das Problem ist nur das, in den AGB der Sparkassen 8denke auch anderen Banken) drinn steht, das eine Weitergabe des PIN an dritte doch nciht erlaubt ist. Und bei sofortüberweisung gibt man doch nun mal den Pin mit an soweit ich das gesehen habe.
Problem ist , sagen wir, jemand anderes erlangt den PIN, und man hat sofortüberweisung genutzt. wie soll mn nachweisen, das es nciht durch die nutzung des dienstes in falsche hände gelangt ist? da hat man als Kunde wohl schlechte karten oder nicht!?
Problem ist , sagen wir, jemand anderes erlangt den PIN, und man hat sofortüberweisung genutzt. wie soll mn nachweisen, das es nciht durch die nutzung des dienstes in falsche hände gelangt ist? da hat man als Kunde wohl schlechte karten oder nicht!?
