-erledigt-

Seit ihr neidisch oder was? :mrgreen:

Dieser "5-stellige" Betrag mag zwar auf kurze Zeit schön sein, aber mal erlich, wie lange bleibt der 5-stellig? :roll:
Wenn man dann noch rechnet, dass man von dem 5-stelligen Betrag ein paar tausend Euro für etwas Gehirn ausgeben muss...

Und... ich bin volljährig

Freu dich drüber, aber das interessiert hier wohl keinen wie alt du bist.

Und... wenn das Geld weg ist ist es weg. Da gibts nichts dran zu nagen, auch nicht mit Paragraph §812 BGB nicht. Hab vorhin nochmal meinen Anwalt angerufen.

Na dann freu dich wenn dein Anwalt das sagt. Mach dir ein schönes Leben und verschon uns mit deinen Posts...
So Wirtschaftsprüfer haben sicher genug Geld um ein Kopfgeld auf dich auszusetzen :LOL:


Ich würd ja lachen wenn der deine Posts hier zufällig liest und sich deshalb meldet.


Ich hab seit dem ersten Post hier im Therad so ein Gefühl (welches ich am 1. April auch immer habe...) :ugly:
 
Also so richtig kann ich das alles nicht glauben. Wer plötzlich einen so hohen Betrag auf dem Konto hat, da wird doch die Bank ganz schnell anrufen, weil die denken, da können se noch irgendein Sparmodell verkaufen.
 
Also so richtig kann ich das alles nicht glauben. Wer plötzlich einen so hohen Betrag auf dem Konto hat, da wird doch die Bank ganz schnell anrufen, weil die denken, da können se noch irgendein Sparmodell verkaufen.

Ich denk mal, dass häufiger so ein Betrag überwiesen wird ;) Zumindestens bei ner größeren Bank ;)
 
Wie is das denn eigentlich mit den steuerlichen Aspekten?
So ein "hoher" Geldeingang muss doch sicher in der Steuererklärung aufgeführt werden... :think:
 
Freu dich drüber, aber das interessiert hier wohl keinen wie alt du bist.

Falsch. Die blinde Lust seinen Diskussionspartner fertig zu machen darf nicht dazu führen, dass man die Diskussion selbst nicht mehr verfolgt. Sonst schreibt man so einen Bullshit.
Wenn hier Leute fragen "was sagen deine Eltern dazu?", dann ist "ich bin über 18 und kann das selbst entscheiden" eine ziemlich passende Antwort.
 
Ich bin 23 und meine Eltern würden mir trotzdem einen Vogel zeigen. Grade wenn ich zu hause wohne (wovon ich einfach mal ausgehe, als Schüler bzw. FSJler).
 
@TS mich würde der weitere Verlauf der Sache schon interessieren, also wenn's was neues gibt, dann meld' dich mal ^^

Ich würd' wohl wie flashas auf Finderlohn hoffen.
Das Geld kurzfristig auf ein Tagesgeldkonto etc. zu packen halte ich aber für eine Lösung, die durchaus OK ist. Man kann das Geld zurückzahlen und macht bei so 'ner Summe trotzdem fairen Gewinn.
 
Ich bin 23 und meine Eltern würden mir trotzdem einen Vogel zeigen. Grade wenn ich zu hause wohne (wovon ich einfach mal ausgehe, als Schüler bzw. FSJler).

Es ging aber nicht darum, ob die Eltern ihm einen Vogel zeigen oder auch nicht.
Sondern vielmehr um die Frage, ob die Eltern noch haften wenn der Sohnemann
'scheisse' baut. ;)
 
Jop, mit § 812 BGB kann man sein Geld wieder zurückfordern, hatte so einen ähnlichen Fall mit dem gleichen Paragraphen vor 3 Stunden in meinem Colloquium dran ;) Da gings zwar nicht um Geld, aber dürfte wohl trotzdem genauso anwenbar sein.
Im 812 geht es um ungerechtfertigte Bereicherung. Was, wenn die Bereicherung nicht mehr existent ist. Stellen wir uns mal vor, er kauft sich und der gesamten Schule davon ein Eis. Keine Bereicherung mehr, kein 812 mehr. Andere Meinungen?

