Selbstverwaltung / Deutsches Reich / BRD-GmbH

Es macht gar keinen Sinn mit dir über Gesetze zu diskutieren, weil du sie mit aller sprachlichen Gewalt anders als der Rest interpretieren willst.

Sprachliche Gewalt ? steht doch eindeutig da. Deutsche Reich nicht untergegangen und BRD nicht Rechtsnachfolger. Also wo interpretiere ich etwas falsch. Ich sage nur das was dort steht und erfinde nichts. Wenn das Deutsche Reich untergegangen wäre würde dastehen Deutsches Reich ist Untergegangen und BRD ist Rechtsnachfolger. Aber genau das Gegenteil steht da.


Oder meint das Bundesverfassungsgericht wenn es sagt das Deutsche Reich ist nicht untergegangen damit dass es untergegangen ist ? Und wenn das Bundsverfassungsgericht sagt BRD ist nicht Rechtsnachfolger dann ist die BRD Rechtsnachfolger. Wenn dass so sein sollte, müsste ja auch Krieg Frieden sein und die Lüge die Wahrheit.

Man wie konnte ich nur alles falsch interpretieren :p (Ironie ende)
 
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Ich muss ja gestehen, dass ich mich mit dem "Reichsbürgerthema" noch nicht so in Gänze beschäftigt habe, lediglich mit Souverenität im Allgemeinen. Wie bei allen anderen Themen auch bin ich aber gerne bereit mich unvoreingenommen damit auseinanderzusetzen.
Es ist ein bisschen schwierig für mich herauszulesen worum es dabei denn nun genau gehen soll bzw. wo da der Knackpunkt ist.
Wo genau ist denn der prekäre Unterschied zwischen der Definition "Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger" und (sinngemäß) "das Deutsche Reich gibt es noch aber es heißt jetzt BRD"?
Es gibt ja so einige Einzelpunkte die man allesamt schon ziemlich wohlwollend interpretieren müsste um zu dem Schluss zu gelangen, dass die BRD ein Souveräner, eigenständig handlungsfähiger Staat ist. Fehlender Friedensvertrag, Feindstaatenklausel, § 146 GG, 2+4 Vertrag/Überleitungsvertrag, Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH etc.
Welche Rolle spielt da in der Denkwelt der "Reichsbürger" genau das oben genannte "Rechtsnachfolger oder nicht" Thema? Ist es nur ein zusätzlicher schwer zu interpretierender Punkt der auf eben die fehlende Souverenität der BRD hinweisen könnte oder ist es nach Reichsbürgerinterpretation DER "casus knaktus" und wenn ja warum? Und warum genau ist es überhaupt so wichtig ob die BRD ein "neuer Staat" (oder was auch immer) oder das Deutsche Reich mit neuem Namen ist?
 
Also nochmal laut Shaef Gesetz legen die Alliierten fest was Deutschland ist. Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937.

Die Alliierten sprechen von Deutschland nicht von der BRD !!



Jetzt sagt das Bundesverfassungsgericht, dass Deutsche Reich ist nicht untergegangen siehe Shaef Gesetz. Stimmt !!

Bundesverfassungsgericht weiter die BRD ist nicht Rechtsnachfolger. Sie ist teilidentisch in Bezug auf das Gebiet.

BRD = nicht Rechtsnachfolger = nicht Deutschland = Deutschland = Deutsches Reich.


Deutschland = Deutsches Reich in Grenzen von 1937

BRD = teilidentisch mit dem Gebiet des Deutschen Reiches

BRD = nicht Deutsches Reich in Grenzen von 1937 also nicht Deutschland


Vielleicht lässt es sich so leichter erfassen. Darum schreiben die sogenannten "Reichsdeppen" auch immer BRiD = Bundes Republik in Deutschland.


Weiter sagt das Bundesverfassungsgericht die BRD ist identisch mit dem Staat Deutsches Reich bleibt immernoch eine Frage wie kann etwas identisch sein und nicht Rechtsnachfolger sein ?
 
