Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Tauss

Karlsruhe (dpa) - Nach der Aufhebung seiner Immunität ist gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wie erwartet Anklage erhoben worden.

Gegen den 56-Jährigen bestehe «der hinreichende Verdacht», zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in mehr als 100 Fällen Dateien mit Kinderpornos «erlangt, weitergegeben und besessen zu haben», teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Der frühere SPD-Abgeordnete Tauss, der seit dem Sommer Mitglied der Piratenpartei ist, bestreitet die Vorwürfe. Er gibt aber an, im Zuge von Recherchen gegen einen Kinderporno-Ring aktiv geworden zu sein. Der Bundestag hatte am Dienstag die Immunität von Tauss aufgehoben. Die Piratenpartei kritisierte die Anklage.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich Tauss unter anderem 228 Bild- und Videodateien verschafft und unter anderem auf seinem Mobiltelefon gespeichert. Außerdem habe er neben dem eigenen Besitz auch sechsmal Bilder und Videos an andere versandt. «Wegen der besonderen Bedeutung des Falles» wurde Anklage zum Landgericht erhoben.

Tauss' Erklärung, er habe als Politiker auf eigene Faust recherchiert, schenkten die Ankläger keinen Glauben: «Die Ermittlungen haben keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Behauptung ergeben», heißt es in einer Mitteilung. Es gebe darüber hinaus «gewichtige Umstände» gegen die Ausführung des Politiker. «Sie ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft widerlegt», erklärten die Ankläger, ohne auf Details einzugehen.

Tauss war nach Bekanntwerden der Affäre als Generalsekretär der Südwest-SPD und als medienpolitischer Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion zurückgetreten. Aus Protest über das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet trat er Ende Juni zur Piratenpartei über, die eine Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie ablehnt.

Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch, übte Kritik an der Anklage gegen Tauss. «Ich kann das nur als politisches Wahlkampfmanöver bewerten», sagte er der «Mitteldeutschen Zeitung». «Denn es ist völlig unnötig, die Immunität so kurz vor der Wahl noch aufzuheben - nicht einmal 20 Tage bevor Herr Tauss aus dem Bundestag ausscheidet.» Eine Anklage bedeute keine Verurteilung, betonte Seipenbusch. «Die Unschuldsvermutung gilt.»

Bundestag / Kriminalität / Abgeordnete
09.09.2009 · 14:10 Uhr
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