-erledigt-

Meiner Meinung nach sollte man da nicht lange fackeln und ehrlich sein.

Würde mir so ein Patzer passieren und es ist halt einfach möglich, dass einem soetwas passiert, dann wäre ich auch überglücklich wenn sich der Empfänger bei mir melden würde. Bei einer 5-stelligen Summe sollte es wohl keine Probleme darstellen mit dem Absender eine Art "Finderlohn" auszuhandeln, du wirst mit Sicherheit mit genug Geld aus der Sache nach Hause gehen ;)
Ich würde an deiner Stelle den Absender einfach mal telefonisch kontaktieren o.ä.!

Das ist nur ein Rat, aber bedenke doch nur mal so etwas würde dir passieren...

Grüße
 
Naja, ich verlasse mich lieber auf die Aussage von jemandem, der das jahrelang studiert hat, geprüft wurde und Erfahrung auf dem Gebiet hat, als auf jemanden, der halt mal ein Gesetz durchliest.
Du sollst Dich auch nicht auf meine Aussagen verlassen. Ich schrieb deshalb bei meiner Vermutung auch "könnte sich strafbar gemacht haben" und "meine Meinung". Am Ende würde das auch nicht Dein "fachmann" entscheiden, sondern ein Richter. Und der kann ein Gesetz wieder ganz anders interpretieren.

Ich finde es nur nicht ideal, in einer Diskussion eine Meinung eines anderen damit zu kommentieren "Deine Meinung ist falsch, ich habe einen Anwalt gefragt, der sagt, das stimmt nicht!". Eine weitere Begründung gibt es nicht. Keine Antwort, warum §242 oder $246 nicht einschlägig sein sollten Deiner Meinung nach. Nein, das einzige Argument ist "mein Anwalt hat gesagt, das stimmt nicht." Diskussionsende.

Aber OK, bevor ich das nächste Mal meine Meinung kundtun werde, werde ich mich selbstverständlich bei einem Anwalt versichern dass diese, meine Meinung, auch gesetzeskonform ist. Dann musst Du deinen Anwalt nicht kontaktieren, bevor Du postest.

Marty
 
Der Threadersteller ist Schüler und hat eine eigene Wohnung und keine sonderlichen Einkünfte wie er schreibt.

Daher gehe ich mal davon aus, das er Leistungen wie Bafög bekommt und diese bekommt er momentan dann zu unrecht. Sprich er macht sich strafbar wegen Leistungsbetrugs an unserem Staat.
 
Der Threadersteller ist Schüler und hat eine eigene Wohnung und keine sonderlichen Einkünfte wie er schreibt.

Daher gehe ich mal davon aus, das er Leistungen wie Bafög bekommt und diese bekommt er momentan dann zu unrecht. Sprich er macht sich strafbar wegen Leistungsbetrugs an unserem Staat.

Hmm, das kann ich mir nicht vorstellen, denn das Geld gehört ihm ja nicht 8O

Gruß,
Illu
 
Hmm, das kann ich mir nicht vorstellen, denn das Geld gehört ihm ja nicht 8O

Gruß,
Illu

Noch nicht aber wenn er es sich zu eigen macht bzw. der Eigentümer es nicht zurück haben will, ist es Vermögen das er anzugeben hat, bzw. davon zu leben hat bis er wieder unter die Sozialgrenze fällt.
 
8.1 Stornobuchung vor Rechnungsabschluss
Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht werden (z. B.
wegen Irrtums, Schreibfehlers, Kündigung des Überweisungsvertrages),
darf die Sparkasse bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch einfache
Buchung rückgängig machen (Stornobuchung), soweit ihr ein Rückforderungsanspruch
gegen den Kunden zusteht.

wenn also bis heute 0 uhr nix passiert isses deine kohle ;) rechnungsabschluss is immer aufn 31 bei ner bank (daher kommen auch immer die kontoführungsgebühren auf den tag)
 
wenn also bis heute 0 uhr nix passiert isses deine kohle ;) rechnungsabschluss is immer aufn 31 bei ner bank (daher kommen auch immer die kontoführungsgebühren auf den tag)
Meine Bank macht das z.B. quartalsweise. Andere Banken jährlich. Und selbst nach dem Rechnungsabschluss geht das noch, schau mal in die AGB Deiner Bank.

