Inwiefern können Vereine vom Urteil des Bundesgerichtshofes zu Bankgebührenerhöhungen profitieren?

Mehlwurmle16. Juni 2021

Der BGH hat ja dieses Jahr gegen die Postbank geurteilt, dass die Erhöhung von Bankgebühren nicht durch stillschweigende Zustimmung zu einer angekündigten Erhöhung wirksam werden.

 

Betrifft das Urteil nur Privatpersonen oder kann auch ein Verein unrechtmäßige Beträge zurückfordern?

 

Antworten

Karlie20. Juni 20210x hilfreich

Ja auch Vereine können Ihre Gebühren zurück fordern.

k355218. Juni 20210x hilfreich

Vereine können ebenso wie Privatpersonen bezüglich der Bankgebühren profitieren. Das macht keinen Unterschied.

naturschonen16. Juni 20210x hilfreich

Ein Verein hat sicher auch Bankgebühren, wenn er ein Konto bei Postbank und Co. hat,

wenn er also am Anfang ein kostenloses Konto hatte und dann später durch Stillschweigen Gebühren abgebucht wurden, dann trifft das auch zu

 

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