Diskussionsthread um Igelchen

@KiraLeticia:
Gebe dir nur teilweise recht!
Eine Gerwerbeanmeldung steht nicht zur Debatte, denn nach dt. recht bräuchte man die wie du schon sagtest. Jedoch muss man auch vom Aufwand absehen welches das FA dadurch hat bzw. die Anwälte. Einige Seiten halten sich gerade so über Wasser und liegen noch im Freibetrag von 256€. Es gibt aber auch etliche Seiten deren Verdienst weit über der Freibetragsgrenze liegt.
Ein anderes Kriterium sind wohl oder übel die Spiele die angeboten werden, denn wenn ein Prüfungsverfahren ergeben sollte das den Klammlosen doch ein Wert zugeordent werden kann, so dürften sehr viele Klammseiten daran zerbersten, da sie automatisch eine Anzeige am Hals hätten wegen illegalem Glücksspiel.
Auf die arglistige Täuschung bzgl. der 50:50 Games brauch ich nicht erneut drauf eingehen.

Aber wie ich schon im ersten Absatz sagte, meistens lohnt es sich nunmal nicht diverse Seitenbetreiber anzuzeigen, da einfach das allgemeine Interesse noch fehlt.
Laut einer Studie spielt jeder 4. Glücksspiele, an sich illegal, aber es besteht kein allgemeines Interesse, daher kommt es derzeit nur vereinzelt zu Verurteilungen.

Mir ist gerade etwas interessantes noch eingefallen was einen Dominoeffekt auslösen würde / könnte:
- angenommen Igelchen würde nicht bezahlen
-> Dürfte es sicherlich zu einer Anzeige kommen
-> Dadurch würde geprüft werden ob Klammlose nun einen Wert haben oder nicht
-> sollte dieser Schritt nicht funktionieren, müsste man in der Hauptverhandlung dem Kläger einen Deal unterbreiten ob man denn diesen Schuldenbetrag in Euro zurück zhalen kann... Kläger wird sicherlich ja sagen,.. Angeklagte müsste dann auf eine art Prüfungsverfahren bauen um den reellen Wert der Lose zu ermitteln
-> Es kommt zu einem Urteil, sicherlich negativ für Igelchen, aber positiv für einen weiteren Gang
-> da in diesem Verfahren der Wert ermittelt wurde und somit auch festgestellt wurde das es einen Wert gibt...
-> kann nun eine Massenanzeige gegen die Betreiber gestartet werden aufgrund illegalem Glücksspiel
-> Betreiber würden sicherlich auf die AGBs von Klamm hinweisen, aber die dürften dann für nichtig erklärt werden, da es in einem früherem Prozess zu einer Feststellung dessen kam

Du sprichst mir aus der Seele ... genau das bräuchte die Klammwelt, dann wäre das endlich mal geregelt.
 
Mir ist gerade etwas interessantes noch eingefallen was einen Dominoeffekt auslösen würde / könnte:
- angenommen Igelchen würde nicht bezahlen
-> Dürfte es sicherlich zu einer Anzeige kommen
-> Dadurch würde geprüft werden ob Klammlose nun einen Wert haben oder nicht
-> sollte dieser Schritt nicht funktionieren, müsste man in der Hauptverhandlung dem Kläger einen Deal unterbreiten ob man denn diesen Schuldenbetrag in Euro zurück zhalen kann... Kläger wird sicherlich ja sagen,.. Angeklagte müsste dann auf eine art Prüfungsverfahren bauen um den reellen Wert der Lose zu ermitteln
-> Es kommt zu einem Urteil, sicherlich negativ für Igelchen, aber positiv für einen weiteren Gang
-> da in diesem Verfahren der Wert ermittelt wurde und somit auch festgestellt wurde das es einen Wert gibt...
-> kann nun eine Massenanzeige gegen die Betreiber gestartet werden aufgrund illegalem Glücksspiel
-> Betreiber würden sicherlich auf die AGBs von Klamm hinweisen, aber die dürften dann für nichtig erklärt werden, da es in einem früherem Prozess zu einer Feststellung dessen kam

