Das nötige Wissen wird ihm schon jemand beibringen, ich befürchte aber, das kostet ihn zusätzlich etwas.

Wenn er sich ganz stur stellt, eine Meldung an den www.dsw-schutzverband.de -> Beschwerdestelle mit dem Sachverhalt und auch den mailverkehr schicken.

Die kümmern sich um solche Sachen.

Du musst aber eine formelle außerordentliche Kündigung mit der Forderung des aktuellen Guthabens an ihn schicken. Hast du das gemacht?
 
Wenn er weiter stur bleibt, können wir den dann da melden und weiterhin darauf bestehen, dass er auszahlt oderist dann alles vorbeimit unserem Guthaben?

Wo steht den die genaue Gesetzeslagemit Sonderkündigungsrecht im Netz?
Dann schicke ich ihm per mail nen Link.
 
Wenn er weiter stur bleibt, können wir den dann da melden und weiterhin darauf bestehen, dass er auszahlt oderist dann alles vorbeimit unserem Guthaben?

Wo steht den die genaue Gesetzeslagemit Sonderkündigungsrecht im Netz?
Dann schicke ich ihm per mail nen Link.

Das ist ganz einfach in dem du Widerspruch gegen die neuen AGB einlägst entfällt die Vertragsgrundlage gem. § 313 I BGB, die rechtsgrundlage für die Auszahlung des Userguthabens bekommst du aus 346 I BGB.
 
naja... hab eben nur diese kurze Mail geschickt, aber wenn er das so nicht annimmt... weiss auch nich. Ich habs nich mit so formellen und Juristischen sachen:-? ... also ich hab n Screen gemacht und die Mails sind auch noch aufm PC. Und nun?
 
Wenn er weiter stur bleibt, können wir den dann da melden und weiterhin darauf bestehen, dass er auszahlt oderist dann alles vorbeimit unserem Guthaben?

Wo steht den die genaue Gesetzeslagemit Sonderkündigungsrecht im Netz?
Dann schicke ich ihm per mail nen Link.

Das ist davon völlig unabhängig. Die Forderung bleibt natürlich weiterhin bestehen. Der DSW hat eigene Anwälte, die dürfen auch Abmahnungen schreiben. Die können auch anzeigen (das kann natürlich jeder User selbst auch).

Für´s Netz gibt es abgesehen vom Rücktrittsrecht, welches hier aber nicht greift, keine eigenen Paragraphen. ;)

Die Mail von fossiebaer (link hatte ich hier schon reingesetzt) listet die Paragraphen im BGB auf, da kann er ein wenig schmökern.

Es ist aber gar nicht so wichtig, ob die Paragraphen drin sind oder ob es die richtigen sind, Hauptsache, er erhält die außerordentliche Kündigung. Wenn er darauf antwortet, ist das eine Empfangsbestätigung.

Du kannst auch schreiben:

Name, Ort, Datum.

Herrn
XX
XX
XX

Ne, die neuen AGB akeptiere ich nicht, ich mache von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, bitte überweisen Sie
meine Guthaben in Höhen von Euro X,XX bis zum XX.XX.XX auf mein
Konto......

Gruss
XX

Das reicht auch.
 
Und das per Mail? und wenn schon... ich hab ja schon ne antwort auf die Aufforderung bekommen... sollt ich es dennoch machen? ich hab wirklich null ahnung xD
 
Jop, die wie Fossibärs ist schon raus und meine kurze auch schon seit einigen Tagen, aber der Antwortet nicht.

Wenn er bis ende der Woche nicht antwortet, werde ich ihn melden.

Sollte man dem Bund da sagen, dass Olliver E. da auch irgendwie dran hängt und was der Admin so bei ebay anbietet oder weglassen?
 
Das Wichtigste sollte (muss) drinstehen.

Das er die AGB geändert hat.
Das aus dem kostenlosen Dienst ein kostenpflichtiger Dienst wurde.
Das er Kündigungen ablehnt.

Alles Andere ist ja nicht strafbar. ;) Er wird die Reichskriegsflagge ja nicht in den Garten gehängt haben. 8O Das würde die auch nicht sooo sehr interessieren.

Der Olli hat ne eigene Meldung verdient. ;) Das müsste aber jemand machen, der bei haussers-paidmailer ist/war.
 
samelklage

also ich bin dabei
ich war beim anwalt der musste lachen über sein agb
1) er darf ihn nicht ändern
2) das ding ist voll mit fehler
also ich bin dabei mit eine samel klage
es ist nur so das wenn man sich nur das maul zerreist und nichts macht
bleibt alles beim alten
also einer macht denn schrit ich bin dabei

nisa

@Bad Boy, habe ich und einige schon, aber er antwortet nicht mehr und ignoriert uns.

Weil wir ihm mit Klagen gedroht haben, wurde die Shoutbox geschlossen und er meint, jeder der AGBs nicht akzeptiert, kann ja kündigen, aber wir bestehen auf unser Guthaben und das passt ihm nicht, er könne uns nicht auszahlen, im fehle das Geld und er würde ja durch einander kommen, wer Geld bekommen hat und wer nicht. :ugly:

Der Mailer lief gut, bis er an einen Türkischen mitbürger ging, nun gehts Bergab, 3 AGB-änderungen in 24 Stunden und laut ihm gibts kein Sonderkündigungsrecht und Sein Anwalt hätte die AGBs gemacht, nur welcher Anwalt schreibt so ein Deutsch? 8O

Desshalb wollte ich kontakt zu allen aufnehmen, um zu klagen, da er 2000€ insgesammt "erpressen" will und 15.000-30.000€ auf den Accounts unterschlagen will. :mad:
 
Das da jeder Anwalt zumindest grinsen muss, ist klar.

Aber nochmal: Sammelklagen in der Form gibt es nicht.

Die einzige Möglichkeit führt über einen Umweg:

Ihr tretet die Forderung an eine (möglichst vertrauensvolle ;)) Person ab, sichert das vertraglich ab, und diese Person schickt ihm einen Mahnbescheid oder geht auch vor Gericht.

Ansonsten muss jeder selbst seine Forderung eintreiben.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/
 
samel klage

das ist doch ganz einfach einer gibt seine mail addy
da versammelt er von jeden der klagen will denn namen und adresse
und mit dieses geht er zum anwalt

nochmals ich bin dabei
mein mail id ist

[email protected]


Ich suche nach dem Forum, wo sich die Leute gegen Exclusiv-mailer zusammen tun und eine Sammelklage einreichen werden.

Da ja die Shoutbox geschlossen wurde und keiner eine antwort auf E-Mails bekommt, will ich nun so versuchen, bei der Sammelklage mit zu machen.

Würde mich echt freuen, wenn einer das Forum kennt. 8)

Danke schonmal.
 
@nisa

nur mal so rein interessehalber: warum machst du denn nicht den Schritt?

Du warst schon beim Anwalt und könntest das doch managen?