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Ich schreibe es zum gefühlten 100. mal:

WANN wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefällt? Wie viele Staaten, die sich als deutsch bezeichneten, gab es zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik? Was hätte es geopolitisch bedeutet, wenn sich die BRD damals geographisch UND rechtlich als Nachfolger des deutschen Reiches erklärt hätte?

Vielleicht bist du ENDLICH MAL in der Lage, diese Fragen zu beantworten...
 
Ich schreibe es zum gefühlten 100. mal:

WANN wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefällt? Wie viele Staaten, die sich als deutsch bezeichneten, gab es zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik? Was hätte es geopolitisch bedeutet, wenn sich die BRD damals geographisch UND rechtlich als Nachfolger des deutschen Reiches erklärt hätte?

Vielleicht bist du ENDLICH MAL in der Lage, diese Fragen zu beantworten...



31. Juli 1973 = Urteil zu Frage 2 unrelevant. zu Frage 3 Die BRD hätte Friedensverträge schließen können.


Gehe mal auf diese Seite und schau dir das Wahlplakat der CDU an.

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/7VIEF6VVLCWUNOGHBS3J5E3S3I67TQXI


Theo Waigel:

https://www.youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4E


Und dannach kannst du dir dann mal den 2+4 Vertrag Anlage 354B anschauen was da gemacht wurde.
 
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31. Juli 1973 = Urteil zu Frage 2 unrelevant. zu Frage 3 Die BRD hätte Friedensverträge schließen können.
Zu 2.: Au contraire! Das ist essentiell! Denn als folge eines solchen Urteils hätte man die Teilung Deutschland als Fakt höchstrichterlich festgestellt und damit auf das
hier endgültig verzichtet.

Im übrigen: wie hätte die BRDeutschland nach so einem Urteil Friedensverträge schließen sollen? Laut deiner Logik wäre man immer noch nicht souverän gewesen.
 
Wie Theo Waigel auf seiner Rede sagt, es gibt keinen völkerrechtlichen Akt der die Ostgebiete vom Deutschen Reich abtrennt. Das hat man mit dem 2+4 verhindert.



Auszug aus: Nr. 354: Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier, 17.7.1990. Nr. 354B: Anlage 2 Protokoll des französischen Vorsitzenden, 17.7.1990. Deutsche Einheit, S. 4069 (vgl. Dt. Einh., S. 1369-1370) (c) Oldenbourg Verlag

Der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, daß nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt.

Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist darauf hin, daß er zur Kenntnis genommen hat, daß diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h. daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind…




Es gibt also nur eine Möglichkeit man macht das Deutsche Reich wieder handlungsfähig und dann kann man Friedensverträge schließen, denn die BRD wird es nicht tun bzw. kann es nicht.


Artikel 146 GG


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Ist die Einheit Deutschlands vollzogen ?? Nein ist sie nicht !!
 
Vielen dank für die (wahrscheinlich für Dich 1000ste) Darlegung Deines Standpunktes. Auch das anschließende Gespräch war dann ja nochmal sehr aufschlussreich.
Ich versuche mal grob zusammenzufassen.
Die "Reichsbürger" vertreten folgende Ansicht.
Das Deutsche Reich wird (sozusagen als Ausgangspunkt) zunächst mal als (damals) souveräner Staat in den Grenzen von 1937 definiert.
Nach der Kapitulation, der Abtretung der Ostgebiete an Polen der Aufteilung in Besatungszonen und dem Überleitungsvertrag fiel Deutschland unter Besatzungsrecht und die neu gegründeten Gebietskörperschaften BRD und DDR wurden auf dem Teilgebiet des Deutschen Reiches (welches von nun an Deutschland hieß)gegründet und im Falle der BRD in drei allierte Verwaltungszonen aufgeteilt.
All dies konnte aber nur passieren weil Deutschland durch die Kapitulation des Deutschen Reichs dem Willen der Alliierten unterworfen war. Durch die Wiedervereinigung, so vermuten viele, hat die BRD ihre Souverenität zurückerlangt und wäre nunmehr in der Lage gewesen, sowohl einen Friedensvertrag, als auch eine eigene Verfassung zu beschließen und das sozusagen schlafen gelegte Deutschland (Deutsches Reich) wieder aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken. Dies hätte aber u.a. zur Folge gehabt, dass die "deutschen" Ostgebiete wieder zu Deutschland (dem deutschen Reich) gehört hätten.