Sorry, aber das halte ich für keine gute Idee. Schließlich lebt das Klammgeschäft von den Slots. Und der größte Teil der User hat seinen Spaß an Klammlosen und das drumherum. Durch so eine Aktion würde hier alles den Bach runter gehen. :roll:
Wenn ihr damit nicht klar kommt, dass Klammlose keinen offiziellen Gegenwert haben, dann meldet euch doch ab.


Das soll jetzt nicht heißen, dass die Gläuber nicht gegen Igelchen angehen sollen. Sie solle es auch rechtlich machen! Aber es reicht doch, wenn sie ihre Lose zurückbekommen, dass man daraus noch weiter Verfahren bezüglich des Wertes der Klammlose macht, halte ich nicht für nötig!
 
Sorry, aber das halte ich für keine gute Idee. Schließlich lebt das Klammgeschäft von den Slots. Und der größte Teil der User hat seinen Spaß an Klammlosen und das drumherum. Durch so eine Aktion würde hier alles den Bach runter gehen. :roll:
Wenn ihr damit nicht klar kommt, dass Klammlose keinen offiziellen Gegenwert haben, dann meldet euch doch ab.


Das soll jetzt nicht heißen, dass die Gläuber nicht gegen Igelchen angehen sollen. Sie solle es auch rechtlich machen! Aber es reicht doch, wenn sie ihre Lose zurückbekommen, dass man daraus noch weiter Verfahren bezüglich des Wertes der Klammlose macht, halte ich nicht für nötig!

Die Sache ist nur, dass es in einem solchen Verfahren definitiv dazu kommen würde, dass Klammlose ein Wert zugesprochen wird. Oder soll entschieden werden, dass Igelchen nur die Lose zurückgeben muss? Die hat sie aber (angeblich) ja nicht mehr ... d.h. wie kommt sie ran: kaufen! Oops ...
 
Die Sache ist nur, dass es in einem solchen Verfahren definitiv dazu kommen würde, dass Klammlose ein Wert zugesprochen wird. Oder soll entschieden werden, dass Igelchen nur die Lose zurückgeben muss? Die hat sie aber (angeblich) ja nicht mehr ... d.h. wie kommt sie ran: kaufen! Oops ...

Ja dann macht das doch bitte!
Nur leider macht das ja keiner und von daher kann man jetzt nämlich nur Theorien aufstellen. Und wenn niemand handelt, können wir noch Jahre lang andere Vorstellungen haben, vor allem ich, wo ich mich sowieso nicht so auf diesem Gebiet so auskenn. ;)
Also von daher, hoffe ich mal, dass jemand dort mal ein Verfahren einleitet!
 
Die Sache ist nur, dass es in einem solchen Verfahren definitiv dazu kommen würde, dass Klammlose ein Wert zugesprochen wird. Oder soll entschieden werden, dass Igelchen nur die Lose zurückgeben muss? Die hat sie aber (angeblich) ja nicht mehr ... d.h. wie kommt sie ran: kaufen! Oops ...

Und wie willst du den Wert dann angeben? Was sind denn Zahlen in einer Datenbank wert?
Ich glaube.... Nichts?!

Was am Gericht dann in Erfahrung gebracht wird ist der Wiederbeschaffungswert.
Solche Verfahren gab es doch schon zu Hauf und es gab nie Probleme dabei, also wie kommst du dann auf solche ulkigen Thesen?^^
 
Und wie willst du den Wert dann angeben? Was sind denn Zahlen in einer Datenbank wert?
Ich glaube.... Nichts?!

