[N] Update: 13-jährige Britin widerspricht der Aussage von Marco W.

Folgende News wurde am 27.06.2007 um 11:17:00 Uhr veröffentlicht:
Update: 13-jährige Britin widerspricht der Aussage von Marco W.
Shortnews

Die 13-jährige Britin Charlotte M., die den 17-jährigen Deutschen Marco W. wegen sexuellen Missbrauchs anzeigte, hat seiner gestern in der Zeitung "Hürriyet" veröffentlichten Aussage widersprochen. Die Britin behauptet, während des Vorfalles geschlafen und nach dem Aufwachen eine Flüssigkeit auf ihrem Körper gespürt zu haben. Marco W. soll dabei auf ihr gelegen haben. Danach sei sie sofort zu einem Arzt gegangen. Bislang hatte der Deutsche immer wieder behauptet, alles wäre in beiderseitigem ...
 
Das Mädchen hat behauptet sie sei 15 ist aber erst 13. Watt soll der Jung denn machen? Nach´n Pass fragen bevor er fummelt?

Das nur aus Hass gegenüber der Türkei eine Verführung minderjähriger heruntergespielt wird ist quatsch.

Ausserdem gibt es in der Türkei Regionen, wo minderjährige Mädchen Zwangsverheiratet werden!

Oder schlimmer noch, minderjährige Mädchen zum wohle der Familie an Reiche "Stammesbrüder" , "vermittelt" werden, nur zu einem Zweck.
 
Ich weiß nicht wo das Problem ist: Er ist beschuldigter einer Straftat und das in einem fremden Land, somit besteht Fluchtgefahr und eine Untersuchungshaft ist demnach mehr als angemessen. Ok, das die Haftbedingungen nicht grade die besten in der Türkei sind weiß ich auch. Aber da ändert man nix dran.
Ob er schuldig oder unschuldig ist, wird der Prozess klären.

Ich weiß nicht wie das bei euch ist, ich habe aber schon von mindestens 4 verschiedene Versionen über den besagten Abend in den Medien gehört. Was da nun der Wahrheit entspricht und was nicht vermag niemand von uns zu bestätigen, von daher ist das ganze Drumherum hier eigentlich für'n Schrott.

Zum Thema sexuelle Handlungen an Minderjährigen wurde ja bereits mehr als genug gesagt.
 
Das es jetzt in Deutschland auch ein verfahren gegen Marco gibt ist ein Schachzug, um den Prozess gegen ihn nach Deutschland zu holen.

Da gibbet glaube ich eine art Austauschverfahren.
 
Warum denn nicht? Die Politiker drehen irgendwas im hintergrund, und offiziell wird gesagt, es ist so gang und gäbe, einen Rechtaustausch vorzunehmen.
 
Hm, ich habe mal jemanden gefragt, die das normalerweise wissen sollte. In Deutschland würde der Junge ebenfalls angezeigt, er würde aber vermutlich nicht in U-Haft sitzen, weil die Straftat, die ihm da vorgeworfen wird, erstmal nicht "so dramatisch" wäre damit ein Richter U-Haft anordnet.

Die Türkei scheint da andere Gesetze zu haben. Aber auch da verstehe ich die U-Haft nicht. Sollte es der Türkei um Bestrafung gehen (was ich ja durchaus verstehen kann, an Gesetze hat man sich zu halten, auch als Tourist), dann kann man den Jungen ruhig bis zu einer Verhandlung laufen lassen. Haut er nach Deutschland ab (was man ja vermuten würde), dann wird er in Deutschland bestraft. Also wäre doch eine Bestrafung auf jeden Fall gegeben.

In Deutschland sähe die Strafe allerdings deutlich anders aus. Mehr als ein Jugenarrest oder eine Verurteilung auf Bewährung wäre nicht drin.

Meine persönliche Meinung: Wären von Anfang an die ganzen Fakten bekannt gewesen, die jetzt bekannt zu sein scheinen, hätte sich doch niemand aufgeregt. Dann wäre das ein Vergewaltiger gewesen, wo jeder "hängt ihn höher" gefordert hätte. Die vermeintliche Unschuld hat doch alle nur auf die Barrikaden gebracht.

