BGH bestätigt Glücksspielverbot im Internet
Karlsruhe (dpa) - Glücksspiele und Sportwetten bleiben im Internet verboten. Der Bundesgerichtshof hat den Glücksspielstaatsvertrag in diesem Bereich bestätigt. Die Regelungen verstoßen nach Einschätzung der obersten Richter nicht gegen europäisches Recht. Die Bekämpfung der Spielsucht wiege schwerer als das Recht auf Dienstleistungsfreiheit. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Pferdewetten bleiben erlaubt. Staatliche Lottogesellschaften in mehreren Bundesländern hatten gegen private Wettunternehmer geklagt.