das Problem ist nur das, in den AGB der Sparkassen 8denke auch anderen Banken) drinn steht, das eine Weitergabe des PIN an dritte doch nciht erlaubt ist. Und bei sofortüberweisung gibt man doch nun mal den Pin mit an soweit ich das gesehen habe.

Problem ist , sagen wir, jemand anderes erlangt den PIN, und man hat sofortüberweisung genutzt. wie soll mn nachweisen, das es nciht durch die nutzung des dienstes in falsche hände gelangt ist? da hat man als Kunde wohl schlechte karten oder nicht!?
 

Ich zitiere:

6.3 bei denen der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass der Vermögensschaden aus der missbräuchlichen Verwendung einer beim PayNet-Dienst "Sofortüberweisung" entwendeten PIN und TAN stammt.

Wie soll der Kunde diesen Nachweise bringen? Eine Versicherung ist immer nur so gut, wie die Bedingungen es für den Kunden sind.

Aber kein Problem: Jeder muss das für sich selber entscheiden. Ich entscheide mich dafür, eine normale Überweisung mit meinem Online-Banking zu machen und dann eben 24-48 Stunden länger auf den bestellten Artikel zu warten.

Ganz ehrlich: Wenn ich eine Ware sofort brauche, dann geh ich in den Laden und kaufe sie dort.

Marty
 
das Problem ist nur das, in den AGB der Sparkassen 8denke auch anderen Banken) drinn steht, das eine Weitergabe des PIN an dritte doch nciht erlaubt ist. Und bei sofortüberweisung gibt man doch nun mal den Pin mit an soweit ich das gesehen habe.

Die AGBs der Banken sind natürlich im Interesse der Banken formuliert. Aber auch hier gibt es Fragen auf Fragen:

Ist eine Software ein Dritter? Quicken, Starmoney, WISO etc., die auch PIN/TAN verlangen, sind auch Dritte?
Der Internet Explorer: Dritter?
Der Internet Provider, wo Deine PIN/TAN Daten durchgeroutet werden: Dritter?
Das Internet selbst: ein globales Netz: wieviele Dritte gibt es da?
Oder Giropay selbst: von der Giropay GmbH - Dritter - geführt, von ca. 3 weiteren Subunternehmen entwickelt: sind das Dritte?
Die Frage ist halt, ob die AGBs der Banken noch zeitgerecht sind und welchen Zweck sie zur erfüllen haben.

Problem ist , sagen wir, jemand anderes erlangt den PIN, und man hat sofortüberweisung genutzt. wie soll mn nachweisen, das es nciht durch die nutzung des dienstes in falsche hände gelangt ist? da hat man als Kunde wohl schlechte karten oder nicht!?

Also irgendeine Form von Nachweis brauchen wir und die Versicherung wohl. Aber das gilt doch auch für jede Bank, jede Software, Provider etc. etc... Diesen Einwand verstehe ich nicht genau.
 
Huhu
Also ich nutze auch sofortüberweisung und habe keine Probleme. Sowie ich Geld sende, ist es im nächsten moment abgebucht, sprich der Tan den ich eingegeben habe, ist verbraucht. Oder hab ich da was falsch verstanden 8O , weil das geht doch in Echtzeit :roll:
 
Ist eine Software ein Dritter? Quicken, Starmoney, WISO etc., die auch PIN/TAN verlangen, sind auch Dritte?
Ja, aber dort kann ich kontrollieren, was passiert. Und ich bin selber für die Sicherheit verantwortlich.
Der Internet Explorer: Dritter?
Nein.
Der Internet Provider, wo Deine PIN/TAN Daten durchgeroutet werden: Dritter?
Der sieht nur verschlüsselten Daten.
Das Internet selbst: ein globales Netz: wieviele Dritte gibt es da?
Ebenfalls nur verschlüsselte Daten.
Oder Giropay selbst: von der Giropay GmbH - Dritter - geführt, von ca. 3 weiteren Subunternehmen entwickelt: sind das Dritte?
Natürlich, und deshalb würde ich die genausowenig nutzen.
Die Frage ist halt, ob die AGBs der Banken noch zeitgerecht sind und welchen Zweck sie zur erfüllen haben.
Spielt das eine Rolle. Ich habe sie bei Kontoeröffnung akzeptiert. Wenn sie mir nicht gefallen oder ich sie nicht für zeitgemäss halte, muss ich halt kündigen. Welche Bank erlaubt mir denn, PIN und TAN an Dritte weiterzugeben, ohne das ich hafte?

Also irgendeine Form von Nachweis brauchen wir und die Versicherung wohl. Aber das gilt doch auch für jede Bank, jede Software, Provider etc. etc... Diesen Einwand verstehe ich nicht genau.
Wie ich das schon schrieb: Diese Versicherung ist nutzlos, weil der Kunde den Missbrauch nicht nachweisen kann. Er kann ihn nur behaupten. Tja, aber wie war das so schön mit dem Satz, wem AGB den nutzen sollen?

Marty
 
Zu dem von Marty kann ich nur noch hinzufügen, das die Software von Banken geprüft und empfohlen werden und man das mit etwas aufwand auch selber machen kann. Bei einer Internetseite ist das nicht möglich.

Ansonsten Stimm ich dem ganz und gar zu, was Marty sagt.
 
Juhu *wink* an alle,

als Verfasser des ersten Beitrages dieses Threads, will ich euch mal ein wenig technologie zeigen:

Die Software die von den Banken "geprüft" sind, benutzen lediglich die HBCI (HomeBankingComputerInterface). Mittels HBCI/FinTS kann die Software mit der Bank kommunizieren. Wenn ich nun als Hersteller dieser Software eure Daten ausspionieren will, kann ich dass ohne dass es jemand mitbekommt.

Ich kann nur vermuten, dass Sofortüberweisung ebenfalls die HBCI/FinTS benutzt. Denn wenn man sich mal die Dokumentationen dazu durchliesst, dann sieht man schnell, dass eigendlich gute Programmierer der sich mit SOAP/WDSL/XML auskennt, selbst eine Bankingsoftware erstellen kann.

Technisch ist es machbar, die eingegebenen Daten abzufangen bevor diese übertragen wird. Praktisch, würde sich jeder Hersteller dieser Software strafbar machen, wenn er die Daten einfach so abfangen würde, da, nach dem Datenschutzgesetz, der Anwender vor der Nutzung, darauf hingewiesen werden muß, was mit seinen Daten geschiet und der Benutzer dieses nachweisslich bestätigen muß. Kommt es nun zum Datenmissbrauch, weil der Hersteller der Application/Software sich nicht daran gehalten hat, macht er sich strafbar.

Ich stimme Herrn Anderheggen zu, der Internetprovider zählt zu den so genannten "Dritten" und dieser kann, wenn er über entsprechendes Know How verfügt, die Verschlüsselung umgehen und kann die Daten im Klartext sehen.

Evtl. führt Sofortüberweisung eine Liste, aber wenn wäre das wegen der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung für die Regierung/BND.

Aber obs an dem ist, vermag ich nicht zusagen, ich kann auch nur vermuten.

Was mich angeht, hab ich mal "Hintergrundforschung" betrieben und nun herrscht für mich Klarheit, auch ohne der Stellungnahme von Herrn Anderheggen.

Seien wir mal bitte realistisch, Sofortüberweisung wird nur deshalb so extrem bekämpft, weil die Kreditkartenakzeptanzen immer noch bei über 3% liegen. Giropay wird nicht so bekämpft, weil, durch die fast gleichen Gebühren, diese keine wirkliche Konkurenz zum Kreditkartenpayment sind. Nun kommt da so ein Unternehmen Namens "Paynet" und macht denen preislich und technisch absolute Konkurenz. Ist doch klar, dass die sich dagegen wehren.

Positiv! Auch schlechte Werbung ist Werbung, nur wer wirbt bleibt im Geschäft!

Bisher hab ich über jeden Paymentdienstleister und jedes innovativere Unternehmen schlechte Beiträge gefunden. Paymentdienstleister, sind jetzt natürlich auch auf dem Negativ-Kurs gegenüber Sofortüberweisung, weil der Händler, im gegensatz zu Giropay, keinen Paymentprovider benötigt und Sofortüberweisung mit geringen Kosten, direkt nutzen kann.

Ich bin von Natur aus vorsichtig gegenüber den "Innovationen". Nicht alles was gut aussieht, muß auch gut sein. Aber, drum prüfe wer sich ewig bindet!

Ich habe es getan und auch mal hinter die Kulissen geschaut.

Mein Fazit:
Sofortüberweisung ist genauso sicher, wie die Terminals in den Bank-Vorräumen, denn die nutzen das selbe System.

Gruß Euer MasterNemo
 
Juhu *wink* an alle,
.

Ich stimme Herrn Anderheggen zu, der Internetprovider zählt zu den so genannten "Dritten" und dieser kann, wenn er über entsprechendes Know How verfügt, die Verschlüsselung umgehen und kann die Daten im Klartext sehen.
Kannst du diesen Satz bitte mit Links belegen?
 
Da ihr ja alle mit Millionen jongliert so wie ich, habe ich einen guten Tip für euch.

