Der BGH hat ja dieses Jahr gegen die Postbank geurteilt, dass die Erhöhung von Bankgebühren nicht durch stillschweigende Zustimmung zu einer angekündigten Erhöhung wirksam werden. Betrifft das Urteil nur Privatpersonen oder kann auch ein Verein unrechtmäßige Beträge zurückfordern?
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