@KiraLeticia:
Gebe dir nur teilweise recht!
Eine Gerwerbeanmeldung steht nicht zur Debatte, denn nach dt. recht bräuchte man die wie du schon sagtest. Jedoch muss man auch vom Aufwand absehen welches das FA dadurch hat bzw. die Anwälte. Einige Seiten halten sich gerade so über Wasser und liegen noch im Freibetrag von 256€. Es gibt aber auch etliche Seiten deren Verdienst weit über der Freibetragsgrenze liegt.
Ein anderes Kriterium sind wohl oder übel die Spiele die angeboten werden, denn wenn ein Prüfungsverfahren ergeben sollte das den Klammlosen doch ein Wert zugeordent werden kann, so dürften sehr viele Klammseiten daran zerbersten, da sie automatisch eine Anzeige am Hals hätten wegen illegalem Glücksspiel.
Auf die arglistige Täuschung bzgl. der 50:50 Games brauch ich nicht erneut drauf eingehen.
Aber wie ich schon im ersten Absatz sagte, meistens lohnt es sich nunmal nicht diverse Seitenbetreiber anzuzeigen, da einfach das allgemeine Interesse noch fehlt.
Laut einer Studie spielt jeder 4. Glücksspiele, an sich illegal, aber es besteht kein allgemeines Interesse, daher kommt es derzeit nur vereinzelt zu Verurteilungen.
Mir ist gerade etwas interessantes noch eingefallen was einen Dominoeffekt auslösen würde / könnte:
- angenommen Igelchen würde nicht bezahlen
-> Dürfte es sicherlich zu einer Anzeige kommen
-> Dadurch würde geprüft werden ob Klammlose nun einen Wert haben oder nicht
-> sollte dieser Schritt nicht funktionieren, müsste man in der Hauptverhandlung dem Kläger einen Deal unterbreiten ob man denn diesen Schuldenbetrag in Euro zurück zhalen kann... Kläger wird sicherlich ja sagen,.. Angeklagte müsste dann auf eine art Prüfungsverfahren bauen um den reellen Wert der Lose zu ermitteln
-> Es kommt zu einem Urteil, sicherlich negativ für Igelchen, aber positiv für einen weiteren Gang
-> da in diesem Verfahren der Wert ermittelt wurde und somit auch festgestellt wurde das es einen Wert gibt...
-> kann nun eine Massenanzeige gegen die Betreiber gestartet werden aufgrund illegalem Glücksspiel
-> Betreiber würden sicherlich auf die AGBs von Klamm hinweisen, aber die dürften dann für nichtig erklärt werden, da es in einem früherem Prozess zu einer Feststellung dessen kam
Du sprichst mir aus der Seele ... genau das bräuchte die Klammwelt, dann wäre das endlich mal geregelt.