Marty
 
In Deutschland würde der Junge ebenfalls angezeigt, er würde aber vermutlich nicht in U-Haft sitzen, weil die Straftat, die ihm da vorgeworfen wird, erstmal nicht "so dramatisch" wäre damit ein Richter U-Haft anordnet. Die Türkei scheint da andere Gesetze zu haben.
Nein, nur die Auslegung scheint da strenger zu sein (obwohl fraglich ist, ob man von diesem einem Fall auf das ganze System folgern kann). In Deutschland wäre das vom Gesetzt her auch möglich, nur entscheidet kein Richter so.
 
Hm, ich habe mal jemanden gefragt, die das normalerweise wissen sollte. In Deutschland würde der Junge ebenfalls angezeigt, er würde aber vermutlich nicht in U-Haft sitzen, weil die Straftat, die ihm da vorgeworfen wird, erstmal nicht "so dramatisch" wäre damit ein Richter U-Haft anordnet.

Stimmt, sexueller Missbrauch reicht hierzualnde nicht für U-Haft aus? :roll:
Öhm recherchier da mal lieber genauer ;)

Die Türkei scheint da andere Gesetze zu haben. Aber auch da verstehe ich die U-Haft nicht.

Nein, der Tatverdacht eines sexuellen Missbrauches rechtfertigt doch nie und nimmer, dass man jemanden bis zu seiner Verhandlung festhält :roll:
Und ja, die Türkei hat andere Gesetze: Maximalstrafmaß dort: 8 Jahre. Maximalstrafmaß in Deutschland: 10Jahre

Sollte es der Türkei um Bestrafung gehen (was ich ja durchaus verstehen kann, an Gesetze hat man sich zu halten, auch als Tourist)

Irgendwie habe ich so langsam den Eindruck, Du liest Springer?
Also als Tourist darf man auch niemanden Missbrauchen, echt? Du gehst wohl immer noch von Springers einstigen Verherrlcihungen aus, dass es sich nur um einen Flirt handelte. Davon abgesehen wäre das auch hier strafbar, da es sich um ein KIND handelt.

dann kann man den Jungen ruhig bis zu einer Verhandlung laufen lassen. Haut er nach Deutschland ab (was man ja vermuten würde), dann wird er in Deutschland bestraft. Also wäre doch eine Bestrafung auf jeden Fall gegeben.

Nein, wäre nicht auf jeden Fall gegeben, denn wie sich die Politiker der großen Koalition in letzter Zeit zeigen finden sie den Jungen ja gänzlich unschuldig, er ist doch ein netter Knabe, der sogar bei der THW war! Davon abgesehen hat die Politik nicht in Prozesse einzuschreiten, sonst bedeutet das das Ende der Demokratie.

In Deutschland sähe die Strafe allerdings deutlich anders aus. Mehr als ein Jugenarrest oder eine Verurteilung auf Bewährung wäre nicht drin.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Deutschland:Jugendarrest? *hust* träum mal schön weiter ;)
Von dieser Maximalstrafe müssen wir ausgehen, denn dies ist die Anklage. Hier würde Deutschland genau gleich handeln. Und selbst wenn alles auf Einverständnis geschehen wäre(was das Opfer längst dementierte), dann gäbe es auch hier eine Strafe wegen einer sexuellen Handlung mit einem Kind.
 
Ihr dürft ausserdem die Fluchtgefahr nicht vergessen. Schließlich handelt es sich um einen Ausländer ohnen festen Wohnsitz in der Türkei!

Cya Nightfire
 
hmmm... was soll man dazu sagen?

jetzt sagt sie auf einmal gegen ihn aus... "Das ganze sei passiert, als ich geschlafen habe"...

dann frage ich mich, wie der Kerl überhaupt in ihr Zimmer kommt... ich glaube kaum, dass eine so junge Frau (ja eigentlich Kind, is klar) eine Urlaubsbekanntschaft alá Urlaubsflirt/Urlaubsliebe den einfach so in ihrem Zimmer mit übernachten lässt, ohne sich mehr vorzustellen bzw mehr zu wollen/tun.