Ist das in etwa so richtig wiedergegeben?

Ich hätte für diesen Falle interessehalber auch noch ein paar Fragen.
Du hattest ja ein Wahlplakat der CDU von 1948 und eine Rede von Theo "Atombraue" Waigel aus den 80ern und ein "Urteil(?)" des Bundesverfassungsgerichtes von 1973 gepostet die Deine Ansichten zu untermauern scheinen. Gibt es derartige Äußerungen oder Urteile auch nach der Wiedervereinigung? Wenn nein, wie erklären sich das die "Reichsbürger"? War es vor der Wiedervereinigung kein solches Tabuthema wie danach? Weil die "Sage" der deutschen Souverenität aufrecht erhalten werden soll oder wie erklärt man sich das? Wer hat denn dies "Schweigegelübte" den Deutschen auferlegt? und warum? und wann?

Man hätte ja 1990 einfach sagen können: Hört mal Leute! Wie ihr alle wisst: Souverän waren wir schon seit 45 Jahren nicht mehr, besetzt waren wir auch und in (quasi) drei Staaten aufgeteilt auch. Nun ist der Tag da an dem die BRD und die DDR wieder in einen Staat (oder was auch immer) vereint werden. Die Ostgebiete werden aber weiterhin zu Polen gehören. Die Alliierten sind zudem so freundlich den Großteil ihrer Besatzungstruppen abzuziehen und die Souverenität der BRD in Teilbereichen wieder herzustellen.
Alle einverstanden? Ja! Danke...

Was hätte nach Ansicht der Reichsbürger dagegen gesprochen das einfach so zu machen?

Alternativ hätte man ja auch vertraglich irgendwie festhalten können, dass die BRD dauerhaft auf einen Anspruch auf die polnischen Ostgebiete verzichtet und diese sozusagen "überschreibt".

Ach und... worum gehts denn den Reichsbürgern in letzter Konsequenz? Verfassung, Souverenität? Friedensvertrag? Wahrheit? Deutschland in den Grenzen von 1937? Alles? Der eine mehr der andere weniger?
 
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Manaegg ignoriert nur ein paar Kleinigkeiten, wie z.B. den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag. Mit dem, und NICHT mit dem 2+4 Vertrag, hat (das nach der Wiedervereinigung souveräne) Deutschland endgültig und völkerrechtlich bindend die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkannt.

Oder die Präambel des Grundgesetzes, um der klar die endgültige Einheit Deutschlands und der Status des GG als Verfassung festgestellt wird.
Außerdem ignoriert er konsequent Zeitliche Zusammenhänge. Selbst die Union hat ab den 60ern Abstand von einer grenzrevisionistischen Ostpolitik genommen. Aber bis in die Achtziger haben ALLE westdeutschen Parteien vermieden, endgültig von einem Verzicht zu sprechen, um die Vertriebenen nicht als Wähler zu vergrätzen.

Es reicht nicht, wild durch die Jahrzehnte zu galoppieren, sich Aussagen und Zitate zusammenzuklauben und sie nach seinem Gusto zu interpretieren. Es zählt IMMER auch der Kontext, wie z.B. Beim Urteil des BVerfG oder bei dem Zitat des polnischen Außenministers...
 
Ja sie hat die Grenzen akzeptiert unter der premisse keine Friedensverträge zu schließen. Gandist ich antworte dir später ist momentan bissel viel.
 
@darkkurt

Ahja, den Grenzvertrag hatte ich vergessen. Den gabs ja auch noch.

Deine "Zusammenhangsargumente" klingen erstmal recht vernünftig. Auch wenn ich mir schon Manaeggs Gegenargumentation vorstellen kann.

