-erledigt-

Das Geld abheben, die Daten des Versenders ermitteln, den kontaktieren, Finderlohn (der würde dann je nach Sympathie und vielleicht auch der Lebensumstände der betreffenden Person von 'ner Kneipentour bis zu einer gewissen Prozentzahl des Geldes variieren) aushandeln und dann bekommt der das Geld zurück. So würde ich handeln und das find ich eigentlich auch angebracht. Einen kleinen Finderlohn hat man sich bei sowas verdient, denke ich.

Das hat man nicht. Man hat einem anderen Menschen Geld gestohlen (zumindest dann, wenn man es ihm nicht zurück gibt, weil er nicht auf den Finderlohnvorschlag eingeht und das komplette Geld zurück will). Und dafür verdient man in der Regel keinen Finderlohn sondern kann vor ein Gericht zitiert werden :).
 
So ein Schwachsinn. Ich hab doch niemandem Geld gestohlen, wenn er das, ob nun irrtümlich oder nicht, direkt an mich überwiesen hat. Hab ich dann auch die Bank überfallen, wenn mir der Automat mal einen 20er statt 'nem 10er ausspuckt? :roll:

Und Erpressung ist das ebenfalls nicht... ich habe nicht gesagt, dass ich das Geld unter keine Umständen wieder hergeben würde, wenn der Versender mir keinen Finderlohn gestatten möchte. Aber wenn ich mal mit dieser Situation konfrontiert wäre, mir also jemand freiwillig meine 20.000€, die irrtümlich bei ihm gelandet sind, weil ich zu doof war, die Konto-Nummer nochmal zu prüfen, wieder zurück bringt... dann hätte er sich in meinen Augen auf jeden Fall einen Finderlohn verdient.
 
So ein Schwachsinn. Ich hab doch niemandem Geld gestohlen, wenn er das, ob nun irrtümlich oder nicht, direkt an mich überwiesen hat. Hab ich dann auch die Bank überfallen, wenn mir der Automat mal einen 20er statt 'nem 10er ausspuckt? :roll:

Und Erpressung ist das ebenfalls nicht... ich habe nicht gesagt, dass ich das Geld unter keine Umständen wieder hergeben würde, wenn der Versender mir keinen Finderlohn gestatten möchte. Aber wenn ich mal mit dieser Situation konfrontiert wäre, mir also jemand freiwillig meine 20.000€, die irrtümlich bei ihm gelandet sind, weil ich zu doof war, die Konto-Nummer nochmal zu prüfen, wieder zurück bringt... dann hätte er sich in meinen Augen auf jeden Fall einen Finderlohn verdient.

Würdest du dich bei ihm melden, würd ich dir recht geben.

Für mich gibts in so einem Fall eigentlich nur zwei möglichkeiten:
Wenig Geld sicher:
Auf nen anderes Konto was viel Zinsen in kurzer zeit bringt, und warten bis sich derjenige meldet und dann sofort zurück überweisen. Damit verwirk ich aber in meinen augen die chance auf einen finderlohn.

Mit Glück viel Geld:
Bei demjenigen melden und ihm das Geld zurücküberweisen. Mit Glück bekommst wesentlich mehr geld als bei methode a, mit pech aber garnichts.

EDIT: Ah sorry, hab im ersten absatz überlesen, das du dich bei ihm meldest. Warum überweist du es dann auf ein anderes Konto?
 
Mit Glück viel Geld:
Bei demjenigen melden und ihm das Geld zurücküberweisen. Mit Glück bekommst wesentlich mehr geld als bei methode a, mit pech aber garnichts.

Mit viel Pech gar nichts gibt es schonmal nicht.
Glaube bis 500€ gibt es nen gesetzlichen Finderlohnt von 5%.ALles was drüber liegt gibt 3%.
 
Mit viel Pech gar nichts gibt es schonmal nicht.
Glaube bis 500€ gibt es nen gesetzlichen Finderlohnt von 5%.ALles was drüber liegt gibt 3%.

