music.freak
Lord of the Gs
- 4 Mai 2006
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Das ist jetzt fraglich ob das ein fördern von Glücksspiel ist, aber ich denke nicht das der Hersteller sich darum bemühen muss das der Kunde die Gesetze einhält. Aber sicher bin ich mir dieser Sache nicht.
Fraglich ist ob man dann Lose überhaupt als „Zahlungsmittel“ sehen kann wenn diese keinen Wert haben und man kein Eigentümer dessen ist. Somit wäre es ja so wenn man einen Slot kauft und diesen mit Lose bezahlt (was ja nicht geht) hat man diesen ja nie gekauft, da man ja nicht mit etwas bezahlen kann wessen man nicht der Eigentümer ist, oder?
Intressieren würde mich das auch... aber ich denke da eher in die andere richtung... zumindest in Richtung der Spielautomaten(die ganz "normalen iner kneipe), die sind doch auch "ab werk" mit den vom staat geforderten ausschüttungsquoten versehen oder?
ich würd sagen, das da nich die Lose sondern die dienstleistung des beschaffens das zahlungsmittel darstellen...