Wursthülle und Clips zählen zur Füllmenge: Gerichtsurteil stärkt Lebensmittelhersteller

In einer richtungweisenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ein Urteil erlassen, das die Grundlagen der Füllmengenbestimmung von verpackten Wurstwaren betrifft. Die Füllmenge, und damit verbunden das Gewicht einer Fertigpackung, schließt die Wursthülle und Verschlussclips mit ein, argumentierte das Gericht und stellte damit die bereits bestehende Rechtsprechung klar.

Die Debatte über die korrekte Anwendung der Lebensmittelinformationsverordnung wurde infolge einer Anfechtungsklage eines Fleischproduzenten aus dem Kreis Warendorf entfacht. Das Unternehmen hatte sich gegen ein Verkaufsverbot zur Wehr gesetzt, das nach Beanstandungen des Eichamts über geringfügig zu niedriges Wurstgewicht in den Fertigpackungen ausgesprochen wurde. Das Eichamt hatte sich dabei auf Überprüfungen gestützt, die 2019 durchgeführt wurden und daraufhin monierte, nicht essbare Verpackungselemente dürften nicht in die Füllmenge eingerechnet werden.

Die höhere Instanz des OVG hingegen nahm Bezug auf Europarecht, speziell eine Richtlinie aus dem Jahr 1976, die dezidiert die Einbeziehung von nicht essbaren Elementen vorsieht, solange diese mengenmäßig Teil des Erzeugnisses sind. Weiterhin erklärte das Gericht, dass die Einführung der Lebensmittelinformationsverordnung von 2014 keine Änderung an dieser lang bestehenden Regelung vorgenommen habe.

Die voranschreitende Interpretationsverschiebung hätte gravierende Auswirkungen auf den Verkauf von verpackten Lebensmitteln gehabt, betonte das OVG und unterstrich, dass zum Beispiel der Handel an Fleischtheken mit sofortigem Wiegen der Produkte dadurch erschwert worden wäre.

Für den betroffenen Fleischproduzenten bedeutete das Urteil eine signifikante Entscheidung, da die Firma geltend gemacht hatte, die auf ihren Produkten angegebenen 130 Gramm unter Einbeziehung von Hülle und Clips korrekt wären. Das OVG lies aufgrund der allgemeinen Bedeutsamkeit des Falls eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 24.05.2024 · 13:51 Uhr
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