Festplattenabgabe bei Smartphone-Kauf in Österreich
Das Oberlandesgericht in Wien entschied nun, dass beim Kauf von Smartphones eine Gebühr für die Festplatten zu zahlen ist. Betroffen sind dabei die Geräte, die in der Lage sind, MP3-Dateien abspielen zu können. Dieses Urteil könnte auch in einigen anderen Ländern umgesetzt werden. Allerdings ist das Urteil zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Zudem wird fest mit einer Berufung gerechnet.
In Österreich forderte die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eine Gebühr zur sogenannten Festplattenabgabe. Mit dieser Gebühr müssen alle Hersteller von MP3-Playern rechnen, auf denen Dateien gespeichert werden können, die vom Urheberrecht geschützt sind. Mit dem Geld werden dann die Eigentümer der urheberrechtlich geschützten Musik bezahlt. Austro Mechana klagte dabei unter anderem gegen Nokia und forderte in diesem Zusammenhang, dass auch Smartphones von der Festplattenabgabe betroffen sind. Das Oberlandesgericht entschied nun für die Festplattenabgabe bei Smartphones.
Situation in Deutschland
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, übernimmt hierzulande die Verwaltung zur Verteilung dieser Gebühr, die durch den Verkauf bei Festplatten und MP3-Playern bereits vom Hersteller zu zahlen ist. Die ZPÜ fordert bereits seit Monaten, dass Hersteller pro verkauften Smartphone 36 Euro zahlen sollen. Der Branchenverband BITKOM hält eine solche Gebühr bei Smartphones jedoch für nicht gerechtfertigt. Durch das nun vom Oberlandesgericht Wien ausgesprochene Urteil ist zu erwarten, dass auch deutsche Gerichte ähnlich entscheiden können. Bis es allerdings so weit ist, werden aller Voraussicht nach noch einige Jahre vergehen. (via Futurezone & Golem)