Ich hab mein Geld im Kopfkissen das raschelt mich jede Nacht innen Schlaf und mein Geld bekommt eh niemand.

Herrlich!:biggrin:
 
Bei Banken kündigen die so etwas behindern.

Hiermit rufe ich dazu auf bei einer Bank zu kündigen die aktiv diesen Dienst behindert. Erinnert mich ein wenig an die Sniperprogramme. Ebay hatte sogar versucht dagegen zu klagen. Heute funktionieren die Dienste unbehelligt. Auch wenn die ihre Programme oder Webseiten ständig anpassen müssen.

Die Banken hätten schon längst untereinander Sofortüberweisungen ermögflichen können.
Sie machen es aber nicht, weil sie mit der Überweisungsverzögerung Zinsen verdienen! Das war die Aussage einer TV-Sendung vor vielen Jahren.


Bei der Kündigung das nichtfunktionieren dieses Dienstes, und das fehlen der regulären Schnellüberweisung zwischen den Banken angeben wenn man die Möglichkeit einer Begründung oder eines Kommentares hat.
Ich glaube wenn das gehäuft vorkommt, kriegen die eine gewisse "Panik".
Es ist irrelevant ob die Banken das "wollen" oder "erlauben", das hat hier keine Bedeutung. Es geht schließlich um eine private Entscheidung (die Kündigung).

Das ist das gleiche Niveau wie bei Ebay, wo man Sofortüberweisung.de verboten hat, weil man für PayPal (zu Recht) starke Umsatzeinbußen fürchtete.
Es läuft eine Kartellklage gegen Ebay, da sie zumindest im Auktionsmarkt ein Monopol haben und daher Sofortüberweisung.de nicht ausschließen dürfen.
Auch hier ist rechtlich irrelevant ob SÜ "von den Banken legitimiert" ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm, nee ist klar...

Welche Bank behindert das denn? Und wie behindert die Bank das?
Also wenn ich mich da rchtig auskenne, dann nutzt Sofortüberweisung nur eine bestimmte Schnittstelle, die die meisten Banken (aber nicht alle) unterstützen, das ist ähnlich dem EF.

Die banken Blockieren es nicht wegen den Zinsen, denn das könnten die soweit ich weiß trotzdem nutzen.

Ist es nicht so, das Sofortüberweisung nur quasi überprüft ob die Überweisung durchgeführt wurde (alsogenau so als wenn ich bei meiner Bank selber überweise). Die Nutzung sorgt nicht dafür, das sofort das Geld da ist, sondern nur, das man direkt eine Bestätigung bekommt, das die Überweisung erfolgt ist.

Man darf mich des besseren belehren...

Banken verbieten im Grunde den Dienst, weil die Daten wie Pin und Tan über SÜ an die Bank gehen und die theoretisch diese abfangen könnten, oder etwa nicht??
 
@Bubu Tobias_Claren meinte, dass die Banken auch schon untereinander locker eine sofortige Gutschrift des Geldes beim Empfängerkonto bei einer Online-Überweisung hinbekommen haben könnten, das aber nicht umsetzen, damit mit dem Geld noch gearbeitet werden kann.
 
Welche Bank behindert das denn? Und wie behindert die Bank das?
Indem sie die Zugriffe der Server nicht zulässt.
Also wenn ich mich da rchtig auskenne, dann nutzt Sofortüberweisung nur eine bestimmte Schnittstelle, die die meisten Banken (aber nicht alle) unterstützen, das ist ähnlich dem EF.
Indirekt. Du gibst PIN und TAN ein und die Server bauen selbstständig eine Verbindung zu den Online-Banking Seiten der jeweiligen Bank auf und führen die ganzen Schritte durch, so, als wenn Du das selber machst.

Problematisch dabei: Du gibst PIN und TAN einem Dritten. Was machst Du, wenn der damit gar nicht die 2,99 Euro an den Verkäufer der Musik-CD schickt, sondern Dein Konto damit abräumt?

Gruss
Marty
 
Und welche habens konkret gesperrt??

Das habe ich ja auch geschrieben siehe letzten Absatz. Schaue mir die Api momentan auch an, habs nur nciht hinbekommen bisher :(

@Hotwave
Naja das macht aber sofortüberweisung auch nicht! Es bestätigt einem nur, das die Überweisung in Auftrag gegeben wurde. Unter umständen, kanns passieren das die dennoch nciht ausgeführt wird.

Und klar hätten die Banken es machen können, Intern ist es häufig auch so, und selten auch mal unetreinander. Da müßte ie EU auch nochmal ran, obwohl die Postbank ja schon mal verdonnert wurde es zu ändern, die hatten damals es ja mehr als übertrieben...