Ein gesetzlicher Finderlohn steht jemandem zu, der etwas gefunden hat, was ein anderer verloren hat. Bei einer Fehlüberweisung hat aber niemand etwas verloren. Darum besteht auch rechtlich kein Anspruch auf Finderlohn.

Aber ich wiederhole mich...
 
Dann besteht aber auch Rechtlich kein Anspruch auf das Geld für den "Versender"
Wenn er sich vertippt hat er pech.
Ich krieg ja auch keinen Punkt in Flensburg abgezogen wenn ich an nem Stoppschild nicht halte und später sage das ich es für n Vorfahrtsschild gehalten hab.So hat er halt ne 2 für ne 3 gehalten oder ne 3 für ne 8^^
Dummer vergleich aber is so.
 
Also ich würd das Geld nicht ausgeben sondern es der Bank melden, denn ich denke mal das die Person für die das Geld bestimmt war dieses auch wieder haben will.

Und wenn er weiß das sein Geld überwiesen wurden und nach 1 Woche noch nicht auf seinen Konto ist wird geprüft wo das Geld hin ging und schon musste es abgeben.

Sei einfach ehrlich zu dir selbst und sende das Geld zurück.
 
Der Threadersteller ist Schüler und hat eine eigene Wohnung und keine sonderlichen Einkünfte wie er schreibt.

Daher gehe ich mal davon aus, das er Leistungen wie Bafög bekommt und diese bekommt er momentan dann zu unrecht. Sprich er macht sich strafbar wegen Leistungsbetrugs an unserem Staat.



Ich bin Schüler, habe KEINE eigene Wohnung und bekomme KEIN Bafög.
Rede nicht so einen Müll! :evil:


Gruß Simon

Dass du dich nicht schämst..

Nein ich schäme mich nicht... :LOL: zumindest nicht dafür, dass mir jemand Geld überweist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit viel Pech gar nichts gibt es schonmal nicht.
Glaube bis 500€ gibt es nen gesetzlichen Finderlohnt von 5%.ALles was drüber liegt gibt 3%.


ja glaube ich auch waren 5% aber glaube ohne begrenzung nach oben .

Rückgabe / Rückbuchung nach 14 tagen ohne grund , sollte dem Geschädigten das erst nach 15 tage auffallen ist der gesammte Geldbetrag deiner . Sollte er allerdings vor die 2 wochen zurückbuchen wolen haste 0 für dich .

Soltest du das geld bereis ausgegeben haben binnen der 14 tage haste nen problem , da dies solange noch nicht deins ist , ansonsten keine panik .
 
Rückgabe / Rückbuchung nach 14 tagen ohne grund , sollte dem Geschädigten das erst nach 15 tage auffallen ist der gesammte Geldbetrag deiner . Sollte er allerdings vor die 2 wochen zurückbuchen wolen haste 0 für dich .

Könntest Du auch nur ansatzweise begründen, aus welcher Rechtsnorm sich diese Meinung ergibt? Du bist also der Meinung, dass der Überweiser, der falsch überweist und dann drei Wochen in Urlaub fährt, sein Geld abschreiben muss und es ins Eigentum des unrechtmässigen Empfängers übergeht? Warum?

Marty
 
Ich glaube da verwechselt jemand was mit der Rückbuchungsfunktion bei Einzugsermächtigungen. :roll:
 
Ein gesetzlicher Finderlohn steht jemandem zu, der etwas gefunden hat, was ein anderer verloren hat. Bei einer Fehlüberweisung hat aber niemand etwas verloren. Darum besteht auch rechtlich kein Anspruch auf Finderlohn.

Da mir durch die Forenbewertung natürlich leider anonym mitgeteilt wurde, dass es Quatsch ist was ich oben geschrieben habe, möchte ich darauf noch einmal genauer eingehen.

Die in diesem Fall interessanten Paragraphen des BGB dürften §965 und §971 sein:

§965
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

§971
(1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Im hier geschilderten Fall fällt der Anspruch auf Finderlohn in jedem Fall weg, da der "Finder" seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist. Das wurde ihm im Forum ja auch diverse Male geraten.