Was am Gericht dann in Erfahrung gebracht wird ist der Wiederbeschaffungswert.
Solche Verfahren gab es doch schon zu Hauf und es gab nie Probleme dabei, also wie kommst du dann auf solche ulkigen Thesen?^^

Dann bin ich schlecht informiert ... hast du nen Link oder so zu einem Bericht o.ä. bezüglich eines derartigen Verfahrens in Bezug auf Lose? Würde mich sehr interessieren...
 
Den Wert des Losepreis anzugeben ... nichts leichter als das ... wieviele Losepreisseiten sind denn schon im Internet zugegen wo sich etliche an den Preisen orientieren ...
z.B. unter Losepreisseite - Datenabfrage

oder man nehme nur mal den Handel via Ebay ... da sind zig Auktionen und Sofortkäufe.

Angenommen, es wirklich mal jemand gegen einen "Losepreller" vor und hat den richtigen Anwalt ... na ich weiß ja nicht wie dann das Gericht entscheiden würde.

Zudem würde dann auch noch sicherlich die Frage nach einer Gewerbeanmeldung kommen. Was schlussendlch dann dabei rauskommt .... ei hoppala ;)

Wäre doch mal ein Extrathread wert :mrgreen:


Aber mal zurück zum eigentlichen Thema "Igelchens Schuldenthread!"
Das schlägt ja fast dem Fass den Boden aus!
https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=215172
 
Dann bin ich schlecht informiert ... hast du nen Link oder so zu einem Bericht o.ä. bezüglich eines derartigen Verfahrens in Bezug auf Lose? Würde mich sehr interessieren...

Klar bei Losetoni.de bestätigt man einen bestimmten Preis wenn man etwas leiht hier sind ein paar Links dazu:

Reaktionen auf Mahnverfahren








-------> Haftbefehl
Quelle: Losetoni.de


Auch wird in jedem anderen Fall vor Gericht immer der Losebeschaffungswert angefochten, denn die Lose kann man ja nicht offiziell bei Lukas auf der Seite kaufen. Man muss sie also von anderen Usern wieder beschaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gelesen hab ich zwar schon davon, nur keine Einzelheiten darüber gewußt ... sieht mir ganz nach einem Präzidenzfall aus ... gut zu wissen :)
 
Igelchens Schuldentilgungsseite

Hallo,

scheinbar hat igelchen keinen EF-mehr.

Habe gerade versucht was ausuzahlen und bekam nur diese Meldung:

EF Account existiert nicht
 
fragt sich nur, wer den die seite jetzt eigentlich führt und die verantwortung für EF etc trägt:

igelchen oder sunnydreamer?

den nach ihrer aussage hat sie ja "alles" an ihn übergeben.

und aus dem impressum:
https://schulden-igelchen.klammhalle.de/?content=/intern/impressum

wird man auch nicht schlau, da steht nur was von einer schuldnerin und dem progger eines vms addons, aber nicht, wer für die seite verantwortlich ist...
 
@handy-palme:
Das was du geschrieben hast bzgl. Losetoni ist hier nicht von Bedeutung (gehe mal davon aus das es sich hierbei um´s Loseleihen geht).
Bei solchen Seiten wird den Losen meist ein fester Wert zugeordnet, damit man das vor Gericht auch vorbringen kann, das der Nutzer / Kunde zu diesen Konditionen den Service in Anspruch genommen hat. Somit hat er wenigstens was in der Hand was er vor Gericht anbringen kann.

@jpwfour:
Jura habe ich nicht studiert, hab ich übrigens auch nicht vor, da ich BWL um Längen besser finde (aufgrund meines Hobbys), aber es gibt diverse Möglichkeiten sich über das ganze zu informieren. Diese Leute haben dann schon Ahnung von und deren Wort stelle ich nicht in Frage, da diese Jura studiert haben ;)
UND: Ohne Kläger, da kein Richter... ich habe bis jetzt noch nix davon gehört das jemand die Betreiber angezeigt hat aufgrund diverser Punkte, somit war deine "Bewertung" nicht richtig durchdacht :ugly:
 
Danke

Mann muß sich doch da anmelden? Aber das geht nicht obwohl ich auf beiden Seiten von Igelchen Angemekdet war! Was kann ich tun?