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Ich sag mal, aus diesem bedeutungsschwangeren Vokabelerguss, welcher da die von Dir besagte GG Präambel darstellt, geht nicht unbedingt hervor, dass das Grundgesetz nun eine Verfassung gemäß § 146 GG ist, nur weiterhin Grundgesetz heißt und nicht Verfassung. Natürlich kann man das aus "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" wenn man möchte ableiten. Aber aufgrund dessen festzustellen, dass "der Status des GG als Verfassung festgestellt wird" möchte mir nicht zu 100% einleuchten.

Ach und... bist Du wirklich der Ansicht, dass Deutschland seit der Wiedervereinigung voll souverän ist? Oder habe ich das aus Deinem Text falsch interpretiert. Dann würde mich interessieren wie Du Dir die von mir weiter oben dargelegten Textstellen aus 2+4 und Überleitungsvertrag in dem Zusammenhang erklärst. Würds mich wirklich... ich motz auch nicht wenn Du versuchst mich vom Gegenteil meiner Interpretation zu überzeugen. Im Gegenteil: Ich wär sogar extrem dankbar wenn es jemandem gelingen würde;)
 
Mal grundsätzlich: das GG war (und ist) schon immer eine Verfassung, es hatte (schon wieder) historische Gründe, dass es zu Beginn nicht so hieß - unter anderem die 1948/49 ungelöste geografische Ausdehnung.

Die Feststellung, dass die heutige Ausdehnung Deutschlands die EINHEIT vollzieht, beendet den ursprünglich gewollten Übergangscharakter.

Was die Frage der Souveränität angeht: da brauche ich eine nähere Definition. In meinem Verständnis IST Deutschland souverän, in durch Bündnispolitik und Selbstbeschränkung definierten Grenzen. Das halte ich für sinnvoll - auch aus historischen Gründen...
 
Vielen dank für die (wahrscheinlich für Dich 1000ste) Darlegung Deines Standpunktes. Auch das anschließende Gespräch war dann ja nochmal sehr aufschlussreich.
Ich versuche mal grob zusammenzufassen.
Die "Reichsbürger" vertreten folgende Ansicht.
Das Deutsche Reich wird (sozusagen als Ausgangspunkt) zunächst mal als (damals) souveräner Staat in den Grenzen von 1937 definiert.
Nach der Kapitulation, der Abtretung der Ostgebiete an Polen der Aufteilung in Besatungszonen und dem Überleitungsvertrag fiel Deutschland unter Besatzungsrecht und die neu gegründeten Gebietskörperschaften BRD und DDR wurden auf dem Teilgebiet des Deutschen Reiches (welches von nun an Deutschland hieß)gegründet und im Falle der BRD in drei allierte Verwaltungszonen aufgeteilt.
All dies konnte aber nur passieren weil Deutschland durch die Kapitulation des Deutschen Reichs dem Willen der Alliierten unterworfen war. Durch die Wiedervereinigung, so vermuten viele, hat die BRD ihre Souverenität zurückerlangt und wäre nunmehr in der Lage gewesen, sowohl einen Friedensvertrag, als auch eine eigene Verfassung zu beschließen und das sozusagen schlafen gelegte Deutschland (Deutsches Reich) wieder aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken. Dies hätte aber u.a. zur Folge gehabt, dass die "deutschen" Ostgebiete wieder zu Deutschland (dem deutschen Reich) gehört hätten.

Ist das in etwa so richtig wiedergegeben?

Ja so ist es richtig.

Ich hätte für diesen Falle interessehalber auch noch ein paar Fragen.
Du hattest ja ein Wahlplakat der CDU von 1948 und eine Rede von Theo "Atombraue" Waigel aus den 80ern und ein "Urteil(?)" des Bundesverfassungsgerichtes von 1973 gepostet die Deine Ansichten zu untermauern scheinen. Gibt es derartige Äußerungen oder Urteile auch nach der Wiedervereinigung? Wenn nein, wie erklären sich das die "Reichsbürger"? War es vor der Wiedervereinigung kein solches Tabuthema wie danach? Weil die "Sage" der deutschen Souverenität aufrecht erhalten werden soll oder wie erklärt man sich das? Wer hat denn dies "Schweigegelübte" den Deutschen auferlegt? und warum? und wann?


