-erledigt-

wenn du glück hast, meldet er sich nicht ^^


ja ganz bestimmt, ihm wird niemals auffallen das ihm 30 K Euro fehlen, nichtmal dann wenn der Empfänger sein Geld haben will.... oder vielleicht wird er sie einfach nicht zurückhaben wollen, klingt beides sehr plausibel wenn man mal drüber nachdenkt :ugly:
 
Was wäre dann ein guter Ausgang ? [...]

Ich fände ein guter Ausgang wäre es, wenn der Wirtschaftprüfer sein Geld zurückbekommt und Affe einen netten Finderlohn ;)

So lernt der Versender, dass nächste mal genauer hinzuschauen an wen er sein Geld überweist und Affe hat auch auch noch ein Stück von dem Kuchen abbekommen :ugly:

Ich muss ehrlich sagen ich wüsste in so einer Situation nicht direkt was ich machen soll, denn von so einer großen Menge Geld wage ich ansonsten wohl nicht einmal zu träumen.

Andererseits müsste ich mir vorstellen, wie es mir wohl gehen würde, wenn mein Geld auf dem falschen Konto gelandet wäre.
Aber jedenfalls würde ich mich direkt nach bemerken des Fehlers bei dem fälschlichen Empfänger melden (auf welche Weise auch immer) und wäre schon froh, wenn er es noch nicht "verprasst" hätte.

Ich bin auf jedenfall schon sehr gespannt, wie die ganze Geschichte ausgeht.

Gruß,
Illu
 
ich find Finderlohn ist was für ehrliche Finder

Ja gut, da magst du Recht haben, trotzdem fände ich es wäre ein schöner Ausgang weil sich dann beide ein bisschen freuen können.

Der Versender darüber, dass das Geld noch nicht ausgegeben ist und der Empfänger über ein bisschen mehr auf dem Konto :ugly:

Gruß,
Illu
 
a) Ich finde eine Brieftasche mit 10.000 Euro Inhalt, ansonsten keinerlei persönliche Papiere, nichts. Kein Zettel, kein Name, keine Adresse

b) Ich finde eine Brieftasche mit 10.000 Euro Inhalt. Außerdem: Ein Ausweis einer alten Dame, ihr Rentnerausweis, Schwerbehindertenausweis, Monatsticket für den Bus, Fotos ihrer Enkelkinder, Rabattkarten vom Supermarkt

c) Ich finde eine Brieftasche mit 10.000 Euro Inhalt. Außerdem: Ein Ausweis eines Herren mittleren Alters. Visitenkarten mit Aufdruck "Anwalt" / "Professor" / (sucht Euch was gut verdienendes aus, meinetwegen auch den Wirtschaftsprüfer), Kfz-Schein für einen dicken Schlitten, 4-6 Kreditkarten, Quittung über ein Paar Schuhe für 500,- Euro

A : Zum Fundbüro und hoffen das sich keiner meldet.

B : Es der Dame zukommen lassen.

C : Zum Fundbüro bringen damit der Kerl einem nicht um den Finderlohn bescheisst.


Zum eigentlich Fall:
Ich würde erstmal mich im Fundbüro erkundigen wie das gehandhabt wird damit ich wenigstens einen Finderlohn kriege.
 
Ja gut, da magst du Recht haben, trotzdem fände ich es wäre ein schöner Ausgang weil sich dann beide ein bisschen freuen können.

du bist zu gut für diese Welt :mrgreen:

am schönsten wäre es gewesen wenn er die 30 K unaufgefordert zurück geschickt hätte und der Wirtschaftsprüfer das gut findet und sich nicht lumpen läßt und mal 2 K Finderlohn springen läßt


Aloha :biggrin:
 
am schönsten wäre es gewesen wenn er die 30 K unaufgefordert zurück geschickt hätte und der Wirtschaftsprüfer das gut findet und sich nicht lumpen läßt und mal 2 K Finderlohn springen läßt

Au ja, das wäre auch schön gewesen :love:...
ich glaube so langsam verstehn wir uns :ugly:

Vielleicht sollten wir Daily - Soap - Drehbuchautoren werden 8O
 
Au ja, das wäre auch schön gewesen :love:...
ich glaube so langsam verstehn wir uns :ugly:

Vielleicht sollten wir Daily - Soap - Drehbuchautoren werden 8O

auja das machen wir, da gibts dann nur gut gelaunte Menschen, die nicht wegen jeden Mist rummuffeln

und alle können Lesen und verstehen nicht jeden Mist falsch, und weil sie nicht jeden Mist falsch verstehen geben sie dann auch nicht tonnenweise annonyme rote Popel ab, natürlich auch weil sie den Mut haben zu ihrer Person zu stehen und sich nicht hinter der Annonymität verstecken müssen

