News Berliner Verwaltungsgericht: Schule muss Raum für Muslime zum Gebet ...

Der zu Rate gezogene Islamwissenschaftler war da anderer Meinung. Und sowohl dem, als auch dem Gericht spreche ich jetzt einfach mal mehr Weit- und Einsicht zu als dir.
Ich hab oben die Gebetszeiten gepostet, man sieht eindeutig, dass vor(ca. 6:30 im Moment) und nach der Schule gebetet werden soll, bzw. in der MIttagspause (ca. 13:30). Seltsam, oder? :roll:
Wenn die Zeit verpasst wird muss es nachgeholt werden.
 
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Ich hab oben die Gebetszeiten gepostet, man sieht eindeutig, dass vor und nach der Schule gebetet werden soll, bzw. in der MIttagspause. Seltsam, oder? :roll:
Wenn die Zeit verpasst wird muss es nachgeholt werden.

Hm. Dann bist du auf diesem Gebiet innerhalb der letzten 5 bis 10 Minuten wohl kundiger geworden als der Islamwissenschaftler während seines gesamten Studiums. Respekt. Ich kann mir vorstellen, dass die Sachverständigen vor Gericht echt was drauf haben... und du hast ihn einfach mal in 5 Minuten auf seinem Fachgebiet überflügelt. Dir steht eine blühende Zukunft bevor. :roll:
 
Hm. Dann bist du auf diesem Gebiet innerhalb der letzten 5 bis 10 Minuten wohl kundiger geworden als der Islamwissenschaftler während seines gesamten Studiums.
Man muss schon etwas offen für andere Kulturen sein, wenn man damit tagtäglich zu tun hat. Im Sommer heisst es um 4Uhr aufstehen, um zu beten, ist vllt auch schwierig.
Mal im ernst, andere haben damit nicht solche Probleme wie er und selbst für einen Muslim ist das seltsam, auch wenn ein Muslim ihm das Nachholen des Gebets zu billigen muss.

Respekt. Ich kann mir vorstellen, dass die Sachverständigen vor Gericht echt was drauf haben...
Ist jetzt ein anderes Thema, aber davon könnte ich Dir ein Lied singen.
 
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Worauf willst du überhaupt hinaus? Hast du noch Argumente oder schreibst du nur noch irgendwas, was zu den passt, was ich geschrieben habe?!

Deine Beiträge haben in sich wenig zusammenhang und im Bezug zur Diskussion auch nicht wirklich. Er ist gläubig und will einfach nur beten. Lass ihn doch. Es soll auch Leute geben, die glauben, ohne ihre Tasse Kaffee am Morgen nicht wach werden zu können. Finde ich unlogisch, aber ich lasse sie. Kann doch jeder glauben was er will... oder überzeugt sein, wovon er will.
Wenn noch ein inhaltlich starker Beitrag kommt, geh ich gern darauf ein. :evil:
 
Mit anderen Worten, Doc Trax hat gar nicht so unrecht wenn er behauptet, dass Gebete in der Schule verboten seien.
Die Sprache der Juristen ist bekanntlich recht eigen, aber ich assoziiere mit dem Wort "Zurückhaltung" nicht ein Verbot bzw. aus dem Satz "Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung." lese ich kein Gebetsverbot an Schulen heraus. Und auch der restliche Teil der Begründung klingt für mich alles andere als nach einem generellen Verbot.
 
Was liest Du denn daraus?

Unnd bitte meinem zweiten Satz nicht vergessen, der zu dem von Dir zitierten dazu gehört. Ich bezog mich ausdrücklich auf schulisch vorgeschriebene Gebete...
 
Quelle

Andererseits (und das meinte ich in meinem ersten Post) resultiert daraus nicht automatisch ein Abwehrrecht der anderen Schüler, welches die Schule dazu zwingt, das Beten auch in der Pause zu verbieten.
Das Urteil ist verlinkt und es gibt noch einen Zusatz zu dem Satz:
Für die Spannungen, die bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern unterschiedlicher Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen unvermeidlich sind, muss unter Berücksichtigung des Toleranzgebots als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) nach einem Ausgleich gesucht werden (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003, a.a.O.).
 
So, das Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben... Es hat nun in korrekter Weise festgestellt, dass Gebetsräume den Schulfrieden stören, eine Einschränkung der Religionsausübung in Schulen verfassungsgerecht ist und mit einem Verbot die Glaubensfreiheit der anderen Schülern geschützt wird.
 
So, das Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben... Es hat nun in korrekter Weise festgestellt, dass Gebetsräume den Schulfrieden stören, eine Einschränkung der Religionsausübung in Schulen verfassungsgerecht ist und mit einem Verbot die Glaubensfreiheit der anderen Schülern geschützt wird.

Auf zur nächsten Instanz! Vermute ich zumindest.
 
So, das Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben... Es hat nun in korrekter Weise festgestellt, dass Gebetsräume den Schulfrieden stören, eine Einschränkung der Religionsausübung in Schulen verfassungsgerecht ist und mit einem Verbot die Glaubensfreiheit der anderen Schülern geschützt wird.
Das entspricht in etwa meiner Einschätzung, aber mal sehen was das BVerwG dazu sagt, wenn es ihm überhaupt vorgetragen wird.

Der RBB dazu:
https://www.rbb-online.de/stadt_land/dossiers/integration/der_streit_um_gebetsraeume.html

Dann bleibt nur noch der Weg türkische Gymnasien zu bauen, die dann an die Moscheen angeschlossen sind.
 
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Urteile des Oberverwaltungsgerichtes werden aber doch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch vor dem BVerwG bestand haben... Zumal es ja schon die zweite Instanz ist.
Ist dem so? Und wenn ja, warum? Das würde ja bedeuten, daß das BVerwG fast immer Urteile bestätigt, denn ich glaube nicht, daß eine 1. Instanz direkt ans BVerwG verweist (wenn ich mich nicht täusche, ist das sogar unrechtens).
 
Immer positiv denken:
Da müssen sich meine eventuellen Kinder kein hebräisches Gebrabbel anhören. :ugly:

gruss kelle!
 
Artikel 136
Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Weimarer Reichsverfassung - ins GG übernommen.
 
Und das hat jetzt genau was mit dem Thema zu tun? Wer wird denn gezwungen, an einer religiösen Handlung teilzunehmen, wenn ein Muslim sich in einen Raum zurückziehen will, um zu beten? :think:

mein neuer Kollege betet auch immer 2 meter neben mir auf seinem niedlichen Teppich während ich weiterhin auf meinem Arsch sitze, mich am Computer beschäftige und ganz und gar nicht das Gefühl habe teilzunehmen

und in nem anderen Raum würde ich ja noch viel weniger nicht teilnehmen ;)
 
Und das hat jetzt genau was mit dem Thema zu tun? Wer wird denn gezwungen, an einer religiösen Handlung teilzunehmen, wenn ein Muslim sich in einen Raum zurückziehen will, um zu beten? :think:
Nee, es ging darum ob er auf dem Pausenhof oder dem Gang beten darf. Das wurde ihm verboten.
Also sagte die 1. Instanz die Schule müsse einen Raum zur Verfügung stellen.
Die 2. Instanz hat das wieder aufgehoben.