Natürlich kann ich mir nicht hunderprozentig sicher sein und will hier keinen zu Unrecht anklagen, aber ich glaube einfach, dass dem Mädchen diese Aussage "aufgezwungen" wurde... ob nun direkt durch die Eltern oder auch nur indirekt, dass sie durch so viele Leute, die auf sie zukommen, indirekt beeinflusst wurde, um zu glauben, dass es besser sei, sich als Opfer darzustellen...

Die Haftbedingungen in der Türkei sind nunmal teilweise anscheinend richtig übel, trotzdem sollte man nun nicht aus Angst vor noch mehr Stress und evtl noch anderen Konsequenzen so eine Falschaussage machen.

Das soll nicht heißen, dass man mit Vergewaltigern milde umgehen soll! Auf keinen Fall! Aber man soll auch keine voreiligen Schlüsse ziehen, wie es hier in vielen Beiträgen passiert ist...

-Flori-
 
Es ist egal ob sie damit einverstanden war oder nicht! Es handelt sich um ein Kind. Das ist immer ein Verbrechen.

Cya Nightfire
 
Stimmt, sexueller Missbrauch reicht hierzualnde nicht für U-Haft aus? :roll:
Öhm recherchier da mal lieber genauer ;)
Brauch ich nicht, aber Du kannst mir, statt mit den Augen zu rollen, mal etwas anderes zeigen...

Ein Jugendlicher kommt in Deutschland nur sehr selten in U-Haft, in der Regel nur bei schwereren Dingen. Und das hier geschilderte schien das anfangs nicht zu sein.

Zumindest wird ein Jugendlicher nicht nach einer Anzeige der Eltern sofort in U-Haft genommen in Deutschland. Aber auch hier kannst Du ja Beispiele liefern, wo es anders war, oder?

Nein, der Tatverdacht eines sexuellen Missbrauches rechtfertigt doch nie und nimmer, dass man jemanden bis zu seiner Verhandlung festhält :roll:
Noch einmal: Wir reden hier über einen Jugendlichen, Du kannst ja mal §72 JGG lesen dazu.

Irgendwie habe ich so langsam den Eindruck, Du liest Springer?
Selten eigentlich. Aber Du scheinst Hurriyet zu lesen, oder? Nur, um bei Deiner Polemik zu bleiben.
Du gehst wohl immer noch von Springers einstigen Verherrlcihungen aus, dass es sich nur um einen Flirt handelte. Davon abgesehen wäre das auch hier strafbar, da es sich um ein KIND handelt.
Wovon gehst Du aus? Was türkische Medien schreiben? Oder kennst Du die Anklageschrift, Aussagen von Zeugen? Das Mädel hat ja seine Aussage bislang exakt 2 mal widerrufen und geändert. Aber Du weißt, was passiert ist.

Nein, wäre nicht auf jeden Fall gegeben, denn wie sich die Politiker der großen Koalition in letzter Zeit zeigen finden sie den Jungen ja gänzlich unschuldig
Und was hat ein deutscher Politiker noch gerade mit dem etwaigen Urteil eines deutschen Jugendrichters zu tun? Eben. Nichts.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Deutschland:Jugendarrest? *hust* träum mal schön weiter ;)
Wieso träumen... hier mal ein Beispiel, erste Fundstelle bei Google:
https://www.nordbayerischer-kurier.de/news/1242444/details_129.htm

Täter über 18, Opfer 13 Jahre, Urteil 1 Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Noch Fragen, Kienzle?

Ein Täter, 25 Jahre, hatte 6 mal S*x mit einer 13-Jährigen. Urteil 15 Monate auf Bewährung: https://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/82488.php

Herstellung eines S*x-Videos mit einer 13 Jährigen und einem 17 Jährigen, Urteil: 4 Wochen bedingte Haft.

Und selbst wenn alles auf Einverständnis geschehen wäre(was das Opfer längst dementierte), dann gäbe es auch hier eine Strafe wegen einer sexuellen Handlung mit einem Kind.
Das Opfer hat wohl laut den News diese Aussage auch schon zurück genommen. Langsam wird es peinlich für die Eltern.

Marty
 
die Aussage der Britin heute hat nicht nach "Urlaubsflirt" geklungen.

Die ganzen Typen die nach Thailand fliegen flirten auch nur mit den 12jährigen Mädchen (teilweise jünger). Sorry, aber für sowas habe ich null Verständnis. Auch wenn ich kein Freund der Türkei bin, halte ich für das vorgehen richtig. Das die Gefängnisse nicht im besten Zustand sind hätte er sich evtl. vorher überlegen müssen.