Es ging aber nicht darum, ob die Eltern ihm einen Vogel zeigen oder auch nicht.
Sondern vielmehr um die Frage, ob die Eltern noch haften wenn der Sohnemann
'scheisse' baut. ;)

Eltern haften für Ihren Sohnemann grundsätzlich nie, sie haften nur für eigene Vergehen. Das könnte eine unterlassene Aufsichtspflicht sein. Die würde aber jeder Richter schon bei 16-jährigen ablehnen.

Marty
 
Ja, er kann sich wegen §819I nicht mehr auf die Entreicherung berufen: Er wusste, dass das Geld ihm eigentlich nicht zusteht, daher haftet er auch verschärft.
Genau. Ich find' es lustig, dass immer wieder erwähnt wird, dass man es nicht mehr zurückholen kann, wenn es nicht mehr da ist. Da ist was Wahres dran, aber nur wenn man vorhat sein weiteres Leben an der Armutsgrenze und ohne Einkommen zu leben.
 
Eigentlich find ich diesen Thread ganz und gar nicht "erledigt", sondern irgendwie hochinteressant, psychologisch und menschlich gesehen.

Natürlich hab ich mich zunächst auch moralisch empört über das Verhalten und mit rotem Renommee um mich geschmissen *grins*

Aber dann dachte ich, man muß sich einfach mal fragen, woher diese überdurchschnittlich hohe Bereitschaft zur Ehrlichkeit in diesem Fall kommt. Und das dürfte ja einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Nachvollziehbarkeit der Fehlbuchung haben.

Alternativ sollte sich nämlich jeder, der behauptet, NATÜRLICH alles rückgäng machen zu lassen, die klassische Frage nach der gefundenen Brieftasche stellen.
Und, um dem ganzen noch das Krönchen aufzusetzen, 3 verschiedene Möglichkeiten:

a) Ich finde eine Brieftasche mit 10.000 Euro Inhalt, ansonsten keinerlei persönliche Papiere, nichts. Kein Zettel, kein Name, keine Adresse

b) Ich finde eine Brieftasche mit 10.000 Euro Inhalt. Außerdem: Ein Ausweis einer alten Dame, ihr Rentnerausweis, Schwerbehindertenausweis, Monatsticket für den Bus, Fotos ihrer Enkelkinder, Rabattkarten vom Supermarkt

c) Ich finde eine Brieftasche mit 10.000 Euro Inhalt. Außerdem: Ein Ausweis eines Herren mittleren Alters. Visitenkarten mit Aufdruck "Anwalt" / "Professor" / (sucht Euch was gut verdienendes aus, meinetwegen auch den Wirtschaftsprüfer), Kfz-Schein für einen dicken Schlitten, 4-6 Kreditkarten, Quittung über ein Paar Schuhe für 500,- Euro

Nette Klischeebeispiele, ich weiß. Trotzdem sollte sich jeder hier die Frage stellen, ob er die Brieftasche in allen 3 Fällen samt Inhalt zum Fundbüro bringen würde...

Dann können wir ja mal weiter diskutieren... :mrgreen:
 
a) würde ich zur Polizei bringen
b) würde ich zur alten Dame nach Hause bringen
c) würde ich den Kerl anrufen und ihn fragen was ihm seine Brieftasche wert ist :evil:

@ eigentliches Topic: ich würde einfach mal den Typen anrufen und fragen was das mit dem Geld auf sich hat. Dann halt sagen bisschen Finderlohn sollte da ja schon bei rausspringen, 500€ oder so wäre wohl angebracht, dann davon schön feiern gehen und ein gutes Gewissen haben

Oder wenn man kein gewissen hat, den Betrag abheben und versaufen, verzocken, mit Hu*** durchbringen, Luxusurlaub machen oder sonst was. Dafür in Kauf nehmen dass ich den Betrag in einem Gerichtsverfahren aberkannt krieg und samt Gerichtskosten, evtl. Bußgeld (heißt das so, ne oder?) zurück zahlen muss.

oder ich verzieh mich in die Südsee wenn der Betrag reicht 8)