Es war der Auftrag der Polizei das Feld zu räumen. Es war nicht der Auftrag der Polizei, das Feld mit allen Mitteln zu räumen. Nötigenfalls muß mehrfach weggetragen werden, selbst wenn das noch so mühselig ist. Dazu gibt es hinlänglich gesicherte Gerichtsurteile. Wer also einfach nur sitzenbleibt oder einfach nur stehenbleibt, sonst aber nichts tut, der darf nicht geschlagen oder sonstwie angegriffen werden. Er darf durch die Polizisten aber weggetragen werden.
Selbstverständlich ist es auch Auftrag der Polizei, Personen, die die Polizisten angreifen oder das Material der Polizei beschädigen, vorläufig festzunehmen, die Personalien festzustellen und die dann üblichen Strafverfahren in die Wege zu leiten.
Insoweit war doch alles schon vorher rechtlich klar geregelt.
Selbstverständlich ist es auch Auftrag der Polizei, Personen, die die Polizisten angreifen oder das Material der Polizei beschädigen, vorläufig festzunehmen, die Personalien festzustellen und die dann üblichen Strafverfahren in die Wege zu leiten.
Insoweit war doch alles schon vorher rechtlich klar geregelt.