Für die pädophilen Deutschen, die in Thailand in (wohl noch Menschen unwürdigerer) Haft sitzen, hab ich auch kein Mitleid.
 
Ein Jugendlicher kommt in Deutschland nur sehr selten in U-Haft, in der Regel nur bei schwereren Dingen. Und das hier geschilderte schien das anfangs nicht zu sein.
Die Schilderungen stammen aber allesamt aus den Medien. Ich hab meine Zweifel, daß dieser Verlauf (von Händchen halten bis versuchten Geschlechtsverkehr) auch bei den Ermittlungsbehörden so gab. In der Anklageschrift wird ihm "sexueller Mißbrauch von Kindern in einem Fall und ein Gewaltdelikt" vorgeworfen. Grundlage hierfür ist die Zeugenaussage des Mädchen und ein Gutachten (vermutlich entsprechende Untersuchung eines Arztes). Das war sicherlich der Wissensstand von Anfang an. Denn sonst würde das ja bedeuten, daß man durch Ermittlungen herausgefunden hat, daß es es nicht nur Händchen halten war. Das bezweifle ich erheblich (nicht weil es türkische Behörden sind, sondern wegen dem Fall an sich).
Und mit Verlaub, daß türkische Rechtsystem mag zwar an einigen Stellen Defizite aufweisen, aber das man jemanden (in einer Urlaubsregion) länger festhält, weil er angeblich nur Händchen gehalten hat, glaubst du doch selber nicht.

Und nun kommen wir zu den Punkt: Dürfte ein sexueller Mißbrauch eines Kindes und ein Gewaltdelikt eines ausländischen Jugendlichen in Deutschland nicht auch erst einmal U-Haft bedeuten!? Die Dauer halte ich auch für unrealistisch, aber das er erst einmal in den Bau wandert, denke ich schon.
 
Die Schilderungen stammen aber allesamt aus den Medien. Ich hab meine Zweifel, daß dieser Verlauf (von Händchen halten bis versuchten Geschlechtsverkehr) auch bei den Ermittlungsbehörden so gab. In der Anklageschrift wird ihm "sexueller Mißbrauch von Kindern in einem Fall und ein Gewaltdelikt" vorgeworfen.
Das wissen wir nicht, es dürfte aber so sein.

Und nun kommen wir zu den Punkt: Dürfte ein sexueller Mißbrauch eines Kindes und ein Gewaltdelikt eines ausländischen Jugendlichen in Deutschland nicht auch erst einmal U-Haft bedeuten!? Die Dauer halte ich auch für unrealistisch, aber das er erst einmal in den Bau wandert, denke ich schon.
Ich denke das nicht. In Deutschland werden Jugendliche sehr selten in U-Haft genommen. Da spielt kaum ein Richter mit. Eine Fluchtgefahr ist sehr schwer zu begründen (Ausländer reicht da nicht), Verdunkelungsgefahr gibt es nicht, und das Verhältnis zur erwartenden Strafe ist auch nicht gegeben.

Aber ich lasse mir gerne Beispiele zeigen, wo es anders war. Es gibt da ein paar, der Regelfall ist allerdings anders.

Marty
 
Es ist egal ob sie damit einverstanden war oder nicht! Es handelt sich um ein Kind. Das ist immer ein Verbrechen.

Ja sie war ein Kind, hat sich aber laut Aussage als 15 ausgegeben... und einige Mädels sehen mit 13 auch aus wie 15... und Eltern fragen oder Pass sehen wollen oder sowas is auch absurd...

ich würde persönlich nicht zu den Eltern gehen... und der Pass is höchstwahrscheinlich eh verstaut... oder lauft ihr am Stand/Pool im Urlaub mit Perso oder Reisepass rum?

Ein Verbrechen ist es, ist ja auch richtig... ihn in U-Haft zu behalten auch, selbst in einem türkischen Gefängnis. Nur man sollte sich immer wirklich sicher sein, bevor man jemanden für 10-20 Jahre (weiß jetzt nicht genau, wieviel er kriegen könnte) wegschließt.

-Flori-