Ausserdem gibt es nur Menschen die sich und anderen keinen Streß machen, niemanden übervorteilen und auch gönnen können

Aloha ;)
 
@Illu: Dafür bekommt er doch jetzt Zinsen ^^

Ach ja, und nicht zu vergessen :
Auch Zinseszins wenn es noch länger dauern sollte :mrgreen:

Aber Neeeeiiin....
das macht doch meine ganze schöne "heile Welt Geschichte" kaputt ;)

Aber was soll's...
Disney hat mir schließlich auch unrealistische Vorstellungen von Liebe vermittelt :roll:

Gruß,
Illu
 
da könnt ich mich grad mal wieder tierisch aufregen:
Du wünscht jemandem nen "kleinen Schaden", weil jemand anders nen Fehler gemacht hat?


Naja, wenn man Geld, von dem man genau weiß, dass es einem nicht gehört, von seinem Konto nimmt, um es "zur Seite zu schaffen" und zwar zum Zweck sich daran zu bereichern (also: Zinsen einzustreichen), dann finde ich das nicht besonders ehrenhaft. Vielleicht gibt es sogar Gesetze, die solche Sachverhalte thematisieren.

Zu der Forderung nach Finderlohn: Um einen Finderlohn zu erhalten wäre es wichtig etwas zu finden, was auch verloren wurde. Das Geld, das auf ein falsches Konto gelangte wurde aber gar nicht verloren. Derjenige, der es überwiesen hat, weiß genau wo es ist - es steht nämlich auf seinen Kontoauszügen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass hier irgendein Anspruch auf Finderlohn besteht.
 
Durch das Wegschaffen auf ein Tagesgeldkonto könnte er sich auch eines Diebstahls strafbar gemacht haben. §242 StgB hört sich schwer danach an. Etwas ausführlicher ist das auf Wikipedia beschrieben. Da er kein zuerst kein Gewahrsam gebrochen hat, könnte man auch nur von einer Unterschlagung ausgehen, vgl. §246 StgB. Durch das Wegüberweisen könnte es aber doch zum Diebstahl geworden sein.

Marty
 
@Marty das hört sich schwer nicht danach an. Er hat nichts geklaut :!: Er hat es auch nicht weggeschafft, damit es weg ist und er alles einsacken kann. Er kassiert lediglich Zinsen. Es wurde ihm ja außerdem quasi aus Versehen "geliehen".
Ich frage mich wirklich, wo hier denn der Tatbestand einer Straftat erfüllt sein soll. Moralisch mag das zwar nicht einwandfrei sein, aber es besteht sicher keine Pflicht dem anderen hinterherrennen zu müssen, dass er auch ja sein Geld wiederbekommt.
Schließlich bekommt er es ja zurück, wenn er sich meldet.

Hab' grad auch mal einen befreundeten Anwalt gefragt, seiner Auffassung nach macht man sich damit nicht strafbar, stimmt also mit der Aussage des Anwalts des TS überein. Soviel sei hier zu unseren Hobbyjuristen gesagt :roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal was anderes...

Also Name und Kontonr passen nicht zusammen.
Sein Name (Auch als Empfänger!) und meine Kontonr.
[...]

Er war also der Versender und sollte wohl auch der Empfänger sein
(wenn das nicht auch noch schief gelaufen ist)...
sei es jetzt ne Privatentnahme aus der Firma oder was auch immer...
aber wenn er auch der Empfänger sein sollte, hätte er dann nicht schon längst merken müssen, dass irgendwas nicht so ganz funktioniert hat bei der Überweisung :think:

Ich meine, er muss sich doch wundern, dass das Geld auf seinem anderen Konto net ankommt - und nicht irgendein anderer (Empfänger) muss sich erst melden damit er seinen Fehler bemerkt.

Oder bin ich jetzt schon total verwirrt durch dieses ganze hin und her? 8O

Gruß Illu
 
Meinen Großeltern ist einmal etwas ähnliches passiert. Kurze Zeit darauf stand die Kripo vor der Haustür. Ein Betrüger hat mit einem gefälschten Scheck das Geld auf deren Konto überweisen lassen. Warum er das gemacht hat und woher er deren Kontodaten hatte, ist bis heute ungeklärt.

P.S. Das Ganze hat sich in den 60ern abgespielt.

Gefälscht war der mit Sicherheit nicht, der ist wahrscheinlich nur geplatzt weil der nicht gedeckt war. ;)

Und nun zum Threadersteller....

Es liegt an Dir, also ich würde mir den Betreff angucken, ne Weile abwarten, und wenn nichts kommt das Geld behalten, was willste sonst machen... ;:ugly:
 
@Marty das hört sich schwer nicht danach an. Er hat nichts geklaut :!: Er hat es auch nicht weggeschafft, damit es weg ist und er alles einsacken kann.
Was er im Zweifel beweisen müsste. Seine Kenntniss, dass das Geld nicht ihm gehört, und sein aktives Beiseiteschaffen lässt da evtl. auch andere Schlüsse zu.

Wenn ich bei Dir zu Besuch bin und aus Versehen meine Geldbörse liegen lasse und Du dann das Geld aus der Börse nimmst und bei Dir aufs Konto einzahlst, dann könnte man schon auf andere Ideen kommen. Nicht, wenn Du die Börse einfach einschliesst, bis ich mich melde.

Er kassiert lediglich Zinsen. Es wurde ihm ja außerdem quasi aus Versehen "geliehen".
Nein, es wurde ihm aus Versehen übergeben. Deshalb hat er ja auch "kein Gewahrsam gebrochen". Dazu hätte er es aktiv dem anderen wegnehmen müssen. Bei einer Unterschlagung muss man das aber nicht. Unterschlagen kann man auch Dinge, die man ausgehändigt bekommen hat. Auch Dinge, die wertlos sind.

Was stimmt nach Deiner Meinung an §246 StgB nicht?

Ich frage mich wirklich, wo hier denn der Tatbestand einer Straftat erfüllt sein soll. Moralisch mag das zwar nicht einwandfrei sein, aber es besteht sicher keine Pflicht dem anderen hinterherrennen zu müssen, dass er auch ja sein Geld wiederbekommt.
Nein, es besteht aber deshalb noch lange nicht das Recht, mit den Dingen nach eigenem Ermessen zu verfahren.

Hab' grad auch mal einen befreundeten Anwalt gefragt, seiner Auffassung nach macht man sich damit nicht strafbar, stimmt also mit der Aussage des Anwalts des TS überein. Soviel sei hier zu unseren Hobbyjuristen gesagt :roll:
Ich persönlich muss meine Aussagen nicht mit "ich habe einen Fachmann gefragt" untermauern. Ich bin in der Lage ein Gesetz zu lesen und interpretiere das dann. Dann können wir darüber diskutieren. Dieses Argument "Du bist nur Hobbyjurist, ICH habe einen richtigen Anwalt gefragt!" beendet doch jede Diskussion.

Wir sollten so etwas demnächst einfach nicht mehr diskutieren, wir schicken beide unsere Horden "befreundeter" Anwälte zusammen in die Kneipe, und die erzählen uns dann später, wer Recht hatte. So funktionieren hier anscheinend Diskussionen.

Marty

PS: Gerade mal in meinen Bank AGB geschaut und mit anderen verglichen. Da steht:
8.1 Stornobuchung vor Rechnungsabschluss
Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht werden (z. B.
wegen Irrtums, Schreibfehlers, Kündigung des Überweisungsvertrages),
darf die Sparkasse bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch einfache
Buchung rückgängig machen (Stornobuchung), soweit ihr ein Rückforderungsanspruch
gegen den Kunden zusteht.
Es könnte also passieren, dass die Bank das Geld einfach so wieder zurückbucht, sobald sie von dem Fehler weiß. Dann wird ein Konto wohl ganz schwer in die Miesen geraten und Sollzinsen produzieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich muss meine Aussagen nicht mit "ich habe einen Fachmann gefragt" untermauern. Ich bin in der Lage ein Gesetz zu lesen und interpretiere das dann. Dann können wir darüber diskutieren. Dieses Argument "Du bist nur Hobbyjurist, ICH habe einen richtigen Anwalt gefragt!" beendet doch jede Diskussion.

Wir sollten so etwas demnächst einfach nicht mehr diskutieren, wir schicken beide unsere Horden "befreundeter" Anwälte zusammen in die Kneipe, und die erzählen uns dann später, wer Recht hatte. So funktionieren hier anscheinend Diskussionen.

Naja, ich verlasse mich lieber auf die Aussage von jemandem, der das jahrelang studiert hat, geprüft wurde und Erfahrung auf dem Gebiet hat, als auf jemanden, der halt mal ein Gesetz durchliest. Das heißt zwar nicht unbedingt, dass man mit letzteren nicht diskutieren soll/kann, sondern nur noch mit Anwälten ... aber das heißt für ebenjene Hobbyjuristen auch, dass diese nicht meinen sollten, sie hätten immer und grundsätzlich Recht, auch wenn jemand anderes das anders sieht. Weil so kann man dan auch nicht diskutieren.