Marty
 
Ich will nicht asozial klingen, aber das ICH mich melden soll... näää :ugly:
Aber wenn ich was von ihm oder der Bank was höre dann bekommt er es natürlich zurück... nur ich frag mich... bei so ner Menge Geld... warum hat er sich noch nicht gemeldet?!

Und wenn das Geld jetzt einfach mal mit dem laufe der Zeit weg währe...
Mal schaun...

Ein Bekannter von mir hatte das auch mal. Monatlich über 2000 Euro erhalten (Lohn) für Arbeit die er ganricht geleistet hat. Er hat sich daraufhin mal schlau gemacht.

Wenn das Geld auf deinem Konto ist und du es schon abgehoben hast, hat der eigentliche Empfänger pech gehabt. Du darfst das Geld behalten und für dich beanspruchen.

Ich an deiner Stelle würde mit dem Versender Kontaktaufnehmen und einen Deal vereinbaren da ja auch das Geld hättest abheben können...

Hier noch mal ne kurze Info dazu:
https://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/2008/5/26/news-49872905/detail.html

Man beachte den fettgedruckten Text!

Laut dem ersten Absatz braucht die Bank das Geld nicht erstatten und du kannst/darfst das Geld auch ausgeben. Dir kann eigentlich nichts passieren.


MFG
Papenburger
 
Dennoch gehört ihm das Geld nicht; ich würde es zurückerstatten (und ich würde die Geldbörse in allen drei Fällen abgeben mit dem Inhalt, den ich vorgefunden habe).
Nur weil etwas erlaubt ist, ist es noch lange nicht rechtens. Ich schätze mein soziales Verhalten über jeden Geldbetrag, denn ich verkaufe meine Seele nicht.
 
Nur mal so als gedanklicher Anstoss: Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der eine oder andere bei so Summen ein paar Euros investieren würde, um dich zu finden (vorausgesetzt mal, dein Geschichtchen ist wahr).
Man sollte sich immer gut überlegen, mit wem man Ärger will, erstrecht, wenn es um Geld geht..

Dass du dich nicht schämst..
 
Kenne Leute mit denen ist schon bei 10€ nicht zu scherzen, zumindest wenns um Schulden geht.

Sobald derjenige mitbekommt, das sein Geld beim falschen ist, wird es nicht mehr lustig.

Würde das an deiner Stelle lieber seriös klären.
 
Für mich gibts da keine Überlegung: Ich würde zu meiner Bank gehen und die sollen die Kohle zurück schicken.
ich wäre im umgekehrten Fall ja auch froh, wenn es jemand tun würde
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du einen anderen Text als ich auf dem Bildschirm? Wo steht das?

Ich glaube er möchte sich auf diesen Absatz beziehen:

Eine Bank kann nicht haftbar gemacht werden, wenn eine Internet-Überweisung wegen einer falschen Kontonummer einem falschen Empfänger gutgeschrieben wird. Das macht das Amtsgericht München in einem gestern veröffentlichten Urteil deutlich ( Aktenzeichen 222 C 6417/07 ).
 
Das Geld abheben, die Daten des Versenders ermitteln, den kontaktieren, Finderlohn (der würde dann je nach Sympathie und vielleicht auch der Lebensumstände der betreffenden Person von 'ner Kneipentour bis zu einer gewissen Prozentzahl des Geldes variieren) aushandeln und dann bekommt der das Geld zurück. So würde ich handeln und das find ich eigentlich auch angebracht. Einen kleinen Finderlohn hat man sich bei sowas verdient, denke ich.
 
Das Geld abheben, die Daten des Versenders ermitteln, den kontaktieren, Finderlohn (der würde dann je nach Sympathie und vielleicht auch der Lebensumstände der betreffenden Person von 'ner Kneipentour bis zu einer gewissen Prozentzahl des Geldes variieren) aushandeln und dann bekommt der das Geld zurück. So würde ich handeln und das find ich eigentlich auch angebracht. Einen kleinen Finderlohn hat man sich bei sowas verdient, denke ich.

Gibts dafür nicht nen begriff? Erpressung?