ZIM-Förderung sichern
IT-Mittelstand fordert verlässliche Finanzierung
Aachen/berlin, 10.07.2026 (PresseBox) - Der diese Woche bekanntgegebene kurzfristige Antragsstopp für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein fatales Signal an den innovativen IT-Mittelstand und gefährdet die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands erheblich. Die fehlende Planungssicherheit hinsichtlich einer Wiederaufnahme der Förderung im Jahr 2027 stellt betroffene Unternehmen zusätzlich vor enorme Herausforderungen.
Aus Sicht des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) bildet das ZIM, insbesondere vor dem Hintergrund der digitalen Transformation und des zunehmenden Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Mittelstand, eine zentrale Säule für die zukünftige Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft.
BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün kommentiert: „Eines der erfolgreichsten Förderprogramme für den IT-Mittelstand wurde ohne jede Vorwarnung abrupt gestoppt – das gefährdet die Zukunftsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft. Gerade Unternehmen in laufenden Transformationsprozessen sind auf einen verlässlichen Rahmen und Planungssicherheit angewiesen. Wer bereits in Forschung investiert hat, darf nicht mit leeren Händen dastehen.”
Die Relevanz des Programms belegen eindrucksvolle Zahlen: Laut einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) führt jeder staatlich investierte Euro zu tatsächlichen Forschungsinvestitionen bei kleinen und mittleren Unternehmen von fast drei Euro, es entstehe also eine nachgewiesene Hebelwirkung von fast 200%. Grün abschließend: „Die Zahlen sprechen für sich: Die ZIM-Förderung funktioniert und liefert nachweislich Erfolge durch fast eine Verdreifachung der staatlichen Förderung über private Hebelung. Wer hier spart, der spart am Wachstum von morgen.”
Der BITMi fordert daher:
- eine verbindliche Haushaltszusage für das Jahr 2027 mit konkretem Startdatum,
- eine Übergangslösung für bestehende ZIM-Vorhaben, die sich derzeit in der Antragsphase befinden, sowie
- eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Programms im Bundeshaushalt ab 2027, die der bestehenden Nachfrage gerecht wird.

