LOL, genau das dachte ich mir auch gradGibts dafür nicht nen begriff? Erpressung?
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LOL, genau das dachte ich mir auch gradGibts dafür nicht nen begriff? Erpressung?
Gibts dafür nicht nen begriff? Erpressung?
Das Geld abheben, die Daten des Versenders ermitteln, den kontaktieren, Finderlohn (der würde dann je nach Sympathie und vielleicht auch der Lebensumstände der betreffenden Person von 'ner Kneipentour bis zu einer gewissen Prozentzahl des Geldes variieren) aushandeln und dann bekommt der das Geld zurück. So würde ich handeln und das find ich eigentlich auch angebracht. Einen kleinen Finderlohn hat man sich bei sowas verdient, denke ich.
So ein Schwachsinn. Ich hab doch niemandem Geld gestohlen, wenn er das, ob nun irrtümlich oder nicht, direkt an mich überwiesen hat. Hab ich dann auch die Bank überfallen, wenn mir der Automat mal einen 20er statt 'nem 10er ausspuckt?
Und Erpressung ist das ebenfalls nicht... ich habe nicht gesagt, dass ich das Geld unter keine Umständen wieder hergeben würde, wenn der Versender mir keinen Finderlohn gestatten möchte. Aber wenn ich mal mit dieser Situation konfrontiert wäre, mir also jemand freiwillig meine 20.000€, die irrtümlich bei ihm gelandet sind, weil ich zu doof war, die Konto-Nummer nochmal zu prüfen, wieder zurück bringt... dann hätte er sich in meinen Augen auf jeden Fall einen Finderlohn verdient.
Mit Glück viel Geld:
Bei demjenigen melden und ihm das Geld zurücküberweisen. Mit Glück bekommst wesentlich mehr geld als bei methode a, mit pech aber garnichts.
Mit viel Pech gar nichts gibt es schonmal nicht.
Glaube bis 500€ gibt es nen gesetzlichen Finderlohnt von 5%.ALles was drüber liegt gibt 3%.
Der Threadersteller ist Schüler und hat eine eigene Wohnung und keine sonderlichen Einkünfte wie er schreibt.
Daher gehe ich mal davon aus, das er Leistungen wie Bafög bekommt und diese bekommt er momentan dann zu unrecht. Sprich er macht sich strafbar wegen Leistungsbetrugs an unserem Staat.
Dass du dich nicht schämst..
Mit viel Pech gar nichts gibt es schonmal nicht.
Glaube bis 500€ gibt es nen gesetzlichen Finderlohnt von 5%.ALles was drüber liegt gibt 3%.
Rückgabe / Rückbuchung nach 14 tagen ohne grund , sollte dem Geschädigten das erst nach 15 tage auffallen ist der gesammte Geldbetrag deiner . Sollte er allerdings vor die 2 wochen zurückbuchen wolen haste 0 für dich .
Ein gesetzlicher Finderlohn steht jemandem zu, der etwas gefunden hat, was ein anderer verloren hat. Bei einer Fehlüberweisung hat aber niemand etwas verloren. Darum besteht auch rechtlich kein Anspruch auf Finderlohn.
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
(1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
(1) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an.
(2) Eine weitergehende Haftung des Besitzers wegen Verzugs bleibt unberührt.
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
(1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.
(2) Der Besitzer einer Sache, die nach § 931 durch Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe veräußert worden ist, kann dem neuen Eigentümer die Einwendungen entgegensetzen, welche ihm gegen den abgetretenen Anspruch zustehen.
Du weißt genau, was ich meineNein ich schäme mich nicht...zumindest nicht dafür, dass mir jemand Geld überweist.
Ups, stimmt, aber trotzdem ist das noch kein Grund. Wie gesagt, vielleicht hat der Kerl 30tägige Zahlungsfristen und ist noch im grünen Bereich, oder der Empfänger hat gerade erst damit begonnen die Mahnung zu schreiben... bis die Sache geklärt ist, dass das Geld bereits unterwegs ist und noch nicht angekommen, dauert es sicher nochmal ne Woche (per Briefweg).Lies seinen Beitrag noch mal.
Der eigentliche Empfänger sieht ja wohl, das seinem Konto noch kein Betrag X gutgeschrieben wurde.