Zahl der Einbürgerungen steigt auf neuen Höchststand

03. Juni 2026, 08:10 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Reisepass (Archiv)
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332.500 Personen erhielten 2025 die deutsche Staatsbürgerschaft, 14 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wiesbaden - Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292.000 Einbürgerungen), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden. 2025 erhielten wie bereits seit 2021 Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025 eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit. Gegenüber dem Jahr 2024 (83.200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrer jedoch um 21 Prozent.

Auf Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils +51 Prozent). Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (+100 Prozent auf 6.600) und albanischen (+97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.

Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen (72 Prozent), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (19 Prozent). Somit verteilten sich 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 Prozent).

Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025 Wiedergutmachungsfälle. Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf 12.000, das entspricht einem Anteil von vier Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2025.

Im Jahr 2025 wurden 1 .500 Personen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen eingebürgert. Das waren weniger als ein Prozent aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil noch bei sieben Prozent gelegen (19.100 Personen). Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) Ende Juni 2024 die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre), so die Statistiker weiter. Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre). Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer hingegen mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass syrische Staatsangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen. Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Demnach wurden Personen nur dann unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.

Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 Prozent (69.700) aller Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe. Es folgen auch hier Personen mit türkischer (elf Prozent oder 53.300 Anträge) und russischer (fünf Prozent oder 24.100 Anträge) Staatsangehörigkeit.

Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach vorläufigen Ergebnissen 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In fünf Prozent aller Fälle zogen die Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück. In lediglich etwa drei Prozent der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere rund drei Prozent der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland.

Vermischtes / Deutschland / Gesellschaft / Integration / Einbürgerung / Staatsangehörigkeit / Syrer
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