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moin
las doch den armen bad boy, der hat ja auch seinen meinungsfreiheit um was zu posten. oder ?
ich meiner der lieber bad boy kann so lange posten bis der kein bock mehr hat.
die user von mir haben auch ihren meinungsfreiheit um hier was zu posten.
können die auch machen, ohne das die angst zu haben, von mir gelöscht zu werden. wegen so was lösch ich keine user.

Extra bestellt? Stimmt,
ich poste bestimmt, bis ich keinen Bock mehr habe.![]()
Jetzt hat also Benno es nach über vier Wochen geschafft, umzuziehen.
Na ja, ich dachte nicht, dass man bei server4you so lange auf einen Server warten muss.Extra bestellt?
![]()
Interessant an der Sache ist, wer sonst auf dem Server "haust".
https://www.dnsstuff.com/tools/tracert.ch?ip=www.1cent-mails.de
und
https://www.dnsstuff.com/tools/tracert.ch?ip=www.exclusiv-mailer.de
im gleichem Haus.![]()

Uups, sorry, bei diesen Klondiensten kommt man schon mal durcheinander, vielleicht bin ich auch noch nicht so ganz wach.![]()
Also, Benno ist auf einen anderen Server.
aber wenn ihr schon lange weile habtdann schaut mal lieber auf www.paidmail-time.de
"www.paidmail-time.de" wurde gesperrt.
![]()
zu mindes wenn man die seite aufruft![]()
Ich meinte, auf einen anderen Server als Hausser und Yasin.
Zu paidmail-time hatte ich schon etwas geschrieben.
Hier vermute ich mal zu viel traffic wegen der "Flat-Werbung", grottenlangsam war er schon die letzten Tage. Die Sperrung muss aber erst heute vorgenommen worden sein.
Zu paidmail-time hatte ich schon etwas geschrieben.
Hier vermute ich mal zu viel traffic wegen der "Flat-Werbung", grottenlangsam war er schon die letzten Tage. Die Sperrung muss aber erst heute vorgenommen worden sein.
Weichei.

§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.![]()

§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.![]()

13.02.07 schrieb:So - nach knapp 4 Wochen Kampf und knapp 150 neu angemeldeten Usern lässt euch allen Benni durch mich ausrichten:
Bennos-Paidmail wird NICHT verkauft !!!!! Very Happy Exclamation Very Happy
Wir danken euch allen für eure Teilnahme an dieser Umfrage und für eure Beiträge zu diesem Thema.
Der eine, der mit "ja" (also er soll verkaufen) gestimmt hat, hat sich leider nicht zu erkennen gegeben. Aber Insider glauben zu wissen, wer das ist.
Verhelfen wir Bennos-Paidmail also zu neuem Glanz und Erfolg - Refrally und Forcedrally laufen ja schon.
Internette Grüße Juttschi
§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.![]()
ohja beleidigend für meine Augen...sind nur deine Beiträge lieber Benno,wer das liest wird mit einer Mitgliedschaft bei Bennos Mailer nicht unter 2Jahren bestraft![]()