Finanzgericht: Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar
Neustadt/Weinstraße (dpa) - Scheidungskosten bleiben einem Urteil zufolge weiterhin steuerlich absetzbar. Auch eine 2013 in Kraft getretene Neuregelung des Einkommensteuergesetzes ändere daran nichts, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Nach der neuen Vorschrift können Prozesskosten eigentlich nur noch dann geltend gemacht werden, wenn sie die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen gefährden. Die Richter fanden aber, dass es durchaus existenziell sein könne, sich aus einer zerrütteten Ehe zu lösen.