Die eigentliche Frage ist aber ob diese beiden Paragraphen überhaupt relevant sind, denn eine "verlorene Sache" gibt es mE gar nicht. Hier im Forum ist ja in der Tat auch noch niemand auf die Idee gekommen, die falsche Überweisung dem Fundbüro zu melden. Tatsächlich kann der Eigentümer des Geldes ja auch zu jedem Zeitpunkt den Besitzer des Geldes ermitteln. Dieser steht auf seinem Kontoauszug. Weiterhin ist dem neuen Besitzer des Geldes klar, dass es nicht für ihn bestimmt war (hat er zumindest hier im Forum so dargestellt). Darum denke ich, dass viel mehr die Paragraphen 985-990 für diese Situation relevant sind:

insbesondere:

§990
(1) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an.
(2) Eine weitergehende Haftung des Besitzers wegen Verzugs bleibt unberührt.

§985
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

§986
(1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.
(2) Der Besitzer einer Sache, die nach § 931 durch Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe veräußert worden ist, kann dem neuen Eigentümer die Einwendungen entgegensetzen, welche ihm gegen den abgetretenen Anspruch zustehen.

Freilich bin ich kein Jurist, aber aus diesen Paragraphen ist mE sehr klar zu erkennen, dass sowohl auf das Geld als auch auf einen Finderlohn kein Anspruch besteht.

Nehmen wir mal folgendes an: Ich überweise beispielsweise Amazon statt dem eigentlichen Rechnungsbetrag von 100€ versehentlich 1000€. Natürlich muss Amazon mir die zuviel gezahlten 900€ herausgeben und kann dafür keinen Finderlohn verlangen. Ich müsste Amazon maximal die entstandenen Aufwendungen ersetzen. Genau ein solcher Fall liegt bei einer fehlerhaften Überweisung mE auch vor.

Ich habe allerdings zu diesem Sachverhalt keine Gerichtsurteile gefunden und lassen mich auch gerne eines besseren belehren. Allerdings nach Möglichkeit nicht per Forenbewertung sondern durch öffentliche (und hoffentlich einigermaßen sinnvolle) Diskussion in diesem Thread.
 
Nein ich schäme mich nicht... :LOL: zumindest nicht dafür, dass mir jemand Geld überweist.
Du weißt genau, was ich meine ;) Diese dämliche, zur Provokation ausgelegte Aussage bestärkt mich nur in meiner Annahme, dass du ein Troll bist, der nur ein blödes Geschichtchen erzählt, an dem sich ein Forum mal wieder aufreiben kann.

Und falls nich: Ich hoff, deine Eltern kriegen mit, wie unmoralisch du bist und versohlen dir mal so richtig den Arsch ;)
 
Hallo

wenn ich ganz ehrlich bin glaube ich der Sache nicht. Weil ich denke der das Geld bekommen sollte hätte sich schon lange bei dem Versender gemeldet und gesagt das er das Geld noch nicht bekommen hat usw.
 
Woher soll er wissen, dass das Geld noch nicht angekommen ist? Er wartet ja nicht auf irgendeine Ware oder ähnliches, die kommen müsste. Vielleicht wartet er auf ein Schreiben als Bestätigung, aber die dauern in der Regel auch länger.
 
Lies seinen Beitrag noch mal. ;)

Der eigentliche Empfänger sieht ja wohl, das seinem Konto noch kein Betrag X gutgeschrieben wurde.
 
Hallo

na ja egal ich finde es halt nur schade das Menschen so schlecht sein können wie der. Also ich hätte das Geld nicht für mich behalten ganz ehrlich.
 
Lies seinen Beitrag noch mal. ;)

Der eigentliche Empfänger sieht ja wohl, das seinem Konto noch kein Betrag X gutgeschrieben wurde.
Ups, stimmt, aber trotzdem ist das noch kein Grund. Wie gesagt, vielleicht hat der Kerl 30tägige Zahlungsfristen und ist noch im grünen Bereich, oder der Empfänger hat gerade erst damit begonnen die Mahnung zu schreiben... bis die Sache geklärt ist, dass das Geld bereits unterwegs ist und noch nicht angekommen, dauert es sicher nochmal ne Woche (per Briefweg).