Mfg


Du kannst dich nicht einloggen, sondern musst dich neu registrieren und per Support-Ticket die Schulden nennen.

Aber sowieso eine witzlose Aktion, weil sich bisher Null Komma Null getan hat und das wohl auch so bleiben wird...
 
Ein anderes Kriterium sind wohl oder übel die Spiele die angeboten werden, denn wenn ein Prüfungsverfahren ergeben sollte das den Klammlosen doch ein Wert zugeordent werden kann, so dürften sehr viele Klammseiten daran zerbersten, da sie automatisch eine Anzeige am Hals hätten wegen illegalem Glücksspiel.

Die Spiele als solche reichen doch schon, um Glücksspiel "allgemein" zu bejahen; welche "Beweise" braucht es denn noch? Die Menge an Spielern und die entsprechenden Losehandel-Threads tun ihr Übriges. ;)

Laut einer Studie spielt jeder 4. Glücksspiele, an sich illegal, aber es besteht kein allgemeines Interesse, daher kommt es derzeit nur vereinzelt zu Verurteilungen.

Hast Du Quellen für eine Deiner beiden Behauptungen? Oder gar für beide?

Und wie willst du den Wert dann angeben? Was sind denn Zahlen in einer Datenbank wert?
Ich glaube.... Nichts?!

Ich nehm mal an, wenn Du Dir gewisse Zahlen auf Deinem Online-Banking-Konto anschaust, siehst Du das anders, oder? ;)

Was am Gericht dann in Erfahrung gebracht wird ist der Wiederbeschaffungswert.

Und genau damit hat man nen sehr genauen Wert, was die Klammlose als solche angeht, oder?

Angenommen, es wirklich mal jemand gegen einen "Losepreller" vor und hat den richtigen Anwalt ... na ich weiß ja nicht wie dann das Gericht entscheiden würde.

Naja, sagen wir es mal so: Dem Kläger dürfte es relativ leicht fallen, darzulegen, dass Klammlose nen konkreten Gegenwert in Geld haben. Denn sonst bräuchte man das "Losehandel"-Forum nicht. ;)

Wäre doch mal ein Extrathread wert :mrgreen:

Den "Extrathread" braucht es eigentlich nicht. Nur weil Lukas nach wie vor davon ausgeht, dass Lose keinen konkreten Gegenwert haben, muss es "auf dem Markt" nicht auch so aussehen. ;)

Nebenbei bemerkt: Wenn Lose keinen Wert haben sollten, wieso gibt es dann hier das "Losehandel"-Unterforum. Mit Sachen, die nichts wert sind, wird nicht gehandelt, ganz einfach. ;)

Aber mal zurück zum eigentlichen Thema "Igelchens Schuldenthread!"
Das schlägt ja fast dem Fass den Boden aus!
https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=215172

Was hast Du erwartet? Eigentlich steht doch alles drin:

Verschuldung
Schuldentilgung
Letzter Versuch

Noch Fragen bezüglich des Geldwertes von Losen? 8)

Edit:

Boah, das ist mies!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nebenbei bemerkt: Wenn Lose keinen Wert haben sollten, wieso gibt es dann hier das "Losehandel"-Unterforum. Mit Sachen, die nichts wert sind, wird nicht gehandelt, ganz einfach. ;)
Genau die FRage stell ich mir bei der ganzen Diskussion auch

Edit:

Boah, das ist mies!
Und dann irgendwo jammern, dass spandauer3 angeblich einen 14-jährigen übern den Tisch ziehen wollte ... wer zieht den jetzt einen 14-jährigen mit diesem Gescheibsel ganz offiziell über Tisch :ugly: