So so, der Herr hat seinen Anwalt gefragt. Schön. Wofür dann der Thread?![]()
Das frag ich mich jetzt aber auch.
Die moralischen Aspekte will er ja auch nicht hören... sehr komisch
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
So so, der Herr hat seinen Anwalt gefragt. Schön. Wofür dann der Thread?![]()
Vielleicht glaubt er ja, das wir ihn nun cool finden und neidisch werden.![]()
Seit ihr neidisch oder was?![]()
Und... ich bin volljährig
Und... wenn das Geld weg ist ist es weg. Da gibts nichts dran zu nagen, auch nicht mit Paragraph §812 BGB nicht. Hab vorhin nochmal meinen Anwalt angerufen.

Also so richtig kann ich das alles nicht glauben. Wer plötzlich einen so hohen Betrag auf dem Konto hat, da wird doch die Bank ganz schnell anrufen, weil die denken, da können se noch irgendein Sparmodell verkaufen.
Ja aber nicht bei jungen Leuten die chronisch pleite sind. Da fällt es normalerweise auf, wenn plötzlich so viel Geld aufm Konto ist.Ich denk mal, dass häufiger so ein Betrag überwiesen wirdZumindestens bei ner größeren Bank
![]()
Freu dich drüber, aber das interessiert hier wohl keinen wie alt du bist.
Ich bin 23 und meine Eltern würden mir trotzdem einen Vogel zeigen. Grade wenn ich zu hause wohne (wovon ich einfach mal ausgehe, als Schüler bzw. FSJler).
Im 812 geht es um ungerechtfertigte Bereicherung. Was, wenn die Bereicherung nicht mehr existent ist. Stellen wir uns mal vor, er kauft sich und der gesamten Schule davon ein Eis. Keine Bereicherung mehr, kein 812 mehr. Andere Meinungen?Jop, mit § 812 BGB kann man sein Geld wieder zurückfordern, hatte so einen ähnlichen Fall mit dem gleichen Paragraphen vor 3 Stunden in meinem Colloquium dranDa gings zwar nicht um Geld, aber dürfte wohl trotzdem genauso anwenbar sein.
Es ging aber nicht darum, ob die Eltern ihm einen Vogel zeigen oder auch nicht.
Sondern vielmehr um die Frage, ob die Eltern noch haften wenn der Sohnemann
'scheisse' baut.![]()
Andere Meinungen?
OK, 2, setzenJa, er kann sich wegen §819I nicht mehr auf die Entreicherung berufen: Er wusste, dass das Geld ihm eigentlich nicht zusteht, daher haftet er auch verschärft.
Genau. Ich find' es lustig, dass immer wieder erwähnt wird, dass man es nicht mehr zurückholen kann, wenn es nicht mehr da ist. Da ist was Wahres dran, aber nur wenn man vorhat sein weiteres Leben an der Armutsgrenze und ohne Einkommen zu leben.Ja, er kann sich wegen §819I nicht mehr auf die Entreicherung berufen: Er wusste, dass das Geld ihm eigentlich nicht zusteht, daher haftet er auch verschärft.