Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen aus der Trefferliste zu entfernen, wie der Bundesgerichtshof klarstellte.
Wessen Rechte und Interessen Vorrang haben, ist aber immer von einer umfassenden Abwägung im Einzelfall abhängig. (Az. VI ZR 405/18)
Es gibt kein Recht darauf.
Es gibt kein Recht darauf, es sind aber immer Einzelfälle (wie lange ist es her usw)