Also von Urteilen ist mir nichts bekannt aber nach der NSA affaire kamen ein paar Äußerungen.


https://www.youtube.com/watch?v=pLfzyhsupxU

Minute 3:25


und dann hier ein russicher Minister:


https://www.extremnews.com/berichte/weltgeschehen/69aa1486c75300d



Die Medien haben Ihren Anteil daran zu verdrehen zu verzerren. Das unsere Politker nicht das Volk vertreten ist schon seit Jahren klar. Und auch da muss man sich fragen warum ? Stell dir mal vor die Masse bekommt das raus dann ist schluss mit der EU - Kacke dann werden Merkel und CO im Knast landen.






Man hätte ja 1990 einfach sagen können: Hört mal Leute! Wie ihr alle wisst: Souverän waren wir schon seit 45 Jahren nicht mehr, besetzt waren wir auch und in (quasi) drei Staaten aufgeteilt auch. Nun ist der Tag da an dem die BRD und die DDR wieder in einen Staat (oder was auch immer) vereint werden. Die Ostgebiete werden aber weiterhin zu Polen gehören. Die Alliierten sind zudem so freundlich den Großteil ihrer Besatzungstruppen abzuziehen und die Souverenität der BRD in Teilbereichen wieder herzustellen.
Alle einverstanden? Ja! Danke...

Was hätte nach Ansicht der Reichsbürger dagegen gesprochen das einfach so zu machen?


Hätte man machen können, aber dann wäre es sicherlich nicht so einfach uns in die EU zu überführen. Meine Meinung. Merkel ist doch dabei uns total an die EU zu verhökern.

Alternativ hätte man ja auch vertraglich irgendwie festhalten können, dass die BRD dauerhaft auf einen Anspruch auf die polnischen Ostgebiete verzichtet und diese sozusagen "überschreibt".

Ach und... worum gehts denn den Reichsbürgern in letzter Konsequenz? Verfassung, Souverenität? Friedensvertrag? Wahrheit? Deutschland in den Grenzen von 1937? Alles? Der eine mehr der andere weniger?



Das hätte aber gegen die Shaef Gesetze verstoßen darin ist Deutschland definiert.


Worum es den Reichsbürgen geht weiß ich nicht ich bin keiner davon. Diese gehen ja in Selbstverwaltung um meiner Meinung nach das Deutsche Reich wiederzubeleben, um dann Friedensverträge zu schließen und Souverän zu werden.


Mir persönlich geht es nur darum erstes meine richtige Staatsangehörigkeit die ich von meinen Urahnen geerbt habe laut Rustag. Und einen Souveränen Land wo die Politiker die Interessen das Volkes vertreten und nicht von Amerika.
Ja und vor allem die Wahrheit die sollen endlich aufhören rumzulügen.



an darkkurt https://www.b-n-d.net/bnd-aktikel/k...-das-grundgesetz-der-brd-keine-verfassung-ist
 
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Kläre mich auf: von wem sind die Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Estland und Ungarn besetzt, das dort Grundgesetze gelten müssen...?

Der tiefere Sinn Deiner Rückfrage erschließt sich mir in dem Zusammenhang jetzt nicht vollends. In dem genannten Artikel geht es doch um das GG der BRD und nicht um das Grundgesetz der von Dir genannten Staaten. Schließlich geht es weder in dem Artikel, noch in "unserer" Diskussion allein um Wortklauberei ala "Eine Verfassung MUSS auch Verfassung heißen", sondern um spezifische Inhalte. Von daher würde mich interessieren wie Du denn nun den Inhalt des genannten Artikels interpretierst.

@Manaegg

Na guck, der Gregor hat mal aus dem Nähkästchen geplaudert. Auch die Ausführungen des Russen sind mal ziemlich deftig. Ohne deren Aussagen jetzt dogmatisieren zu wollen. Wie erklärt sich denn z.B. Darkkurt solche Aussagen?

