Mordfall Lena: Zwei Wochen Arrest wegen Lynchaufrufs

Emden (dpa) - Für seinen Internet-Aufruf zur Lynchjustiz muss ein 18-Jähriger aus dem ostfriesischen Emden zwei Wochen in den Jugendarrest. Nach dem Mord an der elfjährigen Lena hatte der Auszubildende im sozialen Netzwerk Facebook dazu aufgerufen, die Polizeiwache zu stürmen.

Dort wurde gerade ein Tatverdächtiger verhört. Später stellte sich heraus, dass dieser nichts mit dem Mord zu tun hatte.

Am Mittwoch sagte der 18-Jährige Angeklagte: «Ich habe Bockmist gebaut, es tut mir sehr leid.» Richter Günther Bergholz sagte nach dem Urteil im Jugendschöffengericht Emden: «Wir wollen kein Exempel statuieren, sondern Sie sollen einen Warnschuss vor den Bug bekommen. So was darf nicht wieder vorkommen.»

Der 18-Jährige hatte nach dem Mord an der Schülerin auf seiner Pinnwand im sozialen Netzwerk Facebook gepostet: «Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lass uns das Schwein tothauen.» Danach versammelten sich Dutzende Menschen vor der Emder Polizeiwache und forderten die Herausgabe des 17-Jährigen, der gerade verhört wurde. Kurz darauf stellte sich jedoch dessen Unschuld heraus. Ein anderer 18-Jähriger gestand später den Mord, der Prozess gegen ihn hat noch nicht begonnen.

Nach dem Aufruf bei Facebook hatte die Polizei schnell den heute 18-Jährigen als Täter ermittelt. 33 von 923 Nutzern seiner Facebook-Seite hatten seinen Aufruf zur Lynchjustiz mit dem Kommentar «Gefällt mir» versehen, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Visser. Der Angeklagte habe sich mit dem Aufruf wichtig machen wollen. Niemand dürfe aber das Recht in die eigene Hand nehmen oder das staatliche Gewaltmonopol und die Unschuldsvermutung in Frage stellen, sagte Visser.

Zu Gewalt kam es vor der Wache nicht. Die Polizei widersprach später Berichten, in denen von einem «Lynchmob» die Rede war. Letztlich war nicht festzustellen, ob die Menge wirklich dem Aufruf gefolgt oder aus Neugier gekommen war. Die Beamten schritten daher nicht ein und nahmen auch keine Personalien auf.

Richter Bergholz kritisierte abschließend, Jugendliche gingen leider sehr sorglos mit sozialen Netzwerke um. «Wir sind in großer Sorge, aber Sie sind sicher nicht der einzige, der Dinge verbreitet, die nicht verbreitet werden dürfen.» Dem unbestraften Angeklagten hielt er zugute, dass er sich bei dem Opfer entschuldigt hatte und diesem ein Geschenk gemacht habe.

Prozesse / Kriminalität / Internet
30.05.2012 · 13:41 Uhr
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