Ich für meinen Teil habe die "NSA-Klamotte" und den Umgang unserer "Spitzenpolitiker" mit dem Thema ziemlich eindeutig als direkte Folge unserer fehlenden Souverenität interpretiert. Es gab sogar im öffentlich-rechtlichen "Experten"gespräche zu dem Thema die das so darstellten. Ich werd bei Gelegenheit mal welche raussuchen. Gehöre dieses Thema für Darkkurt denn auch zu einer von Dir genannten"(...) sinnvollen (...) durch Bündnispolitik und Selbstbeschränkung definierten Grenze"?
 
Aber Hallo! Dem Artikel ist eine offensichtlich allgemeingültige Definition für den Begriff "Grundgesetz" vorangestellt. Demnach muss diese auch auf andere gültige Grundgesetze anwendbar sein.

Und doch, ich halte es für Wortklauberei ...;)
 
Aber Hallo! Dem Artikel ist eine offensichtlich allgemeingültige Definition für den Begriff "Grundgesetz" vorangestellt. Demnach muss diese auch auf andere gültige Grundgesetze anwendbar sein.

Und doch, ich halte es für Wortklauberei ...;)

*umpf*

Irgendwie muss man Dich doch dazu kriegen können Dich inhaltlich zu dargestellten Zusammenhängen zu äußern ohne lediglich Rückfragen zu Einzelpunkten zu stellen und alles andere unbeachtet zu lassen;)

Da fragt man 4 Sachen zu denen mich Deine Meinung ehrlich interessiert und Du antwortest auf 0,2 davon.
Ja, die Definition klingt zunächst gemeingültig und da ist auch meiner Ansicht nach dem Verfasser ein Sprachfehler unterlaufen. Aus dem zweiten Satz "Gegeben von der Siegermacht(oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan(BRD)." geht allerdings hervor, dass es sich wohl um eine Definition des deutschen GG und nicht um allgemeingültige handeln soll. Aber lass uns nicht an der einen Definition aufhalten (Ja, ich habe auch schon andere Definitionen gelesen). Jetzt würd ich gerne nochmal auf die anderen 3,8 Fragen zurückkommen;)
 
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Ich für meinen Teil habe die "NSA-Klamotte" und den Umgang unserer "Spitzenpolitiker" mit dem Thema ziemlich eindeutig als direkte Folge unserer fehlenden Souverenität interpretiert.
In welchen Ländern haben sich die Politiker denn groß anders bei dem Thema verhalten? Kann mich spontan an kein Land erinnern, in dem die Politik Konsequenzen aus der NSA-Überwachung gezogen hätten. Auch alle nicht souverän? :roll:
 
In welchen Ländern haben sich die Politiker denn groß anders bei dem Thema verhalten? Kann mich spontan an kein Land erinnern, in dem die Politik Konsequenzen aus der NSA-Überwachung gezogen hätten. Auch alle nicht souverän? :roll:

Also so spontan...Die Brasilianerin hat doch spontan mal nen Staatsbesuch abgesagt und der Venezuelaner hat doch spontan mal die US-Botschafter ausgewiesen wenn ich mich recht entsinne. Natürlich Protestnoten die sich kaum ein Land der Welt trauen würde um die "guten Beziehungen" nicht zu gefärden, die zu der einzig verbliebenen Weltmacht ja für alle Länder nicht grade unwichtig sind.
Natürlich ist jedes Land der Welt mehr oder weniger von Wohlwollen der USA abhängig, von dem Standpunkt betrachtet ist streng genommen gegenüber den USA kein Land der Welt Souverän.
Ich für meinen Teil würde Deine Frage lieber umdrehen. In welchem Land haben sich reihenweise Spitzenpolitiker hingestellt und das Thema als "erledigt" deklariert? Kann mich spontan an kein Land erinnern.
Abgesehen davon war mein Satz nicht nur auf direkte Reaktionen der Politik bezogen sondern auch auf Teilaspekte die während der Debatte zum Thema Souverenität in der BRD diskutiert wurden und selbst von Massenmedien als quasi Salonfähig übernommen wurden, wie z.B. hier.
https://www.n-tv.de/politik/Das-System-des-Kalten-Kriegs-besteht-weiter-